Allgemeine Beförderungsbedingungen

I. DEFINITIONEN

In diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke jeweils eine bestimmte ihnen zugeordnete Bedeutung:

„Vereinbarte Zwischenstationen“ sind jene Orte, mit Ausnahme des Abflugortes und des Reisezielortes, die im Flugschein oder in unseren Flugplänen auf Ihrer Reiseroute aufgeführt sind.

„Wir“, „unser“, „wir selbst“, „von uns“ und „uns“ steht für Vietnam Airlines Company Limited (Vietnam Airlines).

„Anschlussflug“ ist ein Folgeflug, der eine Weiterreise mit demselben Flugschein, mit einem anderen Flugschein oder mit einem Anschlussflugschein ermöglicht.

Übereinkommen bezieht sich auf das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften für den internationalen Luftverkehr (nachstehend Warschauer Übereinkommen genannt), auf das am 28. September 1955 in Den Haag geänderte Warschauer Übereinkommen (nachstehend Warschauer Übereinkommen genannt), auf das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften für den internationalen Luftverkehr (nachstehend Montrealer Übereinkommen genannt) und alle anwendbaren Protokolle, Übereinkommen und Rechtsdokumente.

„Bevollmächtigter Vertreter“ ist ein von uns beauftragter Flugscheinverkaufsvertreter, der uns beim Vertrieb von Luftverkehrsdiensten im Rahmen unserer Dienstleistungen und, wenn er dazu bevollmächtigt ist, im Rahmen der Dienstleistungen anderer Luftfahrtunternehmen vertritt.

„Zwischenlandung“ bezeichnet einen planmäßigen Zwischenstopp auf Ihrer Reise an einem Punkt zwischen Abflug- und Reisezielort.

„Höhere Gewalt“ bezieht sich auf ungewöhnliche und unvorhergesehene Umstände, deren Eintreten objektiv gesehen außerhalb unserer oder Ihrer Kontrolle liegen und deren Folgen durch alle möglichen, ergriffenen notwendigen Maßnahmen nicht vermieden werden können.

„Beförderungsbedingungen“ steht für diese Beförderungsbedingungen oder gegebenenfalls für die Beförderungsbedingungen eines anderen Beförderers.

„Vertragsbedingungen“ bezeichnet diejenigen Erklärungen, die in Ihrem solche Beförderungsbedingungen und Mitteilungen mit einbeziehenden Papier- oder Elektronik-Flugschein (Reiseplanungsbeleg) enthalten sind oder mit diesem ausgehändigt werden.

Tarif bezieht sich auf das Beförderungsentgelt und die Zuschläge. Jeder Tarif wird mit den entsprechenden geltenden Bedingungen veröffentlicht. Wenn gefordert, werden die Tarife bei den zuständigen Behörden eingereicht.

„Fluggesellschaft“ bezeichnet ein anderes Luftfahrtunternehmen als wir selbst, dessen Unternehmenskennung auf Ihrem Flugschein oder auf einem Anschlussflugschein erscheint.

„Passagier“ bzw. „Fluggast“ bezeichnet jede Person - außer Mitglieder der Bordbesatzung – die an Bord unserer Flugzeugen mit unserer Zustimmung befördert wird.

„Gepäck“ bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie im Zusammenhang mit Ihrer Reise mit sich führen. Sofern nicht anders angegeben, umfasst dies sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr nicht aufgegebenes Gepäck.

„Gepäckschein“ bezeichnet die Abschnitte des Flugscheins, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.

„Aufgegebenes Gepäck“ ist Gepäck, das wir allein verwahren und für das wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.

„Unternehmenskennung“ bezeichnet zwei oder drei Buchstaben, die bestimmte Luftfahrtunternehmen identifizieren.

Flugplan bezieht sich auf Informationen wie Abflugort, Bestimmungsort geplante Abflug- und Ankunftszeit.

„Tage“ sind Kalendertage, einschließlich aller sieben Wochentage, vorausgesetzt, dass für die Benachrichtigung der betreffende Tag, an dem die Benachrichtigung versandt wird, nicht gezählt wird; und ferner unter der Voraussetzung, dass zur Bestimmung der Gültigkeitsdauer der jeweilige Tag, an dem der Flugschein ausgestellt oder der Flug begonnen wird, nicht gezählt wird.

„Weisungsberechtigte“ sind die Regierungsstellen, die Fachstellen oder die zugelassenen Unternehmen/Personen.

Unsere Vorschriften beziehen sich auf die von uns veröffentlichten Regeln und Vorschriften, die neben diesen Beförderungsbedingungen und Tarifen in Bezug auf die Beförderung von Passagieren und Gepäck gelten und die am Tag des Beginns der Beförderung so in Kraft treten, wie sie in bestimmten Artikeln dieser Beförderungsbedingungen festgelegt sind.

SZR steht für Sonderziehungsrecht und bezieht sich auf eine vom Internationalen Währungsfonds (IWF) definierte Rechnungseinheit. Dies ist eine internationale Rechnungseinheit, die auf den Werten mehrerer wichtiger Währungen basiert. Bei den Währungswerten des SZR sind Änderungen vorbehalten, die täglich neu berechnet werden. Diese Werte werden von den meisten Geschäftsbanken anerkannt und regelmäßig in den wichtigsten Finanzzeitschriften sowie auf der Website des IWF (www.imf.org) veröffentlicht.

„Gepäckerkennungsmarke“ bezeichnet ein Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestellt wird.

„Schaden“ bezeichnet den Tod oder die Verletzung eines Fluggastes oder jede andere Körperverletzung, die einem Fluggast durch einen Unfall an Bord des Flugzeugs oder während eines der Vorgänge beim Ein- oder Aussteigen entsteht. Es handelt sich auch um Schäden, die bei der Zerstörung oder dem vollständigen oder teilweisen Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, die während der Beförderung auf dem Luftweg auftreten, entstehen. Darüber hinaus handelt es sich um Schäden, die durch Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen oder Gepäck auf dem Luftweg verursacht werden.

„Check-in-Frist“ (Meldeschlusszeit) bezeichnet die von den Luftfahrtunternehmen festgelegte Frist, innerhalb derer Sie alle Check-in-Formalitäten erledigt und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.

„Fluggast-Coupon“ oder „Fluggast-Quittung“ bezeichnet den Teil des von uns oder einem autorisierten Vertreter ausgestellten Flugscheins, der von Ihnen aufbewahrt werden muss.

„Reiseplanungsbeleg“ bezeichnet das Dokument oder die Dokumente, die von uns oder einer von uns autorisierten Agentur für mit E-Tickets reisende Passagiere ausgestellt werden, die den Namen der Passagiere, die Fluginformationen und andere Buchungsdetails beinhalten.

 „Flugcoupon“ bezeichnet den Abschnitt des Flugscheins, der die Bezeichnung „Berechtigt zur Beförderung“ trägt, oder im Falle eines elektronischen Flugscheins den elektronischen Coupon. Der Flugcoupon zeigt die einzelnen Orte an, zwischen denen Sie Anspruch auf Beförderung haben..

„Elektronischer Coupon“ bezeichnet einen elektronischen Flugcoupon, der in unserer Datenbank gespeichert ist.

„Coupon“ bezeichnet sowohl einen Papier-Flugcoupon als auch einen elektronischen Coupon, die den genannten Fluggast berechtigen, mit dem auf ihm angegebenen Flug zu reisen.

„Elektronischer Flugschein“ bezeichnet den von uns oder in unserem Namen ausgestellten Reiseplanungsbeleg, die elektronischen Coupons und gegebenenfalls eine Bordkarte.

„Nicht aufgegebenes Gepäck“ bezeichnet jedes Ihrer anderen Gepäckstücke als aufgegebenes Gepäck, einschließlich aller Gegenstände, die Sie in die Flugzeugkabine und in Ihr Gewahrsam gebracht haben.

„Flugschein“ bedeutet „Passagier-Flugschein und Gepäckkontrolle" oder Reiseplan/ Buchungsbeleg des dem Fluggast ausgehändigten elektronischen Flugscheins, der jeweils von uns oder dem autorisierten Vertreter ausgestellt wurde, und beinhaltet die Vertragsbedingungen, Mitteilungen und Coupons.

„Anschlussflugschein“ bezeichnet einen Ihnen in Bezug auf einen anderen Flugschein ausgestellten Flugschein, die zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag bilden.

Unsere Niederlassungen beziehen sich auf unsere nationalen und internationalen Niederlassungen.

Unsere Website und die mobile App sind jeweils die elektronische Informationsseite https://www.vietnamairlines.com und die mobile App von Vietnam Airlines.

Kundendienst bezieht sich auf unser Customer Service Center, wie es auf unserer Website und der mobilen App veröffentlicht ist.

ICAO steht für die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.

IATA steht für Internationaler Luftfahrtverkehrsverband.

II. ANWENDBARKEIT

2.1.      Allgemeines

2.1.1.    Mit Ausnahme der Bestimmungen in den Artikeln 2.2, 2.5 und 2.6 gelten diese Beförderungsbedingungen für alle von uns durchgeführten Flüge und in jedem Fall, wenn wir in Bezug auf Ihren Flug eine gesetzliche Haftung Ihnen gegenüber haben.

2.1.2.    Diese Beförderungsbedingungen, die auf unserer Website und der mobilen App veröffentlicht oder über unseren Kundendienst verfügbar oder in den entsprechenden Verträgen, Ausweisen oder Tickets angegeben sind gelten auch für kostenlose oder ermäßigte Beförderungen, sofern in unseren Vorschriften nichts anderes angegeben ist.

2.1.3.    Diese Beförderungsbedingungen und Teile dieser wichtigen Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Kunden und von Vietnam Airlines beziehen, werden öffentlich bekannt gegeben, und die Kunden können jederzeit weitere Einzelheiten anfordern.

2.2.      Beförderung nach/von Kanada

Diese Bedingungen gelten für die Beförderung zwischen Punkten in Kanada oder zwischen irgendeinem Punkt in Kanada und irgendeinem Punkt außerhalb davon, für den die aktuellen Tarife in Kanada gelten.

2.3.      Charterflüge

Wird die Beförderung aufgrund eines Chartervertrages durchgeführt, gelten diese Beförderungsbedingungen nur insoweit, als sie durch Bezugnahme oder anderweitig in den Flugschein oder eine andere Vereinbarung mit dem Fluggast aufgenommen werden.

2.4.      Code-Share Flüge

Bei einigen Dienstleistungen haben wir möglicherweise Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften, die als „Code-Share“ Partner bekannt sind. Das bedeutet, dass selbst wenn Sie eine Reservierung bei uns haben und einen Flugschein besitzen, in dem unser Name oder unsere Unternehmenskennung angegeben ist, eine andere Fluggesellschaft das Flugzeug betreiben kann. Wenn solche Vorkehrungen getroffen werden, werden wir Sie zum Zeitpunkt der Reservierung über den Namen des anderen Luftfahrtunternehmens informieren, das das Flugzeug betreibt.

2.5.      Vorrangiges Gesetz

Die maßgeblichen Gesetze dieser Beförderungsbedingungen sind die vietnamesischen Gesetze. Für internationale Beförderungen gemäß dem Übereinkommen gelten die Vorschriften des Übereinkommens.

Soweit die in diesen Bedingungen enthaltenen Vorschriften gegen die Vorschriften der vietnamesischen Gesetze und des Übereinkommens verstoßen könnten, haben die Vorschriften der vietnamesischen Gesetze und der Übereinkommen Vorrang.

2.6.      Bedingungen haben Vorrang vor Bestimmungen

Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Beförderungsbedingungen haben diese Bedingungen im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen Beförderungsbedingungen und allen anderen Regelungen, die wir haben und die sich auf bestimmte Themen beziehen, Vorrang.

III. FLUGSCHEINE

3.1.      Flugschein als Hauptvertragsnachweis

3.1.1.    Wir befördern nur den im Flugschein genannten Fluggast, und Sie müssen eventuell eine entsprechende Legitimation vorlegen.

3.1.2.    Fluggäste können Ihren Flugschein nicht übertragen.

3.1.3.    Flugscheine, die zu ermäßigten Tarifen verkauft werden, können teilweise oder vollständig nicht erstattet werden. Sie sollten Ihre Tarifwahl angemessen treffen.

3.1.4.    Wenn Sie wie im obenstehenden Artikel 3.1.3 beschrieben über ein Ticket verfügen, und aufgrund höherer Gewalt an der Reise gehindert sind, werden wir eine Rückerstattung in Betracht ziehen und auf unser Recht verzichten, die Rückerstattung gemäß Artikel 11 zu verweigern, vorausgesetzt, dass Sie uns unverzüglich informiert und den Nachweis für diese höhere Gewalt erbracht haben und das Ticket noch nicht benutzt wurde. Die Rückerstattung erfolgt unter Abzug eines angemessenen Abschlags.

3.1.5.    Der Flugschein ist und bleibt jederzeit Eigentum der ausstellenden Fluggesellschaft.

3.1.6.    Anforderung an den Flugschein      

Sie haben Anspruch auf Beförderung im Rahmen eines Flugs, wenn Sie einen gültigen Flugschein vorlegen, der den Flugcoupon für diesen Flug und alle anderen unbenutzten Flugcoupons und den Fluggast-Coupon enthält. Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung, wenn der vorgelegte Flugschein beschädigt ist oder wenn er außer durch uns oder unsere autorisierten Vertreter geändert wurde.

Im Falle eines elektronischen Flugscheins haben Sie Anspruch auf Beförderung in einem Flugzeug, wenn Sie eine Legitimation vorweisen und ein gültiger elektronischer Flugschein ordnungsgemäß in Ihrem Namen ausgestellt und Ihnen zugestellt wurde.

3.1.7.    Verlust, Vernichtung, Nichtvorlage eines Tickets

3.1.7.1.   Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung eines Flugscheins (ganz oder teilweise) oder der Nichtvorlage eines Flugscheins, der den Fluggast-Coupon und alle unbenutzten Flugcoupons enthält, werden wir diesen Flugschein auf Ihren Wunsch hin (ganz oder teilweise) durch Ausstellung eines neuen Flugscheins ersetzen, vorausgesetzt, es gibt einen zu diesem Zeitpunkt leicht nachvollziehbaren Nachweis, dass ein für den betreffenden Flug/die betreffenden Flüge gültiger Flugschein ordnungsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall müssen Sie eine Vereinbarung unterzeichnen, um uns den für den neuen Flugschein geltenden Tarif zu erstatten, und zwar in dem Falle und in dem Umfang, dass der verlorene oder fehlende Flugschein oder die fehlenden Flugcoupons von einer Person verwendet werden oder dass die diesbezügliche Rückerstattung durch eine Person erfolgt.

3.1.7.2.   Wenn ein solcher Nachweis nicht vorliegt oder Sie eine solche Vereinbarung nicht unterzeichnen, kann die den Flugschein ausstellende Fluggesellschaft Sie auffordern, den vollen Flugscheinpreis für einen neuen Flugschein zu zahlen. Diese Zahlung wird nur dann zurückerstattet, wenn die ursprüngliche ausstellende Fluggesellschaft davon überzeugt ist, dass der verlorene oder beschädigte Flugschein vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verwendet wurde. Wenn Sie den ursprünglichen Flugschein vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wiederfinden und ihn der Fluggesellschaft aushändigen, die den neuen Flugschein ausstellt, wird die vorstehende Rückerstattung zu diesem Zeitpunkt bearbeitet.

3.1.8.    Der Fluggast sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Flugschein zu schützen und sicherzustellen, dass er nicht verloren geht oder gestohlen wird.

3.2.      Gültigkeitsdauer

3.2.1.    Sofern im Flugschein, in diesen Bedingungen oder in den geltenden Preislisten nichts anderes bestimmt ist (was die Gültigkeit eines Flugscheins einschränken kann, wobei in diesem Fall die Einschränkung auf dem Flugschein aufgeführt wird), ist ein Flugschein gültig für:

3.2.1.1.   ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung; oder

3.2.1.2.   ein Jahr ab dem Datum des ersten Abschnitts auf dem Ticket, jedoch nur, wenn Ihr erster Flug innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum des Tickets stattgefunden hat.

3.2.2.    Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugscheins an der Beförderung gehindert werden, weil wir zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Reservierung anfordern, eine Reservierung nicht bestätigen können, wird die Gültigkeit dieses Flugscheins verlängert, oder Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß Artikel 11.

3.2.3.    Wenn Sie nach Antritt Ihrer Reise krankheitsbedingt verhindert sind, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Flugscheins zu reisen, können wir die Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins bis zu dem Tag, an dem Sie reisefähig werden, oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Tag verlängern, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Reise fortgesetzt wird und Platz in der Buchungsklasse verfügbar ist, für die der Flugpreis bezahlt wurde. Eine solche Erkrankung muss durch ein ordnungsgemäßes ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn die im Flugschein verbleibenden Flugcoupons oder im Falle eines elektronischen Flugscheins der elektronische Coupon einen oder mehrere Zwischenlandungen umfasst, kann die Gültigkeit dieses Flugscheins um höchstens drei Monate ab dem auf dem Flugschein angegebenen Datum verlängert werden. Unter diesen Umständen werden wir die Gültigkeitsdauer von Flugscheinen Ihrer engeren Familienmitglieder, die Sie begleiten, ebenfalls verlängern.

3.2.4.    Im Falle des Todes eines Fluggastes auf der Strecke können die Flugscheine der ihn begleitenden Personen durch Verzicht auf jegliche Einschränkung und Verlängerung der Gültigkeit geändert werden. Im Falle des Todes eines engeren Familienmitglieds eines Fluggastes, der die Reise begonnen hat, kann die Gültigkeit der Flugscheine bzw. Tickets des Fluggastes und derjenigen seiner engeren Familienmitglieder, die den Fluggast begleitet haben, ebenfalls geändert werden. Eine solche Änderung erfolgt nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Sterbeurkunde, und eine solche Verlängerung der Gültigkeit darf nicht länger als fünfundvierzig (45) Tage ab dem Tag des Todes dauern.

3.3.      Coupon-Reihenfolge

3.3.1.    Das von Ihnen gekaufte Ticket ist nur für die auf dem Ticket vermerkte Beförderung gültig und zwar vom Abflugort über alle vereinbarten Haltepunkte bis zum endgültigen Bestimmungsort. Das von Ihnen bezahlte Beförderungsentgelt basiert auf dem Tarif, der für die gesamte auf dem Ticket angegebene Reise gilt, den jeweiligen Beförderungsentgelten und den damit verbundenen Tarifen, die auf unserer Website, in der mobilen App, in den lokalen Niederlassungen oder über den Kundendienst bekannt gemacht sind. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen. Das Ticket wird nicht anerkannt und verliert seine Gültigkeit, wenn die Coupons (oder die auf dem Ticket genannten Flüge) nicht in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge verwendet werden.

3.3.2.    Wenn Sie einen Aspekt Ihrer Beförderung ändern möchten, müssen Sie uns vorher kontaktieren. Der Preis für Ihre neue Beförderung wird berechnet, und Sie haben die Möglichkeit, den neuen Preis zu akzeptieren oder Ihren ursprünglichen Flugschein zu behalten. Sollten Sie aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, einen Aspekt Ihrer Beförderung zu ändern, müssen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen, und wir werden angemessene Bemühungen unternehmen, um Sie ohne Neuberechnung des Flugpreises zu Ihrer nächsten Zwischenstation oder zu Ihrem Reisezielort zu bringen.

3.3.3.    Wenn Sie ohne unsere Zustimmung die auf dem Ticket angegebene Reihenfolge nicht einhalten, wird zum Zeitpunkt der Änderung ein neuer Tarif (falls vorhanden) gelten, der auf den entsprechenden Tarifen Ihrer tatsächlichen Reise basiert. Sie sind verpflichtet, jede Differenz zwischen dem von Ihnen gezahlten Preis und dem für Ihr abgeändertes Ticket geltenden Gesamtpreis zu bezahlen. Wenn der neue Preis niedriger ist, werden wir Ihnen die Differenz erstatten; in diesem Fall haben Ihre ungenutzten Coupons jeden Wert verloren.

3.3.4.    Bitte beachten Sie, dass einige Änderungen zwar nicht zu einer Änderung des Beförderungsentgelts führen, andere aber, wie beispielsweise die Änderung des Abflugdatums, der Serviceklasse oder des Flugstreckenabschnitts, zu einer Preiserhöhung führen können. Viele Beförderungsentgelte sind nur an den Daten und für die Flüge gültig, die auf dem Ticket angegebenen sind, und können überhaupt nicht oder nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr geändert werden. Sie können sich an uns oder an die ausstellende Stelle wenden, um mehr über die zusätzliche Gebühr zu erfahren, die für solche Änderungen anfallen.

3.3.5.    Jeder in Ihrem Flugschein enthaltene Flugcoupon wird für die Beförderung in der Serviceklasse an dem Tag und auf dem Flug akzeptiert, für den der Platz reserviert wurde. Wenn ein Flugschein ursprünglich ohne Reservierung ausgestellt wurde, kann der Platz später vorbehaltlich unseres Tarifs und der Verfügbarkeit von Platz auf dem gewünschten Flug reserviert werden.

3.3.6.    Bitte beachten Sie, dass wir falls Sie ohne vorherige Benachrichtigung zu einem Flug nicht erscheinen, Ihre Rück- oder Weiterbuchung stornieren können. Wenn Sie uns jedoch im Voraus informieren, werden wir Ihre nachfolgenden Flugreservierungen nicht stornieren.

3.4.      Unser Name und unsere Adresse

Unser Name kann im Flugschein mit unserer Unternehmenskennung oder anderweitig abgekürzt werden. Als unsere Anschrift gilt der Abflughafen, der gegenüber der ersten Abkürzung unseres Namens im Feld „Fluggesellschaft“ oder im Falle eines elektronischen Flugscheins, wie für unseren ersten Flugabschnitt im Reiseplanungsbeleg aufgeführt, angegeben ist.

IV. ZWISCHENLANDUNGEN

4.1.      Ein Zwischenstopp ist jeder Haltepunkt, der im Voraus geplant und gemäß den Anforderungen der Behörden in der Reiseroute auf Ihrem Ticket vermerkt ist und für den die Tarife gelten, die auf unserer Website, der mobilen App, den lokalen Niederlassungen oder über den Kundendienst bekannt gegeben werden.

4.2.      Zwischenlandungen müssen im Voraus mit der/den Fluggesellschaft/en vereinbart und auf dem Flugschein angegeben werden.

V. FLUGPREISE, STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN

5.1.      Beförderungsentgelte

Die Beförderungsentgelte gelten für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort zum Flughafen am Bestimmungsort. Die Beförderungsentgelte können gemäß unseren Partnerschaftsverträgen auch Transportleistungen außerhalb des Flugweges beinhalten. Wenn die Beförderungsentgelte auch andere Dienstleistungen beinhalten könnten, werden Sie zum Zeitpunkt des Ticketkaufs über diese Dienstleistungen sowie über die zugehörigen Bedingungen informiert.

Die Beförderungsentgelte werden auf unserer Website und in der mobilen App sowie in unseren lokalen Niederlassungen und autorisierten Vertretern bei Zahlung bekannt gegeben. Änderungen an einem von Ihnen gewünschten Flugstreckenabschnitt der Reiseroute oder des Abflugdatums können zu Änderungen der geltenden Beförderungsentgelte und zu Zuschlägen führen.

5.2.       Steuern, Gebühren und Abgaben

Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Regierung, anderen Behörden oder dem Betreiber eines Flughafens erhoben werden, sind im Beförderungsentgelt nicht enthalten. Sie sind dafür verantwortlich, beim Kauf eines Tickets uns, dem Vertreter dieser Agenturen, alle anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben zu zahlen. Zum Zeitpunkt des Erwerbs werden Sie über alle nicht im Beförderungsentgelt enthaltenen Steuern, Gebühren und Abgaben informiert, die in der Regel separat auf dem Ticket ausgewiesen sind.

Wenn Sie Ticketänderungen vornehmen, die zu erhöhten Steuern, Gebühren und Abgaben führen, sind Sie für die Zahlung solcher Erhöhungen verantwortlich. Wenn Steuern, Gebühren oder Abgaben geändert und/oder erhoben werden, nachdem Sie ein Ticket gekauft haben, werden wir Sie über die jeweils geltenden Bedingungen dieser Steuern, Gebühren und Abgaben informieren. Wenn Sie es ablehnen, solche Steuern, Gebühren und Abgaben zu zahlen, sind Sie berechtigt, für Ihr Ticket eine Rückerstattung gemäß Artikel 11 zu fordern.

5.3.      Zuschläge

Zuschläge werden von uns oder anderen Beförderungsunternehmen erhoben.

Die Zuschläge können Kraftstoff, Systemverwaltung, Ticket Service Gebühr und Versicherung umfassen.

Die Zuschläge können auch Ticketänderungen, Sonderleistungen und Stornierungen beinhalten.

Die Details zu den Zuschlägen werden auf unserer Website, der mobilen App, den lokalen Niederlassungen oder über den Kundendienst bekannt gegeben.

Sie sind dafür verantwortlich, alle Zuschläge zum Zeitpunkt des Ticketerwerbs zu zahlen.

5.4.      Gesamtes Beförderungsentgelt

Das gesamte Beförderungsentgelt enthält alle Beträge, die Sie für den Kauf eines Tickets bezahlen müssen, einschließlich Tarife, Steuern, Gebühren, Zuschläge und Abgaben. 

5.5.      Zahlung des gesamten Beförderungsentgelts

Wenn nicht das gesamte Beförderungsentgelt bezahlt ist, sind wird nicht zur Beförderung verpflichtet und können die Weiterbeförderung eines Passagiers oder seines Gepäcks verweigern.

5.6.      Währung

Die gesamten Beförderungsentgelte und Zuschläge sind in der Währung des Landes zu zahlen, in dem das Ticket ausgestellt und geändert wird (im Falle eines Tickets, das über unsere Website ausgestellt ist, wird die Währung des Landes/der Region verwendet, die oder das Sie beim Online Zugang gewählt haben), es sei denn, beim oder vor dem Zeitpunkt der Zahlung wird von uns oder unseren Bevollmächtigten eine andere Währung angegeben (beispielsweise weil die Landeswährung nicht konvertierbar ist). Nach unserem eigenem Ermessen können wir in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.

VI. RESERVIERUNGEN

6.1.      Reservierungsanforderungen

6.1.1.    Wir oder unsere autorisierten Vertreter werden Ihre Reservierung(en) erfassen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en).

6.1.2.    Bestimmte Flugpreise haben Bedingungen, die Ihr Recht, Reservierungen zu ändern oder zu stornieren, einschränken oder ausschließen. Sie sollten die für Ihren Flugpreis geltenden Bedingungen überprüfen, wobei wir nicht dafür verantwortlich sind, wenn Sie dies nicht tun.

6.2.      Festgelegte Frist zur Zahlung des Flugscheins

Wenn Sie den Flugschein nicht vor Ablauf der von uns oder unseren autorisierten Vertretern angegebenen Frist bezahlt haben, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren.

6.3.      Personenbezogene Daten

Bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten, um unseren Beförderungsvertrag zu erfüllen, halten wir uns an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für weitere Informationen und bevor Sie Teile Ihrer Buchung bestätigen und fortfahren schauen Sie in die Datenschutzrichtlinien von Vietnam Airlines.

6.4.      Sitzplätze

Wir werden uns bemühen, Ihren Wunsch einer Sitzplatzvorreservierung zu erfüllen. Wir können jedoch keinen bestimmten Sitzplatz im Flugzeug garantieren. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit zu vergeben oder neu zuzuweisen, selbst nachdem Sie das Flugzeug betreten haben, sollten wir dies zum Zweck der Sicherheit, zur Einhaltung behördlicher Vorschriften oder aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen für notwendig erachten. Für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen und werden wir in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen angemessene Sitzgelegenheiten verfügbar machen.

6.5.      Servicegebühr bei nicht belegtem Platz

Sofern das Beförderungsentgelt keiner erstattungsfähigen Beschränkung unterliegt, müssen Sie möglicherweise einen Zuschlag zahlen, wenn Sie den von Ihnen reservierten Platz nicht nutzen. Dieser Zuschlag wird auf unserer Website, in der mobilen App und den lokalen Niederlassungen oder über unseren Kundendienst bekannt gegeben und wenn anwendbar von uns bestätigt.

6.6.      Sonderleistungen

6.6.1.    Wir werden alle Bemühungen unternehmen, um die Sonderleistungen, die Sie bei Ihrer Reservierung beantragen, nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Wir werden Sie informieren, wenn wir die von Ihnen beantragten Sonderleistungen nicht erbringen können. Ihr Sonderleistungsantrag wird sofort oder nachdem wir die Beförderungsbedingungen überprüft haben oder nachdem Sie die Verfahren gemäß dieser Beförderungsbedingungen abgeschlossen haben, bestätigt. Wenn Sie am Flughafen Sonderleistungen benötigen, überprüfen wir die Servicebedingungen und informieren Sie über die Verfügbarkeit dieser Leistungen. Wenn wir nicht in der Lage sind, die von Ihnen zuvor beantragten Leistungen zu erbringen, haften wir Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche damit verbundenen Verluste oder Kosten.

6.6.2.    Wenn Sie ein behinderter Fluggast sind und besondere Hilfe benötigen, sollten Sie uns bei der Buchung über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren.

6.6.3.  Wenn Sie ein Passagier mit einer Behinderung sind, werden wir Sie befördern, wenn Vorkehrungen getroffen wurden, um Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Wenn Sie uns zum Zeitpunkt Ihrer speziellen Bedürfnisse nicht informieren, werden wir dennoch angemessene Bemühungen unternehmen, um Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

6.6.4.    Wir können verlangen, dass Sie mit einem Betreuer reisen, wenn dies für die Sicherheit des Fluges von wesentlicher Bedeutung ist, oder wenn Sie nicht in der Lage sind, das Flugzeug zu verlassen, oder wenn Sie die Sicherheitshinweise nicht verstehen können.

6.6.5.    Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von Fluggästen einzustellen, die bei einem Flug auf einer Krankentrage reisen müssen.

6.6.6.    Möglicherweise müssen Sie für bestimmte, von uns erbrachte Sonderleistungen zahlen. Die Servicegebühren werden auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben oder in unseren Niederlassungen oder über unseren Kundendienst veröffentlicht und von uns zum Zeitpunkt Ihres Antrags bestätigt.

6.6.7.    Die Annahme der Beförderung von Kindern ohne erwachsene Begleitpersonen, Passagieren mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen, schwangeren Frauen oder Passagieren, die Sonderleistungen benötigen, kann von unserer Vereinbarung abhängen und muss den Beförderungsvorschriften entsprechen, die auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben oder in unseren Niederlassungen oder über unseren Kundendienst veröffentlicht werden. 

6.7.      Dienstleistungen an Bord

6.7.1.    Je nach Verfügbarkeit oder Flugdauer stellen wir an Bord Unterhaltungsgeräte und -programme, Mahlzeiten und andere Dienstleistungen zur Verfügung. Möglicherweise müssen Sie für bestimmte Dienstleistungen an Bord bezahlen. Die Servicegebühren werden auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben oder in unseren Niederlassungen oder über unseren Kundendienst veröffentlicht und von uns zum Zeitpunkt Ihres Antrags bestätigt.

6.7.2.    Falls wir nicht in der Lage sind, die von Ihnen bezahlten Dienstleistungen zu erbringen, werden wir Sie informieren und alle damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen, wie sie auf unserer Website, in der mobilen App, in den Niederlassungen oder über unseren Kundendienst bekannt gegeben sind.

6.8.      Rückbestätigung von Reservierungen

6.8.1.    Weiter- oder Rückbuchungen können mit der Verpflichtung verbunden sein, die Reservierung innerhalb bestimmter Fristen erneut bestätigen zu müssen. Wir werden Sie darüber informieren, ob wir eine Rückbestätigung Ihrer Reservierung benötigen und wie und wo diese erfolgen sollte. Wenn Sie es versäumen, Ihre Reservierung wie vorgeschrieben erneut zu bestätigen, können wir Ihre weiteren Reservierungen stornieren. Wenn Sie uns jedoch mitteilen, dass Sie auf dem Flug, für den Ihre vorherige Reservierung storniert wurde, weiterreisen möchten und es Platz in der Serviceklasse gibt, für die das Beförderungsentgelt bezahlt wurde, werden wir Ihre Reservierung wieder in Kraft setzen und Sie zu Ihrem nächsten oder endgültigen Bestimmungsort bringen. Wenn in der Serviceklasse, für die das Beförderungsentgelt bezahlt wurde, kein Platz verfügbar ist, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie an Ihren nächsten oder endgültigen Bestimmungsort zu bringen. In diesem Fall müssen Sie eventuell einen Zuschlag zahlen. Dieser Zuschlag wird auf unserer Website, in der mobilen App und den lokalen Niederlassungen oder über unseren Kundendienst bekannt gegeben und bei Gültigkeit von uns bestätigt.

6.8.2.    Sie sollten die Rückbestätigungsanforderungen aller anderen an Ihrer Reise beteiligten Fluggesellschaften überprüfen. Wenn dies erforderlich ist, müssen Sie dies bei den Fluggesellschaften erneut bestätigen, deren Code für den betreffenden Flug auf dem Flugschein erscheint.

6.9.      Stornierung von Weiterbuchungen

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Rück- oder Weiterbuchung stornieren können, wenn Sie ohne Voranmeldung nicht zu einem Flug erscheinen. Wenn Sie uns jedoch im Voraus informieren, werden wir Ihre nachfolgenden Flugreservierungen nicht stornieren.

VII. EINCHECKEN UND AN BORD GEHEN

7.1.      Sie müssen einige Zeit vor dem Abflug an unserem Check-in Schalter und am Flugsteig ankommen, um alle behördlichen Formalitäten und Abflugverfahren erledigen zu können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren, wenn Sie die angegebenen Eincheck-Fristen nicht einhalten. Sie sollten sich über die Fristen zum Einchecken informieren. Die Fristen zum Einchecken für unsere Flüge finden Sie in unserem Flugplan oder können bei uns oder unseren autorisierten Vertretern erfragt werden.

7.2.      Sie müssen spätestens zu dem von uns beim Einchecken angegebenen Zeitpunkt am Flugsteig anwesend sein.

7.3.    Wir können den für Sie reservierten Platz stornieren, wenn Sie nicht rechtzeitig am Flugsteig ankommen oder wenn Sie die erforderlichen Reisedokumente gemäß Artikel 14.2 nicht vorlegen.

7.4.      Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhalten.

VIII. ABLEHNUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG

8.1.      Recht auf Verweigerung der Beförderung

Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Passagieren oder Gepäck (auch wenn der Passagier noch ein gültiges Ticket oder eine Bordkarte besitzt) in den folgenden Fällen zu verweigern:

8.1.1.    diese Maßnahmen notwendig sind, um die geltenden Gesetze, Bestimmungen oder Anordnungen von Staaten oder Ländern einzuhalten, von denen Flüge erfolgen und die über- oder angeflogen werden sollen; oder

8.1.2.    Der Passagier weigert sich, uns die notwendigen personenbezogenen Daten und/oder die von den Behörden geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, und wir diese Daten benötigen, um die von Ihnen geforderten Produkte und Dienstleistungen zu liefern oder zu erbringen; oder

8.1.3.    Verhalten, Alter, geistiger oder körperlicher Zustand des Fluggastes sind wie folgt: (i) der Passagier erfordert unsere besondere Unterstützung, ohne dass eine vorherige Vereinbarung getroffen wurde; oder (ii) der Gesundheitszustand des Passagiers lässt uns zu dem Schluss kommen, dass die Beförderung oder Weiterbeförderung dem Passagier selbst oder anderen Personen im Flugzeug Schaden zufügt oder den Flug gefährdet; oder (iii) die Ausbreitung einer Krankheit kann nicht verhindert werden; oder (iv) die Vorschriften der Luftfahrtsicherheit und die Sicherheit des Luftfrachttransports werden nicht eingehalten; oder (v) die soziale Ordnung wird gestört, die Flugsicherheit oder das Leben, die Gesundheit und das Eigentum anderer Personen ist gefährdet oder beeinträchtigt; oder (vi) es scheint eine Vergiftung durch Alkohol oder andere Stimulanzien/Substanzen vorzuliegen, die zu unangemessenem Verhalten führt; oder (vii) aus Sicherheitsgründen, wie sie im vietnamesischen Zivilluftfahrtgesetz angegeben sind; oder (viii) auf Ersuchen von autorisierten Regierungsbehörden; oder

8.1.4.    Der Passagier hat auf einem früheren Flug ein Fehlverhalten oder einen Diebstahl begangen, und dieses Verhalten könnte sich wiederholen; oder

8.1.5.    Sie sich geweigert haben, sich einer Sicherheitskontrolle für sich selbst oder Ihr Gepäck zu unterziehen, oder wenn Sie sich einer solchen Prüfung unterzogen haben, keine zufriedenstellenden Antworten auf Sicherheitsfragen beim Einchecken oder am Flugsteig geben, oder wenn Sie eine Bewertung/Analyse des Sicherheitsprofils nicht durchführen, oder wenn Sie Sicherheitssiegel auf Ihrem Gepäck oder Sicherheits-aufkleber auf Ihrer Bordkarte verfälschen oder entfernen; oder

8.1.6.    Der Passagier hat den Gesamtpreis des Beförderungsentgelts gemäß Artikel 5 dieser Beförderungsbedingungen oder eine an uns zu zahlende Vertragsstrafe, Entschädigung, aufgelaufene Kosten und andere finanziellen Verpflichtungen nicht bezahlt; oder

8.1.7.    Sie scheinbar keine gültigen Reisedokumente haben, versuchen, in ein Land einzureisen, in dem Sie sich auf der Durchreise befinden oder für das Sie keine gültigen Reisedokumente haben, oder Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder sich weigern, Ihre Reisedokumente gegen Quittung an die Flugbesatzung auszuhändigen, wenn dies verlangt wird; oder

8.1.8.    Sie einen Flugschein vorlegen, der (i) rechtswidrig erworben wurde, oder (ii) von einer anderen Stelle als uns oder unseren autorisierten Vertretern gekauft wurde oder (iii) der als verloren oder gestohlen gemeldet wurde; oder (iv) ein gefälschter Flugschein ist; oder (v) Sie nicht beweisen können, dass Sie die im Flugschein genannte Person sind. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, diesen Flugschein einzuziehen; oder

8.1.9.    Sie die in Artikel 3.3 genannten Anforderungen an die Reihenfolge und Verwendung der Coupons nicht erfüllen oder einen Flugschein vorlegen, der auf eine andere Weise als durch uns oder unsere autorisierten Vertreter ausgestellt oder geändert wurde, oder der Flugschein beschädigt ist; oder

8.1.10.     Sie unsere Anweisungen in Bezug auf Sicherheit oder Schutz nicht befolgen; oder

8.1.11.     Sie zuvor eine der oben genannten Verstöße oder Unterlassungen begangen haben.

8.2.      Folgen der Weigerung der Beförderung oder Abweisung des Fluggastes

8.2.1.     Um die Sicherheit eines Fluges zu gewährleisten, behalten wir uns das Recht vor, in den folgenden Fällen die Beförderung eines Passagiers abzulehnen oder ungenutzte Ticketanteile eines Passagiers zu stornieren: (i) der Passagier zeigt störendes Verhalten oder (ii) ist nicht in der Lage, sein Verhalten zu kontrollieren; oder (iii) wir stellen fest, dass die psychischen und physischen Bedingungen des Passagiers seine eigene Sicherheit gefährden; oder (iv) dem Passagier wird die Einreise verweigert; oder (v) er befolgt nicht die Vorschriften und Anweisungen der Luftfahrtmitarbeiter auf einem Flughafen, Flugplatz oder an Bord eines Flugzeugs; oder (vi) er stört die Ordnung und Disziplin auf einem Flughafen, Flugplatz oder an Bord eines Flugzeugs; oder (vii) es handelt sich um eine abzuschiebende Person ohne Begleitung; oder (viii) es werden falsche Informationen in einem Ausmaß gegeben, dass dadurch die Sicherheit eines Flughafens, Flugplatzes, an Bord eines Flugzeugs während des Fluges oder am Boden sowie andere Passagiere gefährdet sind; oder (ix) auf Ersuchen der vietnamesischen oder ausländischen Luftfahrtbehörden.

8.2.2.     Wir behalten uns auch das Recht vor, jeden Passagier auf allen von uns durchgeführten Flügen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Ein Sperrvermerk hindert Sie auch daran, ein Flugticket zu kaufen oder andere Personen damit zu beauftragen oder es denen zu erlauben, dies für Sie durchzuführen. Wenn Sie versuchen, unsere Beförderungsdienste in Anspruch zu nehmen, während ein Sperrvermerk noch in Kraft ist, werden wir die Beförderung verweigern.

8.3.      Folgen der Weigerung, den Fluggast zu befördern oder abzuschieben

8.3.1.     Wir haften nicht für Folgeschäden, die aufgrund einer solchen Weigerung zur Beförderung oder einer Entfernung eines Fluggastes auf der Strecke geltend gemacht werden.

8.3.2.     Im Gegenteil, wir behalten uns das Recht vor, von Ihnen eine Entschädigung für Ansprüche oder Verluste zu verlangen, einschließlich der Kosten für die Umleitung unseres Fluges, die uns aufgrund eines solchen Verhaltens oder Zustandes sowie einer solchen Weigerung oder Entfernung entstehen.

8.4.      Flugzeuggewicht/Sitzplatzkapazität

8.4.1.    Wenn die Gewichtsbeschränkung oder die Sitzplatzkapazität des Flugzeugs andernfalls überschritten würde, behalten wir uns das Recht vor, nach billigem Ermessen zu entscheiden, welche Passagiere oder welches Gepäck nicht befördert werden sollen.

8.4.2.    Unsere Verpflichtungen Passagieren gegenüber, deren Beförderung auf einem Flug trotz bereits bestätigter Reservierung verweigert wird, werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften in Artikel 16.5.6 dieser Beförderungsbedingungen erfüllt.

8.4.3.    Unsere Verpflichtungen in Bezug auf Gepäckstücke von Passagieren, deren Reservierung für den Flug bestätigt wurde und die ordnungsgemäß am Check-in-Standort erschienen sind, aber deren Beförderung verweigert wird, werden in Übereinstimmung den Vorschriften in Artikel 9.6.3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllt.

8.5.      Begleithunde

Vorbehaltlich der geltenden Gesetze können wir die Beförderung Ihres Begleithundes ablehnen, wenn einer der folgenden Punkte eingetreten ist oder wir vernünftigerweise davon ausgehen, dass er auftreten könnte:

8.5.1. Der Hund ist nicht angemessen mit Geschirr oder Maulkorb versehen.

8.5.2. Wir können den Sitz des Hundes nicht so anpassen, dass er vor Ihnen steht.

8.5.3. Die Sitzposition Ihres Hundes würde einen Gang oder andere von den Sicherheitsbestimmungen vorgeschriebene Bereiche versperren, die für Notfall-Evakuierungszwecke frei bleiben sollen.

8.5.4. Der Hund verhält sich störend oder anderweitig, was eine direkte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit anderer Fluggäste im Flugzeug darstellt.

8.5.5. Es gibt keine ausreichenden Beweise dafür, dass der Hund eine gute Ausbildung hat und ein zertifizierter Begleithund ist.

8.5.6. Einige oder alle der in Artikel 8.6 genannten Anforderungen können geändert werden oder nicht anwendbar sein, wenn Fluggäste mit Begleithunden oder anderen Begleittieren von oder nach Europa und von den oder in die Vereinigten Staaten reisen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns zwecks weiterer Informationen.

IX. GEPÄCK

9.1.      Freigepäckgrenze

Vorbehaltlich unserer Vorschriften, die auf Ihrem Ticket angegeben sind, können Sie einige Gepäckstücke kostenlos mitnehmen. Dieses Freigepäck muss den Bedingungen und Einschränkungen unserer Vorschriften entsprechen, die auf unserer Website, in der mobilen App, in den lokalen Niederlassungen oder über unseren Kundendienst bekannt gegeben sind.

9.2.      Übergepäck

Sie müssen eine Gebühr für die Beförderung von Gepäck bezahlen, das über das Freigepäck hinausgeht, wie es auf unserer Website, in der mobilen App, in den lokalen Niederlassungen oder über unseren Kundendienst bekannt gegeben ist.

9.3.      Nicht als Gepäck akzeptierbare Gegenstände

9.3.1.     Sie dürfen Folgendes nicht in Ihr Gepäck aufnehmen:

9.3.1.1.   Gegenstände, die kein Gepäck im Sinne von Artikel 1 dieser Bedingungen sind;

9.3.1.2.   Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs zu gefährden, wie sie in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg und den Gefahrgutbestimmungen der Internationalen Luftfahrtvereinigung (IATA) und in unserer Verordnung festgelegt sind;

9.3.1.3.   Gegenstände, deren Beförderung durch die geltenden Gesetze, Bestimmungen oder Anordnungen eines Staates, von dem aus Flüge erfolgen, verboten ist;

9.3.1.4.   Artikel, die wie auf unserer Website und der mobilen App angegeben gemäß behördlicher Vorschriften für die Beförderung an Person oder im Gepäck an Bord des Flugzeugs als gefährlich und ungeeignet angesehen werden.

9.3.2.     Waffen, Munition und Unterstützungsinstrumente sind ohne Genehmigung der Behörde von der Beförderung als Gepäckstück ausgeschlossen; Sprengstoffe, explosive Materialien, brennbare Stoffe, Gegenstände, die als Bedrohungswaffen verwendet werden können, und andere gefährliche Stoffe, die zur Beförderung zugelassen sind, dürfen nur nach den auf unserer Website und der mobilen App veröffentlichten Vorschriften als aufgegebenes Gepäck angenommen werden. Kugeln müssen aus den Pistolen entfernt werden, um die Sicherheit während des Transports zu gewährleisten. Kugeln müssen in Kartuschen gelagert oder vorschriftsmäßig verpackt sein. Alle unsere Vorschriften und die der Flughafenbehörden, der ICAO und der IATA in Bezug auf Schusswaffen, Munition und Unterstützungsinstrumente, die auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben sind, müssen eingehalten werden.

9.3.3.     Es ist Ihnen untersagt, in Ihr aufgegebenes Gepäck zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände (frische und verderbliche Lebensmittel....), Kunstwerke, Kameras, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Besteck, Computer, elektronische Geräte, Wertpapiere oder andere Wertsachen, begebbare Wertpapiere, Verträge, Geschäftsdokumente, Muster, Reisepässe und sonstige Identifikationsdokumente bzw. sonstige Wertsachen aufzunehmen.

9.3.4.     Wenn trotz Verbot Gegenstände gemäß Artikel 9.3 in Ihrem Gepäck enthalten sind, sind wir nicht verantwortlich für Schäden an diesen Gegenständen.

9.4.      Recht auf Verweigerung der Beförderung

9.4.1.     Wir können uns weigern, die in Artikel 9.3 genannten Gegenstände als Gepäck zu befördern, und wir können auch die weitere Beförderung solcher Gegenstände verweigern, wenn wir feststellen, dass sie sich in Ihrem Gepäck befinden.

9.4.2.     Wir werden es ablehnen, Gegenstände, die wie auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben, gemäß den behördlichen Vorschriften als gefährlich oder verboten angesehen werden, als Gepäck mitzunehmen, wenn sie als Handgepäck oder Gepäck an Bord des Flugzeugs oder anderweitig mitgeführt werden.

9.4.3.     Wir können die Beförderung von Gegenständen als Gepäck aus Sicherheits-, Schutz- oder Betriebsgründen ablehnen, einschließlich Gepäck, das nicht Ihnen gehört und das Sie teilweise besitzen. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die Ablehnung eines solchen Gepäcks entstehen können.

9.4.4.     Sofern mit uns keine Vorkehrungen für die Beförderung von Gepäck über die erlaubte Freigepäckmenge getroffen wurden, können wir die Beförderung vom Übergepäck auf Anschlussflügen abweisen, auch wenn die Gebühren für das Übergepäck bezahlt worden sind.

9.4.5.     Wir können die Annahme von Gepäck als aufgegebenes Gepäck verweigern, es sei denn, es ist ordnungsgemäß und sicher in Koffern und geeigneten Behältern verpackt, um eine sichere Beförderung mit der üblichen Sorgfalt bei der Handhabung zu gewährleisten.

9.4.6.     Wir und unsere Agenten werden kein Gepäck für andere Beförderungsunternehmen durchchecken, mit denen wir keinen Interline-Vertrag haben. Wenn Sie also beabsichtigen, mit dem Flug einer anderen Fluggesellschaft an einem Flughafen anzukommen, um sich einem unserer Flüge anzuschließen, oder wenn Sie beabsichtigen, mit einem unserer Flüge an einem Flughafen anzukommen, um sich dem Flug einer anderen Fluggesellschaft anzuschließen, müssen Sie im Voraus prüfen und sich rückversichern, ob wir mit dieser Fluggesellschaft einen Interline-Vertrag haben. Falls wir mit ihr keinen Interline-Vertrag haben, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Gepäck ausgecheckt, abgefertigt und für den nächsten Flug eingecheckt und mit neuen Kennzeichen versehen wird. Auf Flügen, die  nicht von uns durchgeführt werden, haften wir nicht für Schäden, die Ihnen oder Ihrem Gepäck entstehen.

9.5.      Recht auf Durchsuchung und Untersuchung

9.5.1.     Aus Gründen der Sicherheit können wir Sie bitten, eine Durchsuchung und Untersuchung Ihrer Person sowie eine Durchsuchung, einen Scan oder eine Röntgenaufnahme Ihres Gepäcks zu gestatten. Wenn Sie nicht verfügbar sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden, um festzustellen, ob Sie im Besitz der in Artikel 9.3 beschriebenen Gegenstände sind oder ob Ihr Gepäck einen davon enthält. Wenn Sie nicht bereit sind, solchen Anfragen nachzukommen, können wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern. Für den Fall, dass eine Durchsuchung oder ein Scan Ihnen Schaden zufügt oder ein Röntgenbild oder ein Scan Schäden an Ihrem Gepäck verursacht, haften wir nicht für solche Schäden, es sei denn, sie sind auf unser fehlerhaftes oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.

9.5.2.     Wir haften nicht für Gegenstände, die von Ihnen oder in Ihrem Gepäck aufbewahrt werden und die von der Behörde beschlagnahmt werden, vorbehaltlich internationaler Regeln oder behördlicher Bestimmungen, auch wenn diese Gegenstände beschlagnahmt, zerstört oder an uns übergeben werden.

9.6.     Aufgegebenes Gepäck

9.6.1.     Nachdem Sie uns Ihr Gepäck, das Sie abfertigen lassen möchten, übergeben haben, übernehmen wir die Verwahrung und stellen für jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks einen Gepäckabschnitt aus.

9.6.2.     Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer anderen persönlichen Identifikation versehen sein.

9.6.3.     Aufgegebenes Gepäck wird im selben Flugzeug befördert wie Sie. Wenn wir eine solche Beförderung aus Sicherheits- oder Betriebsgründen nicht für möglich halten, werden wir Ihr Gepäck auf einem anderen Flug befördern. In diesem Fall wird Ihr aufgegebenes Gepäck befördert und Ihnen zugestellt, es sei denn, das geltende Recht verlangt, dass Sie bei der Zollabfertigung am Flughafen anwesend sind.

9.6.4.     Das maximale Gewicht pro aufgegebenem Gepäckstück beträgt 32 kg (70lb) und die Gesamtabmessungen dürfen 203 cm nicht überschreiten. Gegenstände mit Übergewicht müssen beim Einchecken aufgeteilt und in leichtere Einheiten umgepackt werden. Gepäck mit Übergewicht, das nicht umgepackt wird, wird nicht befördert. In keinem Fall haften wir für: (i) Schäden, die durch Ihre Nichteinhaltung des Freigepäckgewichts und der Regeln der Gepäckumverteilung verursacht werden, (ii) Beförderungsverweigerung übergewichtiger Gepäckstücke.

Aufgegebenes Gepäck mit einem Gewicht von mehr als 32 kg (70 Pfund) und einer Gesamtgröße von mehr als 203 cm wird nur dann zur Beförderung angenommen, wenn Sie uns dies zum Zeitpunkt der Reservierung mitteilen und unsere Genehmigung erhalten.

9.7. Deklaration und Kosten für Mehrwert

Wir können die Beförderung von aufgegebenem Gepäck über die geltenden Haftungsbeschränkungen hinaus akzeptieren, wenn Sie dessen Wert angeben und für das Gepäck zusätzliche Gebühren zahlen, wie sie auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben sind. Dies muss den geltenden Gesetzen und Vorschriften eines Staates oder Landes entsprechen, von dem aus oder zu dem geflogen oder das überflogen wird.

9.8. Nicht aufgegebenes Gepäck

9.8.1.     Gepäck, das Sie mit an Bord des Flugzeugs nehmen, muss den Größenbeschränkungen bzw. maximal erlaubten Maßen entsprechen, die auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben sind. Wenn Ihr Handgepäck übermäßig schwer oder groß ist, aus irgendeinem Grund als unsicher gilt oder nicht in der Flugzeugkabine untergebracht werden kann, muss es als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

9.8.2.     Gegenstände, die wie auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben nicht zur Beförderung im Frachtraum geeignet sind (z.B. Musikinstrumente) und die nicht den Anforderungen des Artikels 9.8.1 entsprechen, werden zur Beförderung in der Flugzeugkabine nur akzeptiert, wenn Sie uns im Voraus darüber informiert und von uns die Genehmigung erhalten haben. Die Beförderung dieses Gepäcks wird gesondert in Rechnung gestellt.

9.9. Abholung und Zustellung von Gepäckstücken

9.9.1.     Sie müssen Ihr Gepäck unmittelbar nach der Landung abholen, sobald es in der Gepäckausgabe am Bestimmungsort oder am Ort der Zwischenlandung verfügbar ist. Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung abholen, haften wir Ihnen gegenüber nicht für dieses Gepäck.

9.9.2.     Nur die im Gepäckschein und auf dem Gepäckidentifikationsanhänger genannte Person darf das aufgegebene Gepäck in Empfang nehmen.

9.9.3.     Wenn Sie einen Anspruch auf Ihr aufgegebenes Gepäck erheben und den Gepäckschein und den Gepäckidentifikationsanhänger nicht vorlegen können, werden wir die Abholung des Gepäcks erst gestatten, nachdem Sie Ihr Anrecht auf das Gepäck erfolgreich nachgewiesen haben. Informationen und Dokumente, die wir bei der Überprüfung dieses Rechts berücksichtigen können, sind unter anderem: Ihr Name, Ihre Flugnummer, Ihr Abflugdatum, Ihre Gepäcknummer, die Anzahl der Gepäckstücke.

9.9.4.     Die Annahme des Gepäcks durch den Inhaber des Gepäckscheins ohne Beanstandung zum Zeitpunkt der Ausgabe ist ein ausreichender Beweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag ausgegeben wurde.

9.10. Tiere  

Wir akzeptieren die Beförderung von Haustieren (Hunde, Katzen und Vögel) unter den folgenden Bedingungen:

9.10.1.   Haustiere müssen ordnungsgemäß in einer Kiste verpackt oder in Behältern transportiert werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und von gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einreisegenehmigungen und anderen Dokumenten begleitet werden, wie sie von den Herkunfts-, Einreise- und Transitländern verlangt werden. Eine solche Beförderung kann anderen von uns festgelegten Bedingungen unterliegen.

9.10.2.   Um die Sicherheit während des Fluges zu gewährleisten, verweigern wir die Beförderung bestimmter Haustiere. Informationen über Tierarten, denen die Beförderung verweigert wird, sind auf unserer Website und der mobilen App bekannt gegeben.

9.10.3.   Wenn das Haustier als Gepäckstück angenommen wird, ist es zusammen mit seinem Behälter und seinem Futter nicht im Freigepäck enthalten, sondern stellt gemäß Artikel 9.2 Übergepäck dar. Mit Ausnahme von Artikel 9.10.6 und 9.10.7. müssen Sie diese Tiere in für die Beförderung geeigneten Behältern im Frachtraum unterbringen.

9.10.4.   Haustiere werden unter der Bedingung befördert, dass Sie für diese voll verantwortlich sind. Wir haften nicht für Verletzungen, Verluste, Verspätungen, Krankheiten oder den Tod solcher Tiere während der Beförderung, es sei denn, es wird allein durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.

9.10.5.   Wir haften nicht für solche Haustiere, denen die Einreise oder Durchreise in/durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird.

9.10.6.   Begleithunde mit Zwinger und Futter für die Begleitung von gehörlosen oder blinden Passagieren sind an Bord kostenlos gestattet. Gemäß unseren Vorschriften auf unserer Website und der mobilen App umfasst Ihr Freigepäck keine Begleithunde.

9.10.7.   Haustiere, die zur Beförderung in der Passagierkabine zugelassen sind, müssen in Bezug auf Gewicht, Menge und Größe unseren Vorschriften entsprechen und unterliegen den Ladebedingungen, der Serviceklasse und der Flugroute. Sie dürfen Ihre Tiere während des Fluges nicht aus den Behältern lassen. Wenn wir feststellen, dass Ihre Tiere andere Passagiere oder die Sicherheit des Fluges beeinträchtigen könnten, können wir Sie auffordern, sie in den Frachtraum des Flugzeugs zu bringen.

X. ZEITPLÄNE, STORNIERUNG VON FLÜGEN

10.1.  Zeitpläne

10.1.1.   Die in den Flugplänen angegebenen Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Datum Ihrer tatsächlichen Reise ändern. Wir garantieren Ihnen diese nicht, und sie sind nicht Teil Ihres Vertrages mit uns.

10.1.2.   Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, werden wir Sie im Rahmen unserer Pflichten über Änderungen des Flugplans informieren. Wenn wir nach dem Kauf Ihres Tickets eine für Sie nicht akzeptable Änderung der geplanten Flugzeit vornehmen und wir Sie nicht auf einen für Sie akzeptablen Alternativflug buchen können, haben Sie gemäß Artikel 11 Anspruch auf eine unfreiwillige Rückerstattung.

10.2.  Verspätungen, Annullierung, Beförderungsverweigerung

10.2.1.   Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Verzögerungen bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu vermeiden. Um eine Flugstornierung zu verhindern, können wir in Ausnahmefällen veranlassen, dass ein Flug in unserem Namen von einer anderen Fluggesellschaft und/oder einem anderen Flugzeug durchgeführt wird.

10.2.2.   Wenn sich der Flug verspätet oder annulliert wird, oder wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, werden wir nach Ihrer Wahl:

10.2.2.1.   in angemessener Weise ausreichende Informationen zur Verfügung stellen und aktualisieren; Mahlzeiten servieren; in Übereinstimmung mit den von den Behörden erlassenen Vorschriften über die Qualität der Personenbeförderung auf Flughäfen Unterkünfte anbieten;

10.2.2.2.   entsprechende Anpassungen an Ihrer Reiseroute vornehmen oder Sie zu einem anderen Flug umleiten: Wenn sich Ihr Flug um 02 Stunden oder länger verspätet, werden wir Ihre Reiseroute innerhalb unserer Beförderungsdienste ändern, um Sie an Ihren endgültigen Bestimmungsort zu bringen, wobei wir auf jegliche Einschränkungen in Bezug auf Reiseroute oder Flugänderungen und damit verbundene Zuschläge (falls vorhanden) für Sie verzichten;

10.2.2.3.   Ihnen eine nicht erstattungsfähige feste Entschädigung in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Behörden (falls vorhanden) gewähren;

10.2.2.4.   Ihnen eine Rückerstattung anbieten, wenn sich Ihr Flug um 05 Stunden oder länger verspätet. Die Erstattungen erfolgen gemäß den Bestimmungen des Artikels 11 in diesen Beförderungsbedingungen.

10.2.2.5.   Sonstige von den Behörden auferlegte Verpflichtungen (falls vorhanden) erfüllen.

10.2.3.   Wenn Verzögerungen und Stornierungen nicht auf unserer Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sind wir nicht unmittelbar verpflichtet, die Artikel 10.2.2.2., 10.2.2.3 und 10.2.2.4 dieser Beförderungsbedingungen einzuhalten. Wir werden jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihnen so gut wie möglich zu helfen.

XI. RÜCKERSTATTUNGEN

11.1. Freiwillige Rückerstattungen

Wir erstatten Ihnen das gesamte Ticket oder einen nicht genutzten Anteil des Tickets, wenn Sie in Übereinstimmung mit den unten aufgeführten Bestimmungen ein rückerstattungsfähiges Ticket gekauft haben:

11.1.1.   Sofern in diesem Artikel nichts anderes angegeben ist, sind wir berechtigt, eine Rückerstattung entweder an die im Ticket genannte Person oder an die Person vorzunehmen, die für das Ticket bezahlt hat, wenn die Person, die die Rückerstattung beantragt, rechtlich gültige Ausweispapiere, eine entsprechende Vollmacht und einen Antrag auf Beförderungsrückerstattung vorlegt.

11.1.2.   Wenn ein Flugschein von einer anderen Person als dem im Flugschein genannten Fluggast bezahlt wurde und im Flugschein steht, dass eine Beschränkung der Rückerstattung vorliegt, werden wir eine Rückerstattung nur an die Person vornehmen, die den Flugschein bezahlt hat, oder an die sie beauftragende Person.

11.1.3.   Außer bei Verlust von Flugscheinen erfolgt die Rückerstattung erst nach Übergabe der Flugscheine und aller unbenutzten Flugcoupons an uns.

11.1.4.   Eine Rückerstattung an Personen, die den Fluggast-Coupon oder die Fluggast-Quittung und alle nicht genutzten Flugcoupons vorlegen und sich als Personen ausgeben, an die die Rückerstattung gemäß Artikel 11.2.1 oder Artikel 11.2.2 erfolgen kann, gilt als ordnungsgemäße Rückerstattung und befreit uns von der Haftung für alle weiteren Rückerstattungsansprüche von Ihnen oder einer anderen Person.

11.1.5.   Wenn Sie ein nicht rückerstattungsfähiges Ticket gekauft haben, werden wir weder das gesamte Ticket noch den ungenutzten Anteil des Tickets zurückerstatten, es sei denn, es ist (i) in diesem Artikel oder (ii) in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen anders angegeben.

In diesem Fall werden wir nur die nicht genutzten Steuern, Gebühren und Abgaben zurückerstatten, die erstattungsfähig sind, und eine bestimmte zusätzliche Gebühr berechnen, die von bestimmten Märkten oder Ticketverkäufern erhoben wird und wie sie zum Zeitpunkt des Ticketkaufs und/oder der Rückerstattung in unseren lokalen Niederlassungen, Ticketschaltern oder vom Kundendienst bekannt gegeben wird.

11.2. Unfreiwillige Rückerstattungen

11.2.1. Wenn wir einen Flug stornieren, einen Flug nicht angemessen und planmäßig durchführen, nicht an Ihrem Reisezielort oder Zwischenstopp anhalten oder Sie durch uns einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine Reservierung haben, ist der Betrag der Rückerstattung wie folgt:

Wenn Ihr Ticket vollständig ungenutzt ist, erhalten Sie das gesamte bezahlte Beförderungsentgelt zurück.

11.2.2.   Wenn ein Teil Ihres Tickets genutzt wurde, beträgt die Rückerstattung nicht weniger als die Differenz zwischen dem bezahlten gesamten Beförderungsentgelt und dem für die begonnene Reise angefallenen Beförderungsentgel.

11.2.3.   Beschränkungen bei Erstattungen sowie bei anwendbaren Zuschlägen oder Gebühren für ungenutzte Sitzplätze werden erlassen.

11.2.4.   Sobald Sie die Rückerstattung unter diesen Umständen angenommen haben, gilt der Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und uns als erloschen.

11.3.  Rückerstattungen

Wenn Sie aus anderen als den in Artikel 11.2 genannten Gründen Anspruch auf Rückerstattung Ihres Flugscheins haben, ist der Betrag der Rückerstattung wie folgt:

11.3.1. Wenn Ihr Ticket vollständig ungenutzt ist, erhalten Sie eine Rückerstattung in Höhe des bezahlten gesamten Beförderungsentgelts, abzüglich etwaiger Servicezuschläge oder Stornogebühren

11.3.2. Wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde, entspricht die Rückerstattung der Differenz zwischen dem bezahlten gesamten Beförderungsentgelt und dem für die begonnene Reise angefallenen Beförderungsentgelt, abzüglich etwaiger Servicekosten oder Stornogebühren.

11.3.3. Zuschläge wie z.B. für Ticketänderung, Sonderleistungen, Ticketverkaufsservice, Passagierservice werden nicht erstattet und sind in Ihrer Rückerstattung enthalten.

11.4.  Rückerstattung bei Verlust des Flugscheins

11.4.1.      Wenn Sie Ihren Flugschein oder einen Abschnitt davon verlieren, wird nach Vorlage eines ausreichenden Nachweises über den Verlust und nach der Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr die Rückerstattung so schnell wie möglich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Flugscheins unter der Bedingung erfolgen: 

           11.4.1.1. Wenn ein verlorenes Ticket oder ein Teil davon nicht genutzt oder erstattet wurde, es sei denn, dieses verlorene Ticket wurde aufgrund unserer Fahrlässigkeit genutzt, erstattet oder an eine andere Person weitergegeben

           11.4.1.2. Die Person, an die die Rückerstattung erfolgt ist, muss unser Formular ausfüllen und sich verpflichten, im Falle von Betrug und/oder wenn das verlorene Ticket oder ein Teil des Tickets von einer anderen Person genutzt wurde, den erstatteten Betrag an uns zurückzuzahlen, es sei denn, das verlorene Ticket wurde von einer anderen Person aufgrund unserer Fahrlässigkeit genutzt.

11.4.2. Wenn wir oder unsere autorisierten Vertreter den Flugschein oder einen Abschnitt davon verlieren, liegt der Verlust in unserer Verantwortung.

11.5. Recht auf Ablehnung der Rückerstattung

11.5.1.      Wir können eine Rückerstattung ablehnen, wenn der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit des Flugscheins gestellt wird.

11.5.2.      Wir können die Rückerstattung eines Flugscheins ablehnen, der uns oder Regierungsvertretern als Nachweis für die Absicht, aus diesem Land abzureisen, vorgelegt wurde, es sei denn, Sie beweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, im Land zu bleiben, oder dass Sie mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsmittel aus diesem Land abreisen werden.

11.5.3.      Wir können eine Rückerstattung unter den in Artikel 8.2 genannten Bedingungen ablehnen.

11.6. Währung

Alle Rückerstattungen unterliegen den Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem das Ticket ursprünglich gekauft wurde, und des Landes, in dem die Rückerstattung erfolgt. Insbesondere werden Rückerstattungen in der Regel in der Währung vorgenommen, in der das Ticket gekauft wurde, oder in einer anderen Währung die den Bestimmungen der lokalen Regierung entspricht, in der die Rückerstattung erfolgt.

11.7. Von wem der Flugschein rückerstattungsfähig ist

Eine freiwillige Flugpreisrückerstattung erhalten Sie nur, wenn wir oder unsere autorisierten Vertreter den Flugschein ausgestellt haben und wir oder sie die Rückerstattung genehmigt haben. 

XII. VERHALTEN AN BORD VON FLUGZEUGEN

12.1. Falls Sie sich unserer Meinung nach an Bord des Flugzeugs rechtswidrig verhalten und (i) eine Straftat begehen; oder (ii) die Sicherheit der Zivilluftfahrt bedrohen und gefährden; oder (iii) die Besatzung, die Fluggäste angreifen oder gefährden; oder (iv) einer Anweisung des befehlshabenden Piloten oder des Mitglieds der Besatzung im Namen von Ersterem zur Gewährleistung der Sicherheit des Flugzeugs, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Disziplin an Bord nicht Folge leisten; oder (v) Eigentum an Bord gefährden; oder (vi) Alkohol oder Drogen konsumieren; oder (vii) an Bord und auch in der Toilette rauchen; oder (viii) gegen Gewohnheiten und Gebräuche, Recht und Ordnung verstoßen, können wir solche Maßnahmen ergreifen, die wir für vernünftigerweise notwendig halten, um die Fortsetzung eines solchen Verhaltens zu verhindern. Sie können des Flugzeugs verwiesen werden, der zuständigen örtlichen Behörde übergeben werden und Ihnen kann lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum ganz gleich wann die Beförderung im Flugzeug verboten werden, und Sie können wegen an Bord des Flugzeugs begangener Straftaten strafrechtlich verfolgt werden.

12.2. Sie dürfen an Bord unseres Flugzeugs keinen Alkohol konsumieren, es sei denn, er wurde Ihnen von uns serviert. Wir haben das Recht, Ihnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen Alkohol zu verweigern oder Alkohol, der Ihnen serviert wurde, wieder einzuziehen.

12.3. Wenn Sie sich in einer in Ziffer 12.1 weiter oben beschriebenen Weise verhalten, werden Sie uns für alle Ansprüche oder Verluste entschädigen, unter anderem für alle Kosten, die sich aus der Umleitung und Landung des Flugzeugs ergeben, um Sie abzusetzen, und die sich aus allen Verlusten ergeben, die uns, unseren Vertretern, Mitarbeitern, unabhängigen Auftragnehmern, Fluggästen und Dritten in Bezug auf Todesfälle, Verletzungen, Verspätungen anderer Personen oder Schäden von Eigentum aufgrund Ihres Fehlverhaltens entstehen.

12.4. Elektronische Geräte

12.4.1.   Aus Sicherheitsgründen ist es Ihnen im Flugzeug nicht erlaubt, elektronische Geräte, einschließlich Mobiltelefone, Laptops, Audiorekorder, Radios, MP3-, CD-Player, elektronische Spiele, Laserprodukte oder Übertragungsgeräte, einschließlich ferngesteuertes oder funkgesteuertes Spielzeug und Handsender-Empfänger (Walkie-Talkies), zu verwenden, es sei denn, es wird von uns gestattet. Wenn die Verwendung dieser Geräte von uns gestattet ist, muss dies streng nach unseren Vorschriften erfolgen, die beim Einsteigen in das Flugzeug durch Sicherheitsvideos, mündliche Anweisungen der Flugbegleiter und die Sicherheitsanweisungstafel an jedem Passagiersitz bekannt gegeben werden. Die Verwendung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.

12.4.2.   Wenn Sie sich nicht an den Artikel 12.4.1 halten, behalten wir uns das Recht vor, diese elektronischen Geräte bis zur Beendigung Ihres Fluges einzubehalten.

XIII. VEREINBARUNGEN FÜR ZUSATZLEISTUNGEN

13.1. Sofern in unserer Verordnung nichts anderes bestimmt ist, unterhalten, betreiben oder erbringen wir keinen Bodentransferdienst zwischen Flughäfen oder zwischen Flughäfen und anderen Standorten. Wir haften nicht für die Handlungen oder Unterlassungen der Betreiber solcher Bodentransferdienste und sind daher auch nicht haftbar, wenn unsere Mitarbeiter oder Beauftragten Ihnen bei der Nutzung solcher Dienste behilflich sind.

13.2. Wenn Sie mit einem Dritten Vorkehrungen treffen, dass andere Dienstleistungen als die Beförderung auf dem Luftweg erbracht werden, einschließlich Straßen-, Schienen- und Seetransport, oder wenn wir einen Flugschein oder einen Gutschein für Transporte oder Dienstleistungen (außer Lufttransport) eines Dritten ausstellen, wie Hotelreservierungen oder Autovermietungen, handeln wir dabei nur als Ihre Vertreter für diesen Dritten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drittanbietern gelten, und wir werden Ihnen gegenüber nicht für diese Dienstleistungen haften, auch nicht für Entscheidung eines Drittanbieters, Dienstleistungen zu kündigen oder abzulehnen, es sei denn, dies wurde durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.

13.3. Wenn wir Ihnen auch Landtransporte (Land-, Schienen- oder Seetransporte) anbieten, können andere Bedingungen für diese Landtransporte gelten.

13.4. Sie müssen neben den im Beförderungsentgelt enthaltenen Servicegebühren weitere Gebühren zahlen.

XIV. VERWALTUNGSFORMALITÄTEN

14.1. ALLGEMEIN

14.1.1.   Sie müssen die relevanten Einreisebestimmungen für jedes Land, das Sie besuchen, überprüfen und uns alle erforderlichen Ausweise, Visa, Gesundheitsbescheinigungen (falls zutreffend) und andere Reisedokumente vorlegen.

14.1.2.   Sie sind verpflichtet, alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Verfügungen, Verordnungen, Anforderungen und Reisebestimmungen der Länder einzuhalten, von denen aus, in die oder zu denen geflogen oder die überflogen werden.

14.1.3.   Wir haften Ihnen gegenüber in keiner Weise für Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung Ihrer erforderlichen Pässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und anderen Reisedokumente, der Einhaltung aller relevanten Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Aufforderungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen oder Folgen, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie nicht über die erforderlichen Pässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und andere Reisedokumente verfügen oder nicht alle relevanten Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Aufforderungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen befolgt haben.

14.1.4.   Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, können unsere Mitarbeiter oder Bevollmächtigten Ihnen im Zusammenhang mit der Beantragung notwendiger Dokumente oder Visa oder der Einhaltung der Gesetze, Statuten, Vorschriften, Anordnungen, Verfügungen, Verordnungen, und Anweisungen Ankündigungen machen oder Anweisungen erteilen. Gegebene Anweisungen oder Ankündigungen sind nur als Empfehlung zu verstehen.

14.2. Reisedokument

Vor der Reise müssen Sie uns alle Dokumente vorlegen, die durch Gesetze, Regelungen, Verordnungen, Anforderungen des betreffenden Staates geregelt sind, einschließlich Reisepass, Unterlagen zur Ein- und Ausreise und andere Dokumente. Auf Wunsch müssen Sie uns gestatten, Kopien Ihres Reisepasses oder anderer gleichwertiger Reisedokumente anzufertigen und aufzubewahren. Die Dokumente sind dem Besatzungsmitglied bis zum Ende des Fluges zur sicheren Aufbewahrung auszuhändigen.  Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllt haben oder Ihre Reisedokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen.

 14.3. Einreiseverweigerung

Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, sind Sie dafür verantwortlich, alle Bußgelder, Strafen oder Gebühren zu zahlen, die uns von der betreffenden Regierung auferlegt werden, alle Abschiebehaftkosten, die uns in Rechnung gestellt werden, die Kosten für den Transport aus diesem Land und alle anderen Kosten, die wir vernünftigerweise zahlen oder zu deren Zahlung wir uns bereit erklären. Der für die Beförderung bis zum Zeitpunkt der Ablehnung oder Einreiseverweigerung insgesamt zustande gekommene Flugpreis wird von uns nicht erstattet.

14.4. Für Bußgelder, Abschiebehaftkosten usw. verantwortlicher Fluggast

Wenn wir verpflichtet sind, eine Geldbuße oder Strafe zu zahlen oder zu hinterlegen oder Ausgaben zu tätigen, weil Sie Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen, Aufforderungen oder andere Reisebestimmungen der betreffenden Länder nicht einhalten oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, sind Sie verpflichtet, uns den gezahlten Betrag oder die so entstandenen Ausgaben zu erstatten. Wir können für eine solche Zahlung oder Ausgabe den Wert einer unbenutzten Beförderung auf Ihrem Flugschein oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gelder verwenden.

14.5. Zoll oder andere amtliche Kontrollen                                      

Falls erforderlich, müssen Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks durch Zollbeamte oder andere Regierungsbeamte anwesend sein. Wir haften nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden, die während der Inspektion oder durch Ihre Nichteinhaltung dieser Anforderungen entstehen, sofern sie nicht durch unsere Fahrlässigkeit verursacht sind.

14.6. Sicherheitsüberprüfung

Sie und Ihr Gepäck durchlaufen eine Sicherheitskontrolle, die von uns, Regierungsbeamten, Flughafenbeamten oder anderen Fluggesellschaften durchgeführt wird. Wir haften nicht für Schäden, die sich aus solchen Sicherheitskontrollen oder Ihrer Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben, sofern sie nicht durch unsere Fahrlässigkeit verursacht sind.

XV. AUFEINANDERFOLGENDE BEFÖRDERER

Die Beförderung, die von uns und anderen Fluggesellschaften im Zusammenhang mit einem Flugschein oder einem Anschlussflugschein durchgeführt wird, gilt als ein einziger Vorgang.

XVI. SCHADENSHAFTUNG

16.1.  Anwendbare Regeln

16.1.1.   Diese Beförderungsbedingungen und das geltende Recht regeln unsere Haftung Ihnen gegenüber. Wenn andere Beförderer an Ihrer Reise beteiligt sind, unterliegt ihre Haftung dem anwendbaren Recht und, sofern diese Beförderungsbedingungen nichts anderes vorsehen, deren Beförderungsbedingungen. Bei anderen Beförderern können die Haftungsgrenzen niedriger sein.

16.1.2.   Das anwendbare Recht kann das Abkommen und/oder die in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze umfassen.

16.1.3.   Wir haften nur für Schäden, die während der von uns durchgeführten Beförderung entstehen oder für die wir Ihnen gegenüber gesetzlich haften. Wenn wir einen Flugschein für die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft ausstellen oder Ihr Gepäck zur Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft abfertigen, tun wir dies nur als Vertreter dieser Fluggesellschaft.

16.1.4.   Dieser Artikel 16 legt die Grenzen unserer Haftung fest und fasst die Haftungsregeln zusammen, die wir im Rahmen des Abkommens und der geltenden Gesetze anwenden, aber wenn sie mit dem Abkommen oder anderen anwendbaren Gesetzen unvereinbar sind, werden das Abkommen oder andere anwendbare Gesetze diesen Artikel 16 außer Kraft setzen.

16.2. Unsere Haftung bei Tod oder Verletzung von Fluggästen

Unsere Haftung für nachgewiesene Schäden, die Ihnen bei Tod, Verwundung oder einer anderen körperlichen Verletzung durch einen Unfall entstehen, der sich infolge oder im Zusammenhang mit der von uns durchgeführten Beförderung ergibt, unterliegt den Regeln und Einschränkungen des anwendbaren Rechts sowie den folgenden ergänzenden Regeln:

16.2.1.   Unser Verantwortungsbereich für den Tod oder die Körperverletzung eines jeden Passagiers richtet sich nach dem Übereinkommen. Wir haften nicht für Schäden, die irgendeinem Passagier außerhalb der im Übereinkommen festgelegten Grenzen entstehen, wenn wir erfolgreich nachweisen, dass:

a)     ein solcher Schaden nicht auf unsere Fahrlässigkeit oder auf andere unrechtmäßige Handlungen oder Unterlassungen unsererseits oder von Seiten unserer Mitarbeiter oder Vertreter zurückzuführen ist;

b)     dieser Schaden ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder sonstige Vergehen oder Unterlassungen eines Dritten zurückzuführen ist.

16.2.2.  Wir haften nur für Schäden, die ein Passagier an Bord des Flugzeugs, innerhalb des Flugzeugs oder während der Ablaufs des Ein- oder Aussteigens erleidet. Wurde der Schaden vom Passagier selbst verursacht, können wir ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit werden.

16.2.3.  Wir zahlen dem Passagier oder der Person, die zur Entschädigung berechtigt ist eine Vorauszahlung im Rahmen unserer Vorschriften und dem geltenden Recht. Diese Vorauszahlung stellt keine Anerkennung unserer Haftung dar und wird mit einer späteren Entschädigung verrechnet, die auf der Grundlage unserer Haftung gezahlt wird.

16.2.4.  Bei Reisen nach oder von den Vereinigten Staaten von Amerika oder bei denen ein vereinbarter Zwischenstopp in den Vereinigten Staaten von Amerika vereinbart ist, unterliegt die Haftungsbeschränkung den Vorschriften des Übereinkommens.

16.2.5.  Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Rechte und Pflichten dieser Fluggesellschaften in Bezug auf Ansprüche beeinträchtigt werden, welche von, im Namen oder in Bezug auf eine/r Person erhoben werden, die vorsätzlich Schäden verursacht hat, die zum Tod, zur Verwundung oder zu einer sonstigen Körperverletzung eines Fluggastes geführt haben.

Die Namen der Fluggesellschaften, die an der in diesem Absatz genannten Vereinbarung beteiligt sind, sind an allen Flugscheinschaltern dieser Fluggesellschaften bekannt und können auf Anfrage überprüft werden. Jede dieser Fluggesellschaften hat die genannte Vereinbarung allein im eigenen Namen und in Bezug auf die von ihr durchgeführte Beförderung abgeschlossen und damit keiner anderen Fluggesellschaft eine Haftung in Bezug auf den Teil der von dieser anderen Fluggesellschaft durchgeführten Beförderung auferlegt oder eine Haftung in Bezug auf den Teil der von dieser anderen Fluggesellschaft durchgeführten Beförderung übernommen.

16.3. Unsere Haftung für Gepäckschäden

16.3.1.  Wir haften nicht für Schäden an Gepäck, das nicht aufgegeben wird (mit Ausnahme von Schäden, die durch Verspätung gemäß Artikel 16.4 verursacht wurden), es sei denn, der Schaden wurde durch unsere Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit unserer Bevollmächtigten verursacht.

16.3.2.  Wir haften nicht für Schäden am Gepäck, die sich aus dem innewohnenden Mangel, der Qualität oder der Eigenart des Gepäcks ergeben. Ebenso wenig haften wir für die normale Abnutzung von Gepäck, die sich aus den üblichen und normalen Anforderungen des Lufttransports ergibt.

16.3.3.  Unsere Haftungshöchstgrenze für Schäden an Gepäck (aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck) wird den Vorschriften des Übereinkommens oder gemäß Artikel 9.7. einem höheren Betrag entsprechen. Wenn Sie nur einen Teil, nicht aber das gesamte aufgegebene Gepäck erhalten, oder wenn ein Teil, nicht aber das gesamte aufgegebene Gepäck beschädigt wird, wird sich unsere Haftung für den nicht zugestellten oder beschädigten Teil entsprechend dem Gewicht/der Anzahl der Gegenstände proportional reduzieren und zwar ungeachtet des Wertes irgendeines Teils des Gepäcks oder seines Inhalts.

16.3.4.  Wir werden Sie für Schäden an Ihrem Gepäck nach dem Grundsatz des tatsächlichen Schadensersatzes entschädigen, jedoch nicht über unsere Haftungsgrenze hinaus. Sie sind dafür verantwortlich, den tatsächlichen Schaden an Ihrem Gepäck nachzuweisen.

16.3.5. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist:

16.3.5.1. mit der Absicht, einen Schaden zu verursachen; oder

16.3.5.2. ohne Rücksicht und mit dem tatsächlichen Wissen, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten würde, und Sie beweisen, dass unsere Mitarbeiter oder Beauftragten, die für die Handlung oder Unterlassung verantwortlich sind, im Rahmen ihrer Beschäftigung gehandelt haben.

16.3.6.  Die Haftungsbeschränkung für Schäden an nicht aufgegebenem und aufgegebenem Gepäck nach lokalem Recht gilt für Ihr Gepäck, wenn für Ihre Reise das lokale Recht gilt.

16.3.7.  Die in 16.3.3 genannte Haftungsbeschränkung für Schäden sowohl an nicht aufgegebenem als auch an aufgegebenem Gepäck gilt für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck bzw. aufgegebenem Gepäck, wenn das Abkommen für Ihre Beförderung gilt und keine Haftungsbeschränkung durch geltendes lokales Recht festgelegt ist.

16.3.8.  Sie können eine besondere Wertangabe machen (siehe Artikel 9.7) oder sich zusätzlich versichern, um Fälle abzudecken, in denen der tatsächliche Wert oder die Wiederbeschaffungskosten Ihres aufgegebenen Gepäcks oder nicht aufgegebenen Gepäcks unsere Haftungsgrenze überschreiten.

16.3.9.  Wenn das Gewicht/die Anzahl an Gepäckstücken nicht auf dem Gepäckabschnitt vermerkt ist, wird davon ausgegangen, dass das Gesamtgewicht/ die Anzahl an Gepäckstücken Ihres aufgegebenen Gepäcks die für Ihre Serviceklasse auf unserer Website und der mobilen App angegebene geltende Freigepäckgrenze nicht überschreitet. 

16.3.10.     Wenn Sie beim Check-in eine besondere Erklärung von höherem Wert abgeben und die entsprechende Gebühr bezahlen, ist unsere Haftung auf den höheren deklarierten Wert beschränkt.

16.3.11.  Wir haften nicht für Gepäckschäden, die aufgrund von Verspätungen entstehen, falls nachgewiesen werden kann, dass (i) wir und unsere Vertreter alle notwendigen Maßnahmen unternommen haben, um die Schäden zu vermeiden; (ii) oder es für uns und unsere Vertreter nicht möglich war, diese Maßnahmen zu unternehmen.

16.3.12.  Wir haften nicht für Verletzungen an Ihnen oder für Schäden an Ihrem Gepäck, die durch in Ihrem Gepäck enthaltenes Eigentum oder andere Personen verursacht werden. Sie sind für alle Schäden verantwortlich, die durch Ihr Gepäck an anderen Personen einschließlich Eigentum verursacht werden, und Sie werden uns für alle Verluste und Ausgaben entschädigen, die uns dadurch entstehen.

16.3.13.  Wir haften in keiner Weise für Schäden an Gegenständen, die Sie in Ihr Gepäck aufnehmen und die Sie nach Artikel 9.3 nicht in Ihr Gepäck aufnehmen dürfen, einschließlich Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (frische und verderbliche Lebensmittel...), Schlüsseln, Kunstwerken, Kameras, Geld, Schmuck, Edelmetallen, Besteck, Edelsteinen, Medikamenten, Arzneimitteln, gefährlichen Gütern, Computern, elektronischen Geräten, Wertpapieren oder anderen Wertsachen, begebbaren Wertpapieren, Verträgen, Geschäftsdokumenten, Mustern, Pässen und anderen Identifikationsdokumenten, sonstigen Wertsachen und/oder wertvollen Gegenständen, die in Ihrem Gepäck enthalten sind, aber unabhängig von unseren vorliegenden Informationen kein höherer Wert für Gepäck und Schäden an anderen ähnlichen Gegenständen angegeben wurde.

16.3.14.  Wir haften in keiner Weise für Schäden an Ihrem Gepäck, die durch die Nichteinhaltung von Artikel 9.4.6 dieser Bedingungen verursacht werden, einschließlich der Nichterfüllung der Verantwortung für die Verzollung, das Einchecken und das Abfertigen von Gepäck für die Beförderung auf einem anderen Flug mit einer Fluggesellschaft, mit der wir keinen Interline-Vertrag haben.

16.3.15.  Wir haften nicht für Schäden an Ihrem Gepäck, sofern diese nicht durch unsere Fahrlässigkeit verursacht sind. Liegt ein Mitverschulden Ihrerseits vor, so richtet sich unsere Haftung nach dem für Mitverschulden geltenden Recht.

16.4.  Unsere Haftung für Verzugsschäden an Fluggästen

16.4.1.  Unsere Haftung für Schäden, die durch Verspätungen bei Ihrer Beförderung auf dem Luftweg entstehen, ist durch das Abkommen begrenzt.

16.4.2.  Unabhängig davon, ob das Abkommen auf Ihre Forderung anwendbar ist oder nicht, haften wir nicht für Verzugsschäden gegenüber den Fluggästen, wenn wir nachweisen, dass wir und unsere Vertreter alle Maßnahmen ergriffen haben, die vernünftigerweise erforderlich sein könnten, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es für uns oder sie unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

16.5.  Allgemeine Bestimmungen

Soweit dies nicht im Widerspruch zu dem Vorstehenden steht und ob das Abkommen anwendbar ist oder nicht:

16.5.1.  Wir haften nur für Schäden, die durch den Tod oder die Verwundung eines Fluggastes oder eine andere körperliche Verletzung eines Fluggastes durch einen Unfall an Bord des Flugzeugs während des Ein- und Ausstiegs verursacht wird.

16.5.2.  Wir haften nur für Schäden, die während des Transports entstehen, der im Rahmen eines Flugscheins unter unserer eigenen Unternehmenskennung oder von uns als Betreiber ausgewiesen ist. Wenn wir unter der Unternehmenskennung einer anderen Fluggesellschaft einen Flugschein ausstellen oder Gepäck für die Beförderung prüfen, tun wir dies nur als Vertreter der anderen Fluggesellschaft. 

16.5.3.  Wir haften nicht für Schäden, die sich aus der Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Vorschriften, Verordnungen oder Anforderungen oder aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ergeben.

16.5.4.  Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes angegeben ist, ist unsere Haftung auf den von Ihnen nachgewiesenen tatsächlichen Schaden beschränkt und unterliegt den geltenden Gesetzen.

16.5.5.  Wenn Ihr Alter oder Ihr geistiger oder körperlicher Zustand eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst darstellt, haften wir nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf diesen Zustand zurückzuführen sind, oder für die Verschlechterung dieses Zustands.

16.5.6.  Wenn Sie einen bestätigten Platz haben und wir diesen oder die richtige Serviceklasse nicht zur Verfügung stellen können, werden wir nur für Ihre Schäden haften, die sich aus unserer Fahrlässigkeit ergeben, aber unsere Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Informationen und Transport vom/zum Flughafen und auf Entschädigung für alle Schäden, die Ihnen in Übereinstimmung mit den auf der Website und der mobilen App bekannt gegebenen Vorschriften entstanden sind.

16.5.7.  Jeder Ausschluss oder jede Beschränkung unserer Haftung gilt für unsere Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter und jede juristische Person, deren Flugzeug von uns benutzt wird, sowie für die Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter dieser Person. Infolgedessen darf der Gesamtbetrag, der von uns und diesen Beauftragten, Mitarbeitern, Vertretern und Personen eingefordert werden kann, den Betrag unserer Haftungshöchstgrenze nicht überschreiten.

16.5.8. Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes angegeben ist, gibt es in diesen Beförderungsbedingungen keinen Ausschluss oder keine Beschränkung der Haftung, auf die wir nach dem Übereinkommen oder dem möglicherweise anwendbaren geltenden Recht Anspruch haben.

16.5.9.  Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, wie z.B. unvorhersehbare Umstände, Krieg, Streik.... verursacht werden.

XVII. VERJÄHRUNGSFRISTEN VON ANSPRÜCHEN UND KLAGEN

17.1.  Frist für die Reklamation von Gepäckstücken

17.1.1.  Die nicht beanstandete Annahme des Gepäcks durch den Inhaber des Gepäckscheins zum Zeitpunkt der Übergabe stellt einen ausreichenden Nachweis dafür dar, dass das Gepäck in gutem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag übergeben wurde, sofern Sie nichts anderes nachweisen.

17.1.2.  Schadensmeldung

Vor der Einleitung rechtlicher Schritte bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung der Beförderung von aufgegebenem Gepäck muss die für das aufgegebene Gepäck empfangsberechtigte Person uns eine schriftliche Schadensmeldung einreichen.

Diese Meldungen werden nur dann akzeptiert, wenn die für das aufgegebenen Gepäck empfangsberechtigte Person die Forderung innerhalb folgender Frist schriftlich bei uns einreicht

17.1.2.1.   Sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks bei Verlust oder Defizit oder Beschädigung des Gepäcks.

17.1.2.2.   Sieben Tage ab dem Datum, an dem das Gepäck an Sie hätte übergeben werden sollen, wenn Gegenstände aus aufgegebenem Gepäck teilweise verloren gehen.

17.1.2.3.   21 Tage ab dem Datum, an dem das Gepäck Ihnen zur Verfügung gestellt wurde, stehen Ihnen im Falle einer Verzögerung des aufgegebenen Gepäcks zur Verfügung.

17.2. Frist für alle Klagen

Die Verjährungsfrist für eine Klage im Zusammenhang mit unserer Haftung für Schäden, die Ihnen oder Ihrem Gepäck entstehen, beträgt zwei Jahre, gerechnet ab dem Datum, an dem das Flugzeug den Endbestimmungsort erreicht, das Flugzeug den Endbestimmungsort erreichen soll, oder die Beförderung endet, je nachdem, was später eintritt. Die Berechnungsmethode der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht des Gerichts, an dem der Fall verhandelt wird.

 XVIII. ÄNDERUNG UND VERZICHT

18.1. Diese Beförderungsbedingungen und die Vorschriften des Beförderungsunternehmens können jederzeit geändert oder modifiziert werden. Jegliche Änderungen oder Modifikationen dieser Beförderungsbedingungen sind den zuständigen Behörden vorzulegen und sobald sie von den genannten Behörden genehmigt wurden am folgenden Tag auf unsere Website und mobilen App bekannt zu geben. Diese Beförderungsbedingungen treten drei Tage nach dem Datum der Bekanntgabe in Kraft.

18.2. In Übereinstimmung mit den Vorschriften und der Wirksamkeit des Übereinkommens für Vietnam gelten diese Beförderungsbedingungen für alle seit dem 26. November 2018 begonnenen Reisen.

18.3. Keiner unserer Mitarbeiter, Angestellten oder Vertreter ist befugt, irgendeine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, zu modifizieren oder außer Kraft zu setzen.

XIX. ANDERE BEDINGUNGEN

Unsere Rechte und Pflichten bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck entsprechen auch allen anderen anwendbaren Gesetzen.

XX. TITEL, ÜBERSCHRIFTEN

Der Titel und die Überschrift jedes Artikels dieser Beförderungsbedingungen dienen nur der Bezugnahme auf diesen Artikel und sind nicht für die Auslegung des Textes zu verwenden.