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I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In diesen Beförderungsbedingungen haben die folgenden Begriffe die unten stehende Bedeutung:
Vereinbarter Zwischenstopp (nachfolgend Zwischenstopp) bezeichnet alle im Voraus vereinbarten Haltepunkte während der Reise eines Fluggastes, mit Ausnahme des Ausgangs- und endgültigen Zielortes, die mit uns zuvor vereinbart und auf dem Ticket des Fluggastes angegeben sind.
Wir bedeutet Vietnam Airlines Corporation - Joint Stock Company (Vietnam Airlines JSC).
Mehrzweck-Elektronisches Dokument (nachfolgend EMD) bezeichnet ein elektronisches Dokument, das von uns oder unserem bevollmächtigten Agenten ausgestellt wird. Es kann zusammen mit einem elektronischen Ticket ausgegeben werden und dieselbe Gültigkeitsdauer haben oder separat ausgestellt werden, um Dienstleistungen für den Fluggast oder den auf dem EMD genannten Agenten zu erbringen.
Übereinkommen bezeichnet das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet am 12. Oktober 1929 in Warschau (nachfolgend Warschauer Übereinkommen); das Haager Protokoll zur Änderung des Warschauer Übereinkommens vom 28. September 1955; das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet am 28. Mai 1999 in Montreal, sowie alle sonstigen geltenden Protokolle oder Übereinkommen.
Bevollmächtigter Agent bezeichnet einen von uns benannten Vertreter, der berechtigt ist, in unserem Namen unsere Luftbeförderungsleistungen auf unseren Flügen zu verkaufen und, soweit gestattet, auch auf Flügen anderer Fluggesellschaft.
Höhere Gewalt bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Uns und/oder des Fluggastes liegen, objektiv unvorhersehbar sind und nicht vermieden werden können, selbst wenn alle erforderlichen und möglichen Maßnahmen getroffen wurden. Beispiel: bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von uns und/oder des Fluggastes liegen, objektiv unvorhersehbar sind und nicht vermieden werden können, selbst wenn alle erforderlichen und möglichen Maßnahmen getroffen wurden. Beispiele hierfür sind Krieg, bewaffnete Konflikte, politische Instabilität, Streiks, die Flüge beeinflussen; Pandemien mit behördlich verhängten Reisebeschränkungen; Flüge, die aufgrund behördlicher Anordnungen nicht durchgeführt werden können oder stark verspätet sind, sofern diese Ereignisse den gesetzlichen Anforderungen für höhere Gewalt entsprechen.
Vertragsbedingungen sind Bedingungen, die auf dem elektronischen Ticket, der Reisebestätigung/Quittung vermerkt sind oder durch Verweis Teil dieser Beförderungsbedingungen und anderer rechtlich veröffentlichter Bedingungen sind, die den Beförderungsvertrag zwischen uns und dem Fluggast bilden.
Beförderungsbedingungen bezeichnet diese Bedingungen oder solche anderer Fluggesellschaften, sofern zutreffend.
Andere Fluggesellschaft ist eine Gesellschaft, die nicht Wir sind, deren Code jedoch auf dem Ticket oder Anschlussflugticket des Fluggastes angegeben ist.
Fluggast bezeichnet jede Person, ausgenommen Besatzungsmitglieder, die mit unserer Zustimmung befördert wird oder befördert werden soll.
Gepäck sind Gegenstände, persönliche Effekte und Besitztümer des Fluggastes, die für die Reise notwendig oder geeignet sind. Gepäck umfasst aufgegebenes Gepäck und Handgepäck.
Aufgegebenes Gepäck ist Gepäck, für dessen Aufbewahrung, Beförderung und die Ausstellung eines Gepäckanhängers Wir verantwortlich sind.
Handgepäck bezeichnet jegliches Gepäck, das nicht als aufgegebenes Gepäck eingestuft ist und vom Fluggast in die Flugzeugkabine mitgenommen und während des Fluges selbst verwahrt wird.
Ursprüngliche Zahlungsmethode sind Zahlungsmittel (z. B. Bargeld, Kreditkarte ….), mit denen der Fluggast unsere Dienstleistungen erworben hat. Diese Zahlungsarten sind auf dem Ticket und/oder EMD angegeben.
Passagierdatensatz ist ein Datensatz, erstellt von uns oder unserem bevollmächtigten Agenten auf Wunsch des Fluggastes oder direkt durch den Fluggast über unsere Website oder mobile App, gespeichert in unserem Buchungssystem. Dieser enthält persönliche Informationen des Fluggastes (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Kontakt), Reisedetails (Abflugort, Zielort, Fluggesellschaft, Datum, Uhrzeit, Buchungsstatus) sowie andere Zusatzleistungen zur Ausstellung von E-Tickets und EMDs.
Airline-Code bezeichnet einen zwei- oder dreistelligen Code (Buchstaben oder Buchstaben und Zahlen) zur Identifikation einer bestimmten Fluggesellschaft.
Flugplan umfasst Abflugort, Zielort, geplante Abflugzeit und voraussichtliche Ankunftszeit.
Tag bezeichnet Kalendertag, einschließlich aller sieben Wochentage; bei Benachrichtigungen zählt der Tag der Mitteilung nicht, bei der Berechnung der Ticketgültigkeit zählen weder Ausstellungsdatum noch Abflugdatum.
Behörde bezeichnet Regierungsstellen, spezialisierte Verwaltungsbehörden oder autorisierte Organisationen/Personen.
Elektronischer Gutschein (nachfolgend E-voucher) ist eine elektronische Zahlungsbestätigung, ausgestellt von uns oder bevollmächtigten Agenten. E-Voucher ist kann für Zahlungen (anstelle von Bargeld oder anderen Zahlungsmethoden) für Produkte und Dienstleistungen verwendet werden, die von uns auf unserer Website, in unseren Niederlassungen oder bei bevollmächtigten Agenten akzeptiert werden. Die Gültigkeitsdauer des E-Vouchers ist direkt auf dem E-Voucher angegeben. . Passagiere können uns kontaktieren, um die Gültigkeitsdauer des E-Vouchers zu prüfen.
Unsere weiteren Vorschriften sind zusätzliche von uns erlassene und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlichte Regeln und Vorschriften, die nicht Bestandteil dieser Beförderungsbedingungen oder der geltenden Tarife sind.
SDR, bedeutet Special Drawing Right auf Englisch (Sonderziehungsrechte), ist eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF). Dies ist eine internationale Rechnungseinheit, die auf den Werten mehrerer wichtiger Währungen basiert. Bei den Währungswerten des SZR sind Änderungen vorbehalten, die täglich neu berechnet werden. Diese Werte werden von den meisten Geschäftsbanken anerkannt und regelmäßig in den wichtigsten Finanzzeitschriften sowie auf der Website des IWF (www.imf.org) veröffentlicht.
Gepäckanhänger ist ein Dokument zur Identifikation des Transports von aufgegebenem Gepäck und zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit aufgegebenem Gepäck.
Bordkarte ist ein Dokument, das beim Check-in ausgegeben und am Flugsteig vorgezeigt wird. Passagiere müssen ihre Bordkarte an dem Boarding-Gate vorlegen.
Schaden umfasst (i) den Tod oder eine Körperverletzung des Fluggastes oder sonstige körperliche Schäden, die dem Fluggast durch einen Unfall an Bord des Flugzeugs oder während des Ein- oder Aussteigens zugefügt werden; (ii) die teilweise oder vollständige Beschädigung oder den Verlust von Gepäck während des Lufttransports; (iii) Schäden infolge von Verspätungen, Flugannullierungen oder verpassten Anschlussflügen, sofern diese nicht vom Fluggast verschuldet sind.
Check-in-Schlusszeit ist der von den Fluggesellschaft festgelegte späteste Zeitpunkt, zu dem ein Fluggast die Check-in-Verfahren abgeschlossen und die Bordkarte erhalten und die Bordkarte erhalten haben muss.
Reiseplan/Quittung ist ein von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten ausgestelltes Dokument oder eine Sammlung von Dokumenten für Fluggäste mit elektronischem Ticket. Es enthält Informationen über die ticketausstellende Fluggesellschaft, den Ausstellungsort, die Ticketnummer, den Namen des Fluggastes, Reisedetails, Vertragsbedingungen sowie weitere relevante Angaben.
Elektronischer Flugcoupon ist ein Datensatz über die Reiseroute, der die konkreten Punkte angibt, zwischen denen der Fluggast zur Beförderung berechtigt ist. Diese Informationen werden in unserer elektronischen Datenbank gespeichert.
Papierflugcoupon enthält Angaben zur Reiseroute, zur Anzahl oder zum Gewicht des zusätzlich erworbenen Übergepäcks sowie weitere Informationen. Die Reiseroute, für die der Passagier zusätzliches Gepäck kauft, muss mit der Reiseroute auf dem elektronischen Ticket oder dem elektronischen Flugcoupon übereinstimmen.
Elektronisches Ticket (nachfolgend Ticket genannt) ist ein von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten ausgestellter Datensatz, der Fluggastinformationen, Reisedetails und den Gesamtpreis enthält und in unserer und/oder in der Datenbank der an der Beförderung beteiligten Fluggesellschaften gespeichert wird.
Übergepäckschein ist ein von uns ausgestellter Papierschein zur Erhebung von Gebühren für Gepäck, das die zulässige Freigepäckgrenze in Bezug auf Anzahl, Gewicht oder Größe auf unseren Flügen oder auf Flügen anderer in dem elektronischen Ticket angegebenen Fluggesellschaften überschreitet. In diesem Fall gilt der Übergepäckschein für denselben Zeitraum wie das E-Ticket.
Anschlussflugticket ist ein Ticket, das einem Fluggast zusammen mit einem oder mehreren weiteren Tickets ausgestellt wird und gemeinsam einen Beförderungsvertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bildet.
Unsere Niederlassungen sind unsere inländischen und ausländischen Geschäftsstellen.
Unsere Website und Mobile App bezeichnen unsere offizielle Website https://www.vietnamairlines.com và und die mobile App Vietnam Airlines.
Servicecenter-Hotline ist unsere Kundenservice-Hotline, wie auf unserer Website und in unserer mobilen App veröffentlicht.
ICAO, bedeutet International Civil Aviation Organization auf Englisch, ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation.
IATA, bedeutet International Air Transport Association auf Englisch, ist die Internationale Luftverkehrs-Vereinigung.
II. ANWENDUNGSBEREICH
2.1. Allgemeines
2.1.1. Mit Ausnahme der Bestimmungen in den Artikeln 2.2, 2.5 und 2.6 gelten diese Beförderungsbedingungen für alle von uns durchgeführten Flüge und in jedem Fall, wenn wir in Bezug auf Ihren Flug eine gesetzliche Haftung Ihnen gegenüber haben.
2.1.2. Diese Beförderungsbedingungen gelten auch für kostenfreie oder ermäßigte Beförderungen, es sei denn, es bestehen abweichende Bestimmungen, die von uns gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht wurden.
2.1.3. Die Beförderungsbedingungen werden von uns gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht und können vom Fluggast jederzeit angefordert werden.
2.2 Beförderung nach/von den USA, Kanada
2.2.1. Die Beförderungsbedingungen gelten für Fluggäste, die in die USA oder deren Hoheitsgebiete reisen oder von dort abfliegen, gemäß den Anforderungen des US-Verkehrsministeriums, sofern die betreffenden Punkte in den geltenden Tarifen für die USA enthalten sind.
2.2.2. Diese Bedingungen gelten für die Beförderung zwischen Punkten in Kanada oder zwischen irgendeinem Punkt in Kanada und irgendeinem Punkt außerhalb davon, für den die aktuellen Tarife in Kanada gelten.
2.3. Charterflüge
Wird die Beförderung aufgrund eines Chartervertrages durchgeführt, gelten diese Beförderungsbedingungen nur insoweit, als sie durch Bezugnahme oder anderweitig in den Flugschein oder eine andere Vereinbarung mit dem Fluggast aufgenommen werden.
2.4. Code-Share Flüge
Bei einigen Dienstleistungen haben wir möglicherweise Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften, die als „Code-Share“ Partner bekannt sind. Das bedeutet, dass selbst wenn Sie eine Reservierung bei uns haben und einen Flugschein besitzen, in dem unser Name oder unserer Airline-Code angegeben ist, eine andere Fluggesellschaft das Flugzeug betreiben kann. Wenn solche Vorkehrungen getroffen werden, werden wir Sie zum Zeitpunkt der Reservierung über den Namen des anderen Luftfahrtunternehmens informieren, das das Flugzeug betreibt.
2.5. Das anwendbare Recht
Das anwendbare Recht dieser Beförderungsbedingungen ist vietnamesisches Recht. Für internationale Beförderungen gemäß dem Übereinkommen gelten die Vorschriften des Übereinkommens.
Soweit die in diesen Bedingungen enthaltenen Vorschriften gegen die Vorschriften der vietnamesischen Gesetze und des Übereinkommens verstoßen könnten, haben die Vorschriften der vietnamesischen Gesetze und der Übereinkommen Vorrang.
2.6. Bedingungen haben Vorrang vor Bestimmungen
Soweit in diesen Beförderungsbedingungen nicht anders geregelt, haben im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Beförderungsbedingungen und unseren weiteren Vorschriften diese Beförderungsbedingungen Vorrang.
III. TICKETS
3.1. Allgemeine Bestimmungen
Ein Ticket ist ein Beförderungsdokument für die Luftbeförderung von Fluggästen oder anderen Transportformen, das von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten gemäß Artikel 6 dieser Beförderungsbedingungen elektronisch ausgestellt wird. Es stellt zugleich einen Nachweis über den Beförderungsvertrag zwischen uns und dem namentlich genannten Fluggast dar. Das Ticket enthält persönliche Informationen des Fluggastes, detaillierte Informationen über die Reise (Flüge, Serviceklasse, Zwischenstopps, Status des elektronischen Flugcoupons usw.), Vertragsbedingungen sowie weitere Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung und Ausstellung vereinbart wurden.
3.1.1. Wir befördern Fluggäste nur, wenn:
3.1.1.1. Der Fluggast verfügt über eine bestätigte Buchung und ein gültiges Ticket, dessen elektronischer Flugcoupon für die entsprechende Flugstrecke noch nicht genutzt wurde; und
3.1.1.2. Der Name auf dem Ticket stimmt exakt mit dem Namen in der Passagierbuchung sowie dem Ausweisdokument überein, das der Fluggast beim Check-in vorlegt. Der Fluggast ist verpflichtet, auf Anfrage beim Check-in oder Bodenpersonal am Flughafen unsere Reisebestätigung/Quittung (gedruckt oder elektronisch) vorzulegen.
3.1.2. Fluggäste dürfen Ihr Ticket auf andere Personen nicht übertragen.
3.1.3. Tickets, die zu ermäßigten Preisen erworben wurden, können ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig sein. Fluggäste sollten den Tarif wählen, der ihren Anforderungen am besten entspricht.
3.1.4. Wenn ein Fluggast über ein Ticket gemäß Artikel 3.1.3 verfügt, seine Reise jedoch aufgrund höherer Gewalt nicht antreten kann und entsprechende Nachweise vorlegt, werden wir die Erstattungs- und Rückerstattungsbeschränkungen aufheben und den Wert des nicht genutzten Streckenabschnitts gemäß Artikel 11.3 dieser Beförderungsbedingungen zurückerstatten. Bei Tickets mit Reiserouten, die von/nach oder innerhalb der USA erfolgt keine Erstattung der nicht genutzten Strecken in Form von EMD oder E-Voucher.
3.1.5. Anforderung an Tickets
3.1.5.1. Für E-Ticket:
Der Fluggast wird nur befördert, wenn er über ein gültiges Ticket verfügt, das exakt auf seinen Namen, Buchungsklasse, Datum und Flugnummer lautet, die mit den Angaben im Buchungsdatensatz übereinstimmen.
Im Falle von Abweichungen zwischen Ticket, elektronischem Flugcoupon und Buchungsdatensatz kann die Beförderung verweigert werden oder nur nach Entrichtung zusätzlicher Gebühren gemäß den tariflichen Bedingungen erfolgen.
Wenn der Fluggast die Reisebestätigung/Quittung (gedruckt oder elektronisch) nicht vorlegen kann, zeigen wir die Ticketinformationen aus unserem Buchungssystem, sofern der Fluggast durch geeignete Ausweisdokumente nachweist, dass das Ticket auf ihn ausgestellt und gültig ist.
Wenn ein Ticket ohne spezifische Reservierung ausgestellt wurde, können Datum und Flugnummer später reserviert werden, vorbehaltlich der tariflichen Bedingungen und Sitzplatzverfügbarkeit.
3.1.5.2. Für Papier-Übergepäckscheine:
Wir akzeptieren die Gepäckbeförderung nur, wenn der Übergepäckschein genau auf den Namen, die Flugstrecke und Gepäckmenge ausgestellt ist, der Fluggast das entsprechende elektronische Ticket und gültige Ausweisdokumente vorlegt. Wir akzeptieren nicht die Gepäckbeförderung, wenn der Übergepäckschein beschädigt oder durch unbefugte Personen, die nicht Wir selbst sind, verändert wurde.
3.1.6. Verlust, Beschädigung von Übergepäckschein oder unvollständige Vorlage des Übergepäckscheins
3.1.6.1. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung eines Übergepäckscheins (ganz oder teilweise), werden wir diesen Übergepäckschein auf Ihren Wunsch hin (ganz oder teilweise) durch Ausstellung eines neuen Übergepäckscheins ersetzen, sofern der ursprüngliche Schein korrekt ausgestellt und für den betreffenden Flug noch gültig ist. In diesem Fall muss der Fluggast die schriftliche Verpflichtungserklärung abgeben, dass er den für die Ausstellung eines neuen Übergepäckscheins geltenden Tarif entrichtet, sofern der verlorene oder fehlende Übergepäckschein oder die verlorenen Papierflugcoupons bereits verwendet oder erstattet wurden.
3.1.6.2. Liegt keiner der Nachweise gemäß Artikel 3.1.6.1 vor oder verweigert der Fluggast die schriftliche Verpflichtungserklärung, können wir vom Fluggast die Zahlung des zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Tarifs für den Ersatz-Übergepäckschein verlangen. Wenn der Fluggast den ursprünglichen Übergepäckschein vor Ablauf seiner Gültigkeit wiederfindet, so hat er diesen uns vorzulegen, um den Wert des ursprünglichen Übergepäckscheins erstattet zu bekommen.
3.1.6.3. Der Fluggast hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um Verlust oder Beschädigung des Übergepäckscheins zu verhindern.
3.2. Gültigkeit von Ticket und EMD
3.2.1. Sofern die Tarifbedingungen des jeweils gebuchten Services, diese Beförderungsbedingungen oder sonstige von uns erlassene Vorschriften keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die folgenden Bestimmungen zur Gültigkeitsdauer eines Tickets:
3.2.1.1. ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum, wenn das Ticket vollständig ungenutzt ist; oder
3.2.1.2. ein Jahr ab dem ersten im Ticket vermerkten Abflugdatum, sofern das Ticket teilweise genutzt wurde und dieses Datum innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum liegt.
3.2.2. Sofern keine anderweitigen Vorschriften von uns bestehen, gilt ein EMD ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Ein EMD wird nicht akzeptiert, wenn der Fluggast den EMD nicht innerhalb der vorgesehenen Gültigkeit zur Inanspruchnahme der darauf genannten Dienstleistung vorlegt oder den EMD nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum in ein Ticket umwandelt.
3.2.3. Kann der Fluggast nach Antritt des ersten Flugabschnitts die Reise aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht innerhalb der Gültigkeit des Tickets fortsetzen, können wir die Gültigkeit des Tickets bis zur Wiederherstellung der Reisefähigkeit des Fluggasts oder bis zum nächstmöglichen Flug nach diesem Zeitpunkt verlängern, vorausgesetzt es ist ein Platz in der ursprünglich gebuchten Buchungsklasse verfügbar. Der gesundheitliche Grund ist durch ein Attest einer autorisierten medizinischen Einrichtung nachzuweisen. Die Gültigkeit darf in diesem Fall höchstens um drei Monate ab Ausstellungsdatum des Attests verlängert werden. Unter diesen Umständen werden wir die Gültigkeitsdauer von Tickets Ihrer engeren Familienmitglieder (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder), die Sie begleiten, ebenfalls verlängern.
3.2.4. Im Todesfall des Fluggasts während der Reise dürfen die Tickets der mitreisenden Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder) geändert werden. In diesem Fall entfallen die Tarifbeschränkungen sowie Änderungsgebühren.
Tritt der Todesfall eines Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder) nach Antritt der Reise des Fluggasts ein, darf auch das Ticket des Fluggasts entsprechend geändert und von Tarifbeschränkungen sowie Änderungsgebühren befreit werden, sofern der Verwandtschaftsgrad nachgewiesen wird.
Die oben genannten Änderungen werden nur vorgenommen, wenn uns eine Sterbeurkunde oder ein gleichwertiges gültiges Dokument vorgelegt wird; wenn im Rahmen der Änderung eine Verlängerung der Ticketgültigkeit erforderlich wird, darf diese Verlängerung höchstens 45 Tage ab dem Todesdatum betragen.
3.3. Reihenfolge der Flugcoupons
3.3.1. Der vom Fluggast gezahlte Tarif basiert auf der vollständigen Reiseroute vom Abflugort über alle vereinbarten Zwischenstopps bis zum Endziel und ist nur für die Beförderung in der im Ticket angegebenen Reihenfolge gültig. Werden die elektronischen Flugcoupons (oder die im Ticket aufgeführten Flugabschnitte) nicht in der vorgesehenen Reihenfolge verwendet, verliert das Ticket in den meisten Fällen seine Gültigkeit. Der Fluggast kann sich an einen bevollmächtigten Agenten oder an uns wenden, um eine Erstattung des nicht genutzten Flugabschnitts gemäß Artikel 11 dieser Beförderungsbedingungen zu erhalten.
3.3.2. Wenn der Fluggast einen Flugabschnitt seiner Reiseroute ändern möchte, muss er sich im Voraus an uns oder einen bevollmächtigten Agenten wenden. Der bevollmächtigte Agent und Wir berechnen den Gesamtpreis für die neue Reiseroute entweder (i) gemäß dem am Tag der Anfrage geltenden Tarif, wenn das Ticket ungenutzt ist, oder (ii) gemäß dem Tarif zum Kaufzeitpunkt des ursprünglichen Tickets, wenn es teilweise verwendet wurde. Der Fluggast hat ggf. die Differenz zwischen dem bereits gezahlten Preis und dem neuen Gesamtpreis zu zahlen. Der Fluggast kann auch die ursprüngliche Reiseroute wie auf dem Ticket beibehalten.
Erfolgt eine Änderung aufgrund höherer Gewalt, muss sich der Fluggast sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen, Wir werden uns dann in angemessenem Umfang bemühen, den Fluggast zum nächsten Zwischenziel oder zum Endziel zu befördern. In diesem Fall erfolgt ebenfalls eine Neubewertung des Gesamtpreises, und der Fluggast kann zur Zahlung der Differenz zwischen dem bereits gezahlten Preis und dem neuen Gesamtpreis verpflichtet werden. Falls der Fluggast die Reise nicht möglich fortsetzen kann, erstatten wir den ungenutzten Gesamtpreis, ohne einen Zuschlag für die Ticketrückerstattung zu erheben und ohne Anwendung der tariflichen Erstattungsbeschränkungen.
3.3.3. Wenn der Fluggast die Flugabschnitte nicht in der im Ticket angegebenen Reihenfolge ohne unsere vorherige Zustimmung verwendet, wenden Wir den zum Änderungszeitpunkt gültigen neuen Tarif an, der den neuen tatsächlichen Reiseverlauf widerspiegelt. Wenn das Ticket teilweise genutzt wurde, basiert der neue Tarif auf dem Preisniveau zum Zeitpunkt des ursprünglichen Ticketkaufs. Der Fluggast kann verpflichtet werden, Tarifdifferenzen zwischen dem bereits gezahlten Preis und dem neuen Gesamtpreis sowie zusätzliche Steuern, Gebühren, Änderungszuschläge oder No-Show-Gebühren zu entrichten (falls zutreffend).
3.3.4. Bitte beachten Sie, dass manche Änderungen keine Tarifanpassung nach sich ziehen, während andere – wie z. B. Änderungen von Reisedatum, Serviceklasse oder Flugabschnitt – zu höheren Kosten führen können. Viele Tarife gelten nur für den auf dem Ticket vermerkten Flug und das Datum und sind entweder nicht änderbar oder nur gegen Zusatzkosten. Sie können sich an uns oder an die ausstellende Stelle wenden, um mehr über die zusätzliche Gebühr zu erfahren, die für solche Änderungen anfallen.
3.3.5. Der Fluggast wird darauf hingewiesen, dass wir berechtigt sind, die Reservierungen für nachfolgende Flugabschnitte zu stornieren, wenn der Fluggast ohne vorherige Mitteilung nicht zum planmäßigen Abflug eines in seinem Ticket und Buchungsdatensatz vermerkten Flugabschnitts erscheint. In diesem Fall muss sich der Fluggast an uns wenden, um die Gültigkeit seines Tickets prüfen zu lassen, eine neue Buchung für die stornierten Flüge vorzunehmen oder eine Erstattung gemäß den Tarifbedingungen zu erhalten.
3.4. Unser Name und unsere Adresse
Unser Name kann auf unseren Tickets durch den Airline-Code „VN“ abgekürzt dargestellt werden. Unsere eingetragene Adresse ist 200 Nguyen Son, Long Bien, Hanoi, Vietnam.
IV. ZWISCHENSTOPP
4.1. Ein Zwischenstopp ist ein Punkt, an dem der Fluggast seine Reise gemäß der im Ticket angegebenen Reiseroute unterbrechen darf, vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Behörden und der Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Wenn das Ticket zu einem Tarif ausgestellt wurde, der Zwischenstopps begrenzt, oder von den zuständigen Behörden Einschränkungen unterliegt, muss der Fluggast diese Einschränkungen einhalten oder die entsprechende Zwischenstopp-Gebühr entrichten, wie in den veröffentlichten Tarifen festgelegt, die Wir gemäß geltendem Recht bekannt gegeben haben.
4.2. Zwischenstopps müssen im Voraus mit der Fluggesellschaft vereinbart und im Ticket vermerkt sein.
V. TARIFE, STEUERN, GEBÜHREN UND ZUSCHLÄGE
5.1. Servicetarif
Der Servicetarif ist der Preis für die Beförderung des Fluggastes vom Abflughafen bis zum Zielflughafen. Der Servicetarif kann gemäß unseren Partnerschaftsverträgen auch Transportleistungen außerhalb des Flugweges beinhalten. Wenn der Servicetarif auch andere Dienstleistungen beinhalten könnte, werden Sie zum Zeitpunkt des Ticketkaufs über diese Dienstleistungen sowie über die zugehörigen Bedingungen informiert.
Die Servicetarife werden gemäß geltendem Recht veröffentlicht.
5.2. Steuern, Gebühren und Abgaben
5.2.1. Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Regierung, anderen Behörden oder dem Betreiber eines Flughafens erhoben werden, sind im Beförderungsentgelt nicht enthalten. Der Fluggast ist verpflichtet, beim Kauf eines Tickets Uns, die wir im Namen dieser Organisationen einziehen, alle anfallenden Steuern, Gebühren und Abgaben zu zahlen. Zum Zeitpunkt des Erwerbs werden Sie über alle nicht im Beförderungsentgelt enthaltenen Steuern, Gebühren und Abgaben informiert, die in der Regel separat auf dem Ticket ausgewiesen sind.
5.2.2. Werden Steuern, Gebühren oder Abgaben nach dem Ticketkauf geändert und/oder neu eingeführt, informieren Wir den Fluggast über die konkrete Anwendung dieser Gebühren. Falls der Fluggast die Zahlung der zusätzlichen Gebühren ablehnt, bevor er den Flug antritt, kann er eine Rückerstattung gemäß Artikel 11 dieser Beförderungsbedingungen verlangen.
5.3. Zuschläge
Zuschläge werden von uns oder anderen Fluggesellschaft erhoben.
Die Zuschläge können Kraftstoff, Systemverwaltung, Ticket Service Gebühr und Versicherung umfassen.
Die Zuschläge können auch Ticketänderungsgebühren, Bearbeitungsgebühren und No-Show-Gebühren umfassen.
Die Einzelheiten dieser Zuschläge werden gemäß geltendem Recht veröffentlicht.
Der Fluggast hat diese Zuschläge zum Zeitpunkt des Ticketkaufs vollständig zu entrichten.
5.4. Gesamtservicetarif
Das Gesamtservicetarif umfasst sämtliche Zahlungen des Fluggastes für den Ticketkauf einschließlich des Tarifs, aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschläge.
5.5 Anfallende Zusatzkosten
Auf Wunsch des Fluggastes durchgeführte Änderungen der Flugroute oder des Flugdatums können zu höheren Tarifen, Steuern, Gebühren, Abgaben oder Zuschlägen führen. Der Fluggast ist zur Zahlung dieser Zusatzkosten verpflichtet.
5.6. Zahlung des Gesamtservicetarif
Wenn nicht der gesamte Gesamtservicetarif bezahlt ist, sind wird nicht zur Beförderung verpflichtet und können die Weiterbeförderung eines Passagiers oder seines Gepäcks verweigern.
5.7. Zahlungswährung
Tarife, Steuern, Gebühren und Zuschläge sind grundsätzlich in der Währung des Landes zahlbar, in dem das Ticket gekauft oder geändert wird (für Tickets über unsere Website oder App gilt die Währung des Landes/der Region, die der Fluggast beim Zugriff auswählt), es sei denn, Wir oder der bevollmächtigte Agent legen eine andere Währung fest (z.B.: aufgrund der Nicht-Konvertierbarkeit der Landeswährung). Wir können nach eigenem Ermessen eine andere Währung akzeptieren, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
VI. PLATZBUCHUNGEN
6.1. Buchungsbedingungen
6.1.1. Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten nehmen Ihre Buchungen vor. Auf Anfrage stellen wir dem Fluggast die Buchungsinformationen zur Verfügung.
Wird die Buchung direkt bei einer unserer Niederlassungen, bevollmächtigten Agenten oder über unsere Website, App oder Servicecenter-Hotline vorgenommen, werden Buchungsinformationen in unserem Buchungsystem gespeichert. Tickets werden nach Ausstellung auf Wunsch an die E-Mail-Adresse gesendet, die in der Buchung angegeben wurde. Ein gültiges Ticket enthält die Ticketnummer und den Buchungsstatus. Falls der Fluggast oder ein bevollmächtigter Agent eine Buchung vornimmt, diese jedoch aus objektiven oder subjektiven Gründen (z. B. aufgrund eines Systemfehlers oder unvollständiger Dateneingabe gemäß den Anforderungen) fehlschlägt und daher keine Buchungsakte (kein Buchungscode) erstellt wird, gilt die Buchung als nicht erfolgreich und es liegt keine gültige Buchung in unserem System vor. In diesem Fall müssen sich der Fluggast oder der bevollmächtigte Agent an eine unserer Niederlassungen oder an unser Servicecenter wenden, um Unterstützung zu erhalten.
6.1.2. Bestimmte Flugpreise haben Bedingungen, die Ihr Recht, Reservierungen zu ändern oder zu stornieren, einschränken oder ausschließen. Sie sollten die für Ihren Flugpreis geltenden Bedingungen überprüfen, wobei wir nicht dafür verantwortlich sind, wenn Sie dies nicht tun.
6.2. Ticket-Ausstellungsfrist
Für jeder Passagierdatensatz gibt es eine festgelegte Zahlungs- und Ausstellungsfrist, die dem Fluggast zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt wird. Wird diese Frist überschritten, ohne dass eine Zahlung erfolgt oder eine Ticketnummer angegeben wird, wird die Buchung automatisch storniert.
6.3. Persönliche Daten
Wir halten uns an die Datenschutz-Grundverordnung (General Data Protection Regulation – GDPR) der Europäischen Union (EU) bei der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung persönlicher Daten zur Vertragserfüllung. Für weitere Informationen und bevor Sie Teile Ihrer Buchung bestätigen und fortfahren schauen Sie in die Datenschutzrichtlinien von Vietnam Airlines.
6.4. Sitzplätze
6.4.1. Für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen und werden wir in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen angemessene Sitzgelegenheiten verfügbar machen.
6.4.2. Wir werden uns bemühen, Ihren Wunsch einer Sitzplatzvorreservierung zu erfüllen. Wir können jedoch keinen bestimmten Sitzplatz im Flugzeug garantieren. Wir behalten uns vor, Sitzplätze jederzeit neu zu vergeben, auch nach Boarding, um Sicherheitsvorschriften, behördlichen Vorgaben oder höherer Gewalt gerecht zu werden. Bei Nichtbefolgung der Sitzplatzzuweisung können Wir die Beförderung verweigern.
6.5. No-Show-Gebühr
Sofern der Tarif nicht ausdrücklich keine Rückerstattungen oder Änderungen vorsieht, kann eine Gebühr erhoben werden, falls der Fluggast seinen Flug nicht antritt und das Ticket nicht mindestens 3Stunden vor Abflug ändert oder erstattet. Die Höhe der Gebühr wird gemäß geltendem Recht veröffentlicht und zum Zeitpunkt der Erhebung bestätigt.
6.6. Sonderleistungen
6.6.1. Wir werden alle Bemühungen unternehmen, um die Sonderleistungen, die Sie bei Ihrer Reservierung beantragen, nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Wir werden Sie informieren, wenn wir die von Ihnen beantragten Sonderleistungen nicht erbringen können. Ihr Sonderleistungsantrag wird sofort oder nachdem wir die Beförderungsbedingungen überprüft haben oder nachdem Sie die Verfahren gemäß dieser Beförderungsbedingungen abgeschlossen haben, bestätigt.
Wenn Sie am Flughafen Sonderleistungen benötigen, überprüfen wir die Servicebedingungen und informieren Sie über die Verfügbarkeit dieser Leistungen. Wenn wir nicht in der Lage sind, die von Ihnen zuvor beantragten Leistungen zu erbringen, haften wir Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche damit verbundenen Verluste oder Kosten.
6.6.2. Wenn Sie ein behinderter Fluggast sind und besondere Hilfe benötigen, sollten Sie uns bei der Buchung über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren.
6.6.3. Wenn Sie ein Passagier mit einer Behinderung sind, werden wir Sie befördern, wenn Vorkehrungen getroffen wurden, um Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Wenn Sie uns zum Zeitpunkt Ihrer speziellen Bedürfnisse nicht informieren, werden wir dennoch angemessene Bemühungen unternehmen, um Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
6.6.4. Wir können verlangen, dass Sie mit einem Betreuer reisen, wenn dies für die Sicherheit des Fluges von wesentlicher Bedeutung ist, oder wenn Sie nicht in der Lage sind, das Flugzeug zu verlassen, oder wenn Sie die Sicherheitshinweise nicht verstehen können.
6.6.5. Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme von Fluggästen einzustellen, die bei einem Flug auf einer Krankentrage reisen müssen.
6.6.6. Der Fluggast kann verpflichtet sein, für bestimmte Sonderleistungen von uns ein Servicetarif zu zahlen. Die Servicetarife sind laut Gesetz öffentlich verfügbar und werden von uns zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt.
6.6.7. Die Annahme zur Beförderung unbegleiteter Kinder, behinderter, kranker Fluggäste, Schwangerer oder anderer Fluggäste mit besonderem Betreuungsbedarf kann von vorherigen Vereinbarungen mit uns abhängig gemacht werden und unterliegt den von uns gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlichten Beförderungsbedingungen.
6.7. Dienstleistungen an Bord
6.7.1. Je nach Verfügbarkeit oder Flugdauer stellen wir an Bord Unterhaltungsgeräte und -programme, Mahlzeiten und andere Dienstleistungen zur Verfügung. Der Fluggast kann verpflichtet sein, für bestimmte Dienstleistungen an Bord ein Serviceentgelt zu entrichten. Die Servicetarife sind laut Gesetz öffentlich verfügbar und werden von uns zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt.
6.7.2. Falls wir eine vom Fluggast bereits bezahlte Dienstleistung an Bord nicht erbringen können, werden wir den Fluggast darüber informieren und die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen, wie sie von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht wurden.
6.8. Stornierung weiterer Flugabschnitte
Wenn Fluggäste der Fluggast uns nicht im Voraus darüber informiert, dass er einen in der Reiseroute enthaltenen Flugabschnitt nicht in Anspruch nimmt oder zu diesem Flugabschnitt, wie in Artikel 3.3.5 dieser Beförderungsbedingungen beschrieben, nicht erscheint, behalten wir uns das Recht vor, die Reservierungen für die nachfolgenden Flugabschnitte zu stornieren. Wird jedoch eine vorherige Mitteilung durch den Fluggast gemacht, behalten wir die Reservierungen für die nachfolgenden Flugabschnitte bei.
VII. CHECK-IN UND BOARDING
7.1. Fluggäste müssen sich rechtzeitig am Check-in-Schalter sowie am Abfluggate einfinden, um alle notwendigen Formalitäten vor dem Abflug abzuschließen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren, wenn Sie die angegebenen Check-in-Fristen nicht einhalten. Sie sollten sich über die Fristen zum Check-in informieren. Diese Bestimmung wird von uns gemäß dem Gesetz veröffentlicht.
Abhängig von der tatsächlichen Situation können wir Self-Check-in-Services anbieten. Diese besonderen Bedingungen und Anleitungen zu diesem Service werden ebenfalls gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht. Für internationale Flüge müssen sich Passagiere, die den Self-Check-in nutzen, dennoch innerhalb der Check-in-Frist am Schalter einfinden und die Ausweisdokumente gemäß Artikel 14.2 dieser Beförderungsbedingungen vorlegen.
7.2. Der Fluggast muss spätestens zur auf seinem Abfluggate angegebenen Zeit auf der Bordkarte eintreffen.
7.3. Erscheint der Fluggast nicht rechtzeitig gemäß den vorgenannten Regelungen, oder legt er nicht alle erforderlichen Reisedokumente gemäß Artikel 14.2 dieser Beförderungsbedingungen vor, oder ist er nicht zum Boarding bereit, sind wir berechtigt, seine Buchung zu stornieren.
7.4. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Kosten, die durch die Nichtbeachtung der Bestimmungen dieses Artikels 7 durch den Fluggast entstehen.
VIII. ABLEHNUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER BEFÖRDERUNG
8.1. Recht auf Verweigerung der Beförderung
Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Fluggastes sowie Gepäck (auch wenn der Passagier noch ein gültiges Ticket oder eine Bordkarte besitzt) in den folgenden Fällen zu verweigern:
8.1.1. Die Beförderungsverweigerung ist notwendig, um geltende Gesetze, Vorschriften oder behördliche Anweisungen des Abflug-, Ziel- oder Transitlandes zu erfüllen.
8.1.2. Der Fluggast verweigert die Bereitstellung notwendiger persönlicher und/oder behördlich geforderter Informationen, die uns zur Erbringung der gewünschten Dienstleistung notwendig sind.
8.1.3. Gemäß vietnamesischem Zivilluftfahrtgesetz können wir die Beförderung in den folgenden Fällen verweigern:
8.1.3.1. Aufgrund des Gesundheitszustands des Fluggastes ist der Luftfrachtführer der Ansicht, dass eine Beförderung oder Weiterbeförderung eine Gefahr für den Fluggast selbst, für andere Personen an Bord oder für die Sicherheit des Fluges darstellen würde
8.1.3.2. Zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten.
8.1.3.3. Der Fluggast befolgt nicht die Vorschriften zur Gewährleistung der Luftsicherheit, der Luftfahrtsicherheit oder zur Durchführung des Luftverkehrs.
8.1.3.4. Der Fluggast verhält sich ordnungswidrig, bedroht die Flugsicherheit oder gefährdet das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum anderer.
8.1.3.5. Der Fluggast befindet sich in einem Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss anderer berauschender Substanzen und ist nicht in der Lage, sein Verhalten zu kontrollieren.
8.1.3.6. Aus Sicherheitsgründen.
8.1.3.7. Auf Anordnung einer zuständigen staatlichen Behörde.
8.1.4. Der Fluggast benötigt unsere besondere Hilfe durch uns, ohne dies zuvor vereinbart zu haben.
8.1.5. Der Fluggast erklärt sich nicht mit der Sicherheitskontrolle seiner Person oder seines Gepäcks einverstanden, oder der Fluggast erklärt sich zwar mit der Sicherheitskontrolle seiner Person oder seines Gepäcks einverstanden, beantwortet jedoch nicht zufriedenstellend die Sicherheitsfragen beim Check-in-Schalter oder am Flugsteig, besteht die Sicherheitsüberprüfung bzw. Risikobewertung seines Profils nicht, oder der Fluggast fälscht oder entfernt eigenmächtig Sicherheitskontrollaufkleber oder -etiketten vom Gepäck oder von seiner Bordkarte.
8.1.6. Der Fluggast hat fällige Geldbußen, Schadensersatzansprüche, alle angefallenen Kosten und sonstige Verpflichtungen gegenüber uns nicht beglichen.
8.1.7. Der Fluggast verfügt nicht über gültige Reisedokumente, könnte versuchen, illegal in ein Transit- oder Zielland einzureisen, vernichtet seine Dokumente an Bord oder verweigert deren Herausgabe an das Flugpersonal.
8.1.8. Der Fluggast besitzt ein Ticket, (i) das ungültig ist, als (ii) verloren/gestohlen gemeldet wurde, (iii) gefälscht ist, oder (iv) er kann seine Identität in „Name des Fluggastes“ nicht nachweisen. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, dieses Flugticket einzuziehen.
8.1.9. Der Fluggast hält die vorgeschriebene Reihenfolge der Flugcoupons gemäß Artikel 3.3 nicht ein.
8.2. Wir sind berechtigt, dem Fluggast eine zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Beförderungsverweigerung auf allen von uns durchgeführten Flügen mitzuteilen, wenn die Bedingungen aus Artikel 8.1 vorliegen. Diese Mitteilung bedeutet, dass der Fluggast weder selbst Tickets kaufen noch Dritte dazu auffordern darf. Versucht der Fluggast dennoch unseren Beförderungsservice zu nutzen, verweigern wir ihm die Beförderung.
8.3. Haftung bei Beförderungsverweigerung
8.3.1. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch eine Beförderungsverweigerung gemäß diesem Artikel entstehen. Im Falle einer Beförderungsverweigerung gemäß Artikel 8.1.3 oben hat der Fluggast Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder des Betrags, der dem ungenutzten Teil des Tickets entspricht – abzüglich etwaiger Gebühren und Strafzahlungen (falls zutreffend) gemäß den tariflichen Bedingungen.
8.3.2. Andererseits sind wir berechtigt, vom Fluggast Ersatz für alle Kosten zu verlangen, die im Zusammenhang mit Beschwerden oder Schäden entstehen, einschließlich der Kosten für eine Umleitung des Fluges, die sich aus dem Verhalten, der Handlungsweise oder dem Zustand gemäß Artikel 8.1 oben sowie aus der Beförderungsverweigerung oder der Nichtfortsetzung der Beförderung des Fluggastes ergeben.
8.4. Kapazitätsbegrenzung des Luftfahrzeugs
8.4.1. Falls die Anzahl der Passagiere die Kapazität des Flugzeugs überschreitet, bemühen wir uns je nach unserer Serviceverfügbarkeit, die Fluggäste auf alternative Flüge oder Beförderungsmöglichkeiten, basierend auf einer Vereinbarung mit dem Fluggast, umzubuchen.
8.4.2. Unsere Haftung gegenüber Fluggästen, die eine Sitzplatzbestätigung für einen Flug besitzen, aber nicht befördert werden, richtet sich nach den Bestimmungen in Artikel 10 dieser Beförderungsbedingungen.
8.4.3. Unsere Verpflichtungen in Bezug auf Gepäckstücke von Passagieren, deren Reservierung für den Flug bestätigt wurde und die ordnungsgemäß am Check-in-Standort erschienen sind, aber deren Beförderung verweigert wird, werden in Übereinstimmung den Vorschriften in Artikel 9.6.3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllt.
8.5. Assistenzhunde für Passagiere mit Behinderung
Ein Assistenzhund ist ein Hund jeglicher Rasse oder Art, der eine anerkannte Ausbildung absolviert hat und zertifiziert ist, Aufgaben oder Arbeiten zum Nutzen einer Person mit körperlicher, sensorischer, psychischer oder geistiger Behinderung auszuführen.
Seine Beförderung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Abflug-, Transit- und Zielländer.
Wir können die Beförderung eines Assistenzhundes ablehnen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
8.5.1. Die Position des Assistenzhundes an Bord kann Notausgänge oder andere Bereiche blockieren, die laut Sicherheitsvorschriften im Notfall ungehindert zugänglich sein müssen.
8.5.2. Die Beförderung des Assistenzhundes kann aus Sicherheitsgründen nicht gewährleistet werden, wenn Größe und Gewicht des Hundes eine Beförderung in der Kabine unmöglich machen.
8.5.3. Der Assistenzhund zeigt ein Verhalten, das eine direkte Bedrohung für die Gesundheit oder Sicherheit anderer Fluggäste an Bord darstellt.
8.5.4. Es liegen keine ausreichenden Nachweise vor, dass der Hund ordnungsgemäß ausgebildet und als Assistenzhund anerkannt ist.
IX. GEPÄCK
9.1. Freigepäck
Die Freigepäckmenge, die der Fluggast mitnehmen darf, richtet sich nach den Bedingungen des gebuchten Tarifes und ist auf dem Flugticket vermerkt. Das Freigepäck unterliegt den von uns veröffentlichten Bestimmungen und Beschränkungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Übergepäck
Für Gepäckstücke, die das Freigepäck überschreiten, ist der Fluggast verpflichtet, eine zusätzliche Gebühr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht.
9.3. Verbotene und eingeschränkt beförderbare Gegenstände
9.3.1. Sie dürfen Folgendes nicht in Ihr Gepäck aufnehmen:
9.3.1.1. Gegenstände, die eine Gefahr für das Luftfahrzeug, Personen oder Eigentum an Bord darstellen oder deren Mitnahme an Bord gemäß: (i) den technischen Anweisungen der ICAO zum sicheren Transport gefährlicher Güter und den Vorschriften für Gefahrguttransporte der IATA, (ii) den geltenden Vorschriften der zuständigen Behörden, (iii) und den von uns veröffentlichten Regelungen gemäß geltendem Recht, verboten oder eingeschränkt ist;
9.3.1.2. Gegenstände, deren Beförderung durch die geltenden Gesetze, Bestimmungen oder Anordnungen eines Staates, von dem aus Flüge erfolgen, verboten ist;
9.3.2. Gefährliche Gegenstände (einschließlich Waffen, Munition, Hilfsmittel zur Selbstverteidigung - sofern nicht von den zuständigen Behörden genehmigt -, Sprengstoffe, brennbare Stoffe, gefährliche Werkzeuge, die als Angriffswaffen verwendet werden können, und andere gefährliche Materialien) dürfen – sofern ihre Beförderung akzeptiert wird – nur als aufgegebenes Gepäck gemäß den von uns veröffentlichten Bestimmungen und den gesetzlichen Vorschriften transportiert werden. Munition muss zur sicheren Beförderung aus der Waffe entnommen werden. Munition ist in einer Patronen- oder Munitionsschachtel oder gemäß den Vorschriften zu verpacken. Alle Vorschriften zur Beförderung von Waffen, Munition und Hilfsmitteln der Flughafenbehörden, der ICAO, der IATA sowie unsere eigenen veröffentlichten Regelungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten.
9.3.3. Wir empfehlen dem Fluggast dringend, keine zerbrechlichen Gegenstände, verderbliche Waren (wie frische Lebensmittel….), Kunstwerke, Videokameras, Fotoapparate, Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Computer, elektronische Geräte, wertvolle oder verhandelbare Dokumente, Wertpapiere, Verhandlungsunterlagen, Geschäftsunterlagen, Musterwaren, Ausweispapiere oder andere wertvolle und/oder wichtige Gegenstände im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.
9.3.4. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Fluggast entstehen, wenn er Gegenstände gemäß Artikel 9.3 in seinem aufgegebenen Gepäck mitführt, unabhängig davon, ob wir über den Inhalt informiert waren oder nicht.
9.4. Recht auf Verweigerung der Beförderung
9.4.1. Wir sind berechtigt, die Beförderung von Gepäck, das Gegenstände gemäß Artikel 9.3 enthält, abzulehnen und die Weiterbeförderung zu verweigern, sobald solche Objekte erkannt wird.
9.4.2. Aus Sicherheits- und Schutzgründen können wir jedwedes Gepäck oder Objekt ablehnen. Wir haften nicht für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die dem Fluggast infolge dieser Beförderungsverweigerung entstehen.
9.4.3. Wir können die Annahme von Gepäck als aufgegebenes Gepäck verweigern, es sei denn, es ist ordnungsgemäß und sicher in Koffern und geeigneten Behältern verpackt, um eine sichere Beförderung mit der üblichen Sorgfalt bei der Handhabung zu gewährleisten.
9.4.4. Wir und unsere Agenten werden kein Gepäck für andere Beförderungsunternehmen durchchecken, mit denen wir keinen Interline-Vertrag haben. Wenn Sie also beabsichtigen, mit dem Flug einer anderen Fluggesellschaft an einem Flughafen anzukommen, um sich einem unserer Flüge anzuschließen, oder wenn Sie beabsichtigen, mit einem unserer Flüge an einem Flughafen anzukommen, um sich dem Flug einer anderen Fluggesellschaft anzuschließen, müssen Sie im Voraus prüfen und sich rückversichern, ob Wir mit dieser Fluggesellschaft einen Interline-Vertrag haben. Falls wir mit ihr keinen Interline-Vertrag haben, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Gepäck ausgecheckt, abgefertigt und für den nächsten Flug eingecheckt und mit neuen Kennzeichen versehen wird. Auf Flügen, die nicht von uns durchgeführt werden, haften wir nicht für Schäden, die Ihnen oder Ihrem Gepäck entstehen.
9.5. Recht auf Durchsuchung und Untersuchung
9.5.1. Aus Gründen der Sicherheit können Wir Sie bitten, eine Durchsuchung und Untersuchung Ihrer Person sowie eine Durchsuchung, einen Scan oder eine Röntgenaufnahme Ihres Gepäcks zu gestatten. Wenn Sie nicht verfügbar sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden, um festzustellen, ob Sie im Besitz der in Artikel 9.3 beschriebenen Gegenstände sind oder ob Ihr Gepäck einen davon enthält. Wenn Sie nicht bereit sind, solchen Anfragen nachzukommen, können wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern. Für den Fall, dass eine Durchsuchung oder ein Scan Ihnen Schaden zufügt oder ein Röntgenbild oder ein Scan Schäden an Ihrem Gepäck verursacht, haften wir nicht für solche Schäden, es sei denn, sie sind auf unser fehlerhaftes oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
9.5.2. Wir haften nicht für Gegenstände, die von Ihnen oder in Ihrem Gepäck aufbewahrt werden und die von der Behörde beschlagnahmt werden, vorbehaltlich internationaler Regeln oder behördlicher Bestimmungen, auch wenn diese Gegenstände beschlagnahmt, zerstört oder an uns übergeben werden.
9.6. Aufgegebenes Gepäck
9.6.1. Nachdem Sie uns Ihr Gepäck, das Sie abfertigen lassen möchten, übergeben haben, übernehmen wir die Verwahrung und stellen für jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks einen Gepäckabschnitt aus.
9.6.2. Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer anderen persönlichen Identifikation versehen sein.
9.6.3. Aufgegebenes Gepäck wird im selben Flugzeug befördert wie Sie. Ist eine solche Beförderung aus Gründen der Sicherheit, des Schutzes, wegen Überladung oder fehlender Stauraumkapazitäten nicht möglich, werden Wir das Gepäck auf einem anderen Flug oder auf eine andere geeignete Weise gemäß Vereinbarung mit dem Fluggast transportieren. In diesem Fall wird das aufgegebene Gepäck an die registrierte Adresse des Fluggastes geliefert, es sei denn, der Fluggast muss am Flughafen anwesend sein, um die Zollformalitäten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
9.6.4. Das maximale Gewicht eines aufgegebenen Gepäckstück zur Beförderung beträgt 32kg (70lb), und die Gesamtabmessungen dürfen 203cm nicht überschreiten.
Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, werden nur befördert, wenn (i) der Fluggast dies im Voraus mitteilt und wir es bei der Buchung akzeptieren; oder (ii) das Übergewicht entsprechend getrennt und neu verpackt wird.
In jedem Fall übernehmen wir keine Haftung für: (i) Schäden, die durch Nichteinhaltung der Gewichtsbeschränkungen oder Verpackungsvorschriften durch den Fluggast entstehen, (ii) die Ablehnung der Beförderung von Gepäck, das die zulässigen Gewichts-, und Größengrenzen überschreitet.
9.7. Deklaration und Zahlung eines Zuschlags für aufgegebenes Gepäck mit hohem Wert
Wir können aufgegebenes Gepäck mit einem Wert oberhalb der Haftungsgrenze befördern, wenn der Fluggast den Wert deklariert und einen entsprechenden Zuschlag gemäß dem von uns veröffentlichten Tarif entrichtet. Dies muss den geltenden Gesetzen und Vorschriften eines Staates oder Landes entsprechen, von dem aus oder zu dem geflogen oder das überflogen wird.
9.8. Handgepäck
9.8.1. Handgepäck, das der Fluggast mit in die Kabine nimmt, muss die von uns veröffentlichten Größen- und Gewichtsbeschränkungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Überschreitet das Handgepäck die zulässigen Maße und/oder das zulässigen Gewicht ist seine Mitnahme aus Sicherheitsgründen oder wegen fehlender Stauraumkapazität nicht möglich, muss es als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
9.8.2. Zerbrechliche, leicht beschädigbare Gegenstände, Gepäck mit hohem Wert oder Gegenstände, die der Fluggast nicht aufgeben möchte (z. B.: Musikinstrumente…); sowie Gepäck, das die Freigepäckgrenze überschreitet, dürfen nur dann in der Kabine befördert werden, wenn der Fluggast dies im Voraus gemeldet hat und wir der Beförderung zugestimmt haben. Die Beförderung dieses Gepäcks wird gesondert in Rechnung gestellt.
9.9. Abholung und Zustellung von Gepäckstücken
9.9.1. Sie müssen Ihr Gepäck unmittelbar nach der Landung abholen, sobald es in der Gepäckausgabe am Bestimmungsort oder am Ort der Zwischenlandung verfügbar ist. Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung abholen, haften wir Ihnen gegenüber nicht für dieses Gepäck.
9.9.2. Das Gepäck darf nur von der Person abgeholt werden, deren Name auf dem Gepäckanhänger steht.
9.9.3. Wir können vom Fluggast verlangen, den Gepäckanhänger bei der Abholung vorzulegen. Gepäck wird nur an den Fluggast ausgehändigt, wenn er seine Eigentümerschaft glaubhaft macht. Informationen und Dokumente, die wir bei der Überprüfung dieses Rechts berücksichtigen können, sind unter anderem: Ihr Name, Ihre Flugnummer, Ihr Abflugdatum, Ihre Gepäcknummer, die Anzahl der Gepäckstücke.
9.9.4. Die Annahme des aufgegebenen Gepäcks ohne Beanstandung an der Gepäckausgabe gilt als hinreichender Beweis, dass das Gepäck unversehrt und vertragsgemäß ausgeliefert wurde.
9.10. Tiere
Wir akzeptieren die Beförderung von Haustieren (Hunde, Katzen und Vögel) unter den folgenden Bedingungen:
9.10.1. Haustiere müssen ordnungsgemäß in einer Kiste verpackt oder in Behältern transportiert werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und von gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einreisegenehmigungen und anderen Dokumenten begleitet werden, wie sie von den Herkunfts-, Einreise- und Transitländern verlangt werden. Eine solche Beförderung kann zusätzlichen Vorschriften von uns unterliegen, um die Sicherheit der Beförderung zu gewährleisten.
9.10.2. Um die Sicherheit während des Fluges zu gewährleisten, verweigern wir die Beförderung bestimmter Haustiere. Informationen zu nicht zugelassenen Tierarten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben von uns veröffentlicht.
9.10.3. Wenn ein Haustier als Gepäck akzeptiert wird, zählen Tier, Transportbox und Futter nicht zum Freigepäck und unterliegen den Bestimmungen für Übergepäck gemäß Artikel 9.2 dieser Beförderungsbedingungen. Haustiere sind in geeigneten Behältnissen im Frachtraum des Flugzeugs zu befördern, es sei denn, es greifen die Ausnahmen nach Artikel 9.10.6 und 9.10.7.
9.10.4. Haustiere werden unter der Bedingung befördert, dass Sie für diese voll verantwortlich sind. Wir haften nicht für Verletzungen, Verluste, Verspätungen, Krankheiten oder den Tod solcher Tiere während der Beförderung, es sei denn, es wird allein durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.
9.10.5. Wir haften nicht für solche Haustiere, denen die Einreise oder Durchreise in/durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verweigert wird.
9.10.6. Unbeschadet der von uns veröffentlichten Freigepäckbestimmungen befördern wir Assistenzhunde (einschließlich Box) kostenfrei in Begleitung von Fluggästen mit Behinderung.
9.10.7. Haustiere, die zur Beförderung in der Passagierkabine zugelassen sind, müssen in Bezug auf Gewicht, Menge und Größe unseren Vorschriften entsprechen und unterliegen den Ladebedingungen, der Serviceklasse und der Flugroute. Sie dürfen Ihre Tiere während des Fluges nicht aus den Behältern lassen. Wenn wir feststellen, dass Ihre Tiere andere Passagiere oder die Sicherheit des Fluges beeinträchtigen könnten, können wir Sie auffordern, sie in den Frachtraum des Flugzeugs zu bringen.
9.10.8. Sollte das Flugzeug zum Zeitpunkt des Check-ins nicht für den Transport lebender Tiere geeignet sein – auch wenn die Buchung zuvor bestätigt wurde –, können wir die Beförderung des Fluggastes und des Tieres auf einen anderen Flug verlegen.
X. FLUGPLÄNE UND FLUGPLANÄNDERUNGEN
10.1. Flugpläne und Flugzeugtyp
10.1.1. Die in unseren Flugplänen angezeigten Flugzeiten und Flugzeugtypen können sich in der Zeit zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem tatsächlichen Reisedatum des Fluggastes ändern. Änderungen des Flugplans werden gemäß Artikel 10.2 dieser Beförderungsbedingungen behandelt.
10.1.2. Vor Annahme der Buchung des Fluggastes informieren wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den Fluggast über den zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugplan. Diese Informationen werden auf dem Ticket des Fluggastes angezeigt.
Bei Bedarf können wir den Flugplan nach Ausstellung des Tickets ändern und/oder Flüge absagen, beenden, Strecken ändern oder umleiten, Flugzeiten verlegen, Flüge verzögern oder Flugzeuge und Zwischenstopps wechseln, wenn wir dies angemessen finden, um auf Umstände zu reagieren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, aufgrund behördlicher Vorgaben oder aus Sicherheits- oder kommerziellen Gründen. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen, werden wir Sie im Rahmen unserer Pflichten über Änderungen des Flugplans informieren.
10.2. Flugplanänderungen
10.2.1. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Verzögerungen bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu vermeiden. Um eine Flugstornierung zu verhindern, können wir in Ausnahmefällen veranlassen, dass ein Flug in unserem Namen von einer anderen Fluggesellschaft und/oder einem anderen Flugzeug durchgeführt wird.
10.2.2. Im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen, vorverlegten Abflugzeiten oder Nichtbeförderung von Fluggästen werden wir, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, wie folgt verfahren:
10.2.2.1 Wir stellen den Fluggästen vollständige und aktuelle Informationen auf angemessene Weise bereit, entschuldigen uns, sorgen für Verpflegung, Unterkunft, Transport und übernehmen andere direkt verbundene Kosten entsprechend der Wartezeit am Flughafen (wie Kommunikationskosten, Bodentransport oder Stadtbesichtigungen je nach Ausmaß der Beeinträchtigung) und gewährleisten die Qualität der Passagierdienstleistungen am Flughafen gemäß den gesetzlichen Vorschriften;
10.2.2.2 Im Rahmen unserer Dienstleistungen ermöglichen wir entweder eine angemessene Umbuchung auf eine alternative Flugroute oder einen anderen Flug, um den Fluggast an das Ziel seiner Reise zu bringen. Dabei verzichten wir auf einschränkende Bedingungen für die Änderung der Flugroute bzw. des Fluges sowie auf eventuelle Umbuchungsgebühren (falls zutreffend); oder
Alternativ erfolgt auf Wunsch des Fluggastes eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder eine anteilige Rückerstattung für den ungenutzten Teil des Tickets direkt am Flughafen oder in einer unserer Repräsentanzen, Zweigstellen, bevollmächtigten Agenten oder durch andere Zahlungsarten, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Rückerstattungsanfrage mitgeteilt werden.
10.2.2.3 Wir leisten eine nicht rückzahlbare Vorauszahlung als Entschädigung für Fluggäste mit bestätigten Reservierungen und Tickets für den betroffenen Flug gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörden (sofern zutreffend);
10.2.2.4. Sonstige von den Behörden auferlegte Verpflichtungen (falls vorhanden) erfüllen.
10.2.3 In Fällen, in denen wir nicht verantwortlich sind für: (i) Flugverspätungen, oder (ii) Nichtbeförderung von Fluggästen, oder (iii) Flugannullierungen, oder (iii) Fluggäste mit bestätigter Reservierung nicht befördert wurden und keine Benachrichtigung über eine vorgezogene Abflugzeit erhalten haben oder einer solchen Änderung nicht zugestimmt haben: In diesen Fällen sind wir nicht verpflichtet, die in Artikel 10.2.2.2, 10.2.2.3 und 10.2.2.4 genannten Verpflichtungen zu erfüllen. Dennoch bemühen wir uns, dem Fluggast bestmöglich im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen.
XI. ERSTATTUNGEN
11.1. Erstattungsbedingungen
Wir erstatten ungenutzte Tickets oder EMDs ganz oder teilweise gemäß den folgenden Bestimmungen und im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften:
11.1.1. Tickets und EMDs werden innerhalb der Gültigkeitsdauer erstattet. Wir lehnen Erstattungsanträge ab, die später als 30 Tage nach Ablaufdatum des Tickets oder EMDs eingereicht werden.
Für Tickets, die von unseren bevollmächtigten Agenten oder einer anderen Fluggesellschaft ausgestellt wurden, muss der Fluggast die Erstattung bei dem bevollmächtigten Agenten oder der entsprechenden Fluggesellschaft beantragen.
11.1.2. Wir erstatten nur ungenutzte elektronische Flugcoupons des Tickets, EMD. Für Papier-Übergepäckscheine muss der Fluggast die ungenutzten Flugcoupons vorlegen.
11.1.3. Außer in den hier ausdrücklich genannten Fällen erfolgt die Erstattung ausschließlich an die auf dem Ticket bzw. EMD genannte Person oder an die Person, die das Ticket bzw. EMD bezahlt hat, sofern diese Person einen Identitätsnachweis, eine gültige Vollmacht gemäß den gesetzlichen Vorschriften und die zu erstattenden Beförderungsdokumente vorlegt.
11.1.4. Erstattungen gemäß Artikel 11.1 gelten als rechtmäßig und befreiend für uns. Damit sind wir von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen des Fluggastes oder Dritter bezüglich dieser Erstattung befreit.
11.2. Freiwillige Erstattungen
Falls der Fluggast aus Gründen, die nicht unter Artikel 11.3 dieser Beförderungsbedingungen fallen, eine Erstattung verlangt, erfolgt die Erstattung wie folgt:
11.2.1 Für Tickets und EMDs, die zu einem Tarif gekauft wurden, der uneingeschränkte Erstattung erlaubt.
11.2.1.1 Wenn das Ticket oder EMD vollständig unbenutzt ist, entspricht der Erstattungsbetrag dem gezahlten Gesamtpreis abzüglich etwaiger Zuschläge.
11.2.1.2 Wenn das Ticket oder EMD teilweise genutzt wurde, entspricht der Erstattungsbetrag der Differenz zwischen dem gezahlten Gesamtpreis und dem anwendbaren Gesamtpreis für die genutzte Teilstrecke, abzüglich etwaiger Zuschläge.
11.2.1.3 Zuschläge für Ticket- oder EMD-Änderungen, Bearbeitungsgebühren sowie Zuschläge für Ticketverkaufs- und Serviceleistungen werden nicht erstattet und sind vom Erstattungsbetrag ausgeschlossen.
11.2.2 Für Tickets und EMDs, die zu einem nicht erstattungsfähigen Tarif gekauft wurden
11.2.2.1. Wir erstatten weder den gezahlten Tarif noch Zuschläge für ungenutzte Teile des Tickets oder EMDs, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
11.2.2.2. Nicht genutzte Steuern und Gebühren, die wir im Auftrag der Behörden eingezogen haben und die erstattungsfähig sind, erstatten wir nach Abzug bestimmter Zuschläge, die je nach Markt oder Verkaufskanal variieren und gemäß gesetzlichen Bestimmungen von uns veröffentlicht werden. Übersteigen diese Zuschläge die erstattungsfähigen Steuern und Gebühren, erfolgt keine Erstattung.
11.3. Unfreiwillige Rückerstattungen
Wenn durch unser Verschulden ein Flug annulliert wird, ein Flug nicht planmäßig durchgeführt werden kann, der Ziel- oder Zwischenstopp gemäß Ticket nicht erreicht wird, der Fluggast trotz bestätigter Reservierung nicht befördert wird oder der Fluggast einen bestätigten Anschlussflug verpasst, erfolgt die Erstattung wie folgt:
11.3.1. Wenn das Ticket oder EMD vollständig ungenutzt ist, entspricht die Erstattung dem gezahlten Gesamtpreis.
11.3.2. Wenn das Ticket oder EMD teilweise genutzt wurde, entspricht die Erstattung der Differenz zwischen dem gezahlten Gesamtpreis und dem Gesamtpreis für die tatsächlich genutzte Strecke. Bearbeitungsgebühren für bereits genutzte Tickets oder EMDs werden nicht erstattet.
11.3.3. Bedingungen hinsichtlich der Erstattungseinschränkung, Erstattungsgebühren und No-show-Gebühren entfallen.
11.3.4. Wenn der Fluggast eine Erstattung gemäß obiger Bedingungen akzeptiert, endet der Beförderungsvertrag zwischen uns und dem Fluggast.
11.4. Erstattung bei Verlust eines Übergepäckscheins
11.4.1. Wenn ein Übergepäckschein ganz oder teilweise verloren geht, der Fluggast uns einen zufriedenstellenden Nachweis über den Verlust erbringt und die geltende Servicegebühr bezahlt, erfolgt die Erstattung nach Ablauf der Gültigkeit des verlorenen Übergepäckscheins unter folgenden Bedingungen:
11.4.1.1. Der verlorene Übergepäckschein ganz oder teilweise wurde weder genutzt noch erstattet oder ersetzt, es sei denn, durch unser Verschulden wurde der Übergepäckschein anderweitig verwendet, erstattet oder ausgetauscht;
11.4.1.2. Der Antragsteller muss eine Erklärung nach unserem Formular ausfüllen und sich verpflichten, die erstattete Summe zurückzuzahlen, falls sich herausstellt, dass ein Betrug vorliegt und/oder der verlorene Übergepäckschein ganz oder teilweise durch eine andere Person genutzt wurde, sofern nicht unser eigenes Verschulden vorliegt.
11.4.2. Wenn Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den Übergepäckschein ganz oder teilweise verlieren, übernehmen wir die Verantwortung für die Bearbeitung des verlorenen Übergepäckscheins.
11.5. Recht auf Ablehnung der Rückerstattung
11.5.1. Wir können die Erstattung eines Flugscheins ablehnen, der uns oder Regierungsvertretern als Nachweis für die Absicht, aus diesem Land abzureisen, vorgelegt wurde, es sei denn, Sie beweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, im Land zu bleiben, oder dass Sie mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsmittel aus diesem Land abreisen werden.
11.5.2. Wir können eine Erstattung unter den in Artikel 8.1 genannten Bedingungen ablehnen.
11.6. Durchführung von Erstattungen
11.6.1. Erstattungsmethode
Erstattungen erfolgen über die ursprüngliche Zahlungsmethode oder auf andere Weise gemäß unserer jeweils aktuellen Richtlinien ( jedoch von Zeit zu Zeit) und gesetzlichen Bestimmungen. Details zu den Erstattungsmethoden werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht.
11.6.2. Erstattungswährung
Erstattungen erfolgen in der Währung, in der das Ticket gekauft wurde, oder in einer anderen Währung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am Erstattungsort.
11.6.3. Erstattungszeitraum
Wir halten uns an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Frist für Erstattungen.
XII. VERHALTEN AN BORD VON FLUGZEUGEN
12.1. Falls Sie sich unserer Meinung nach an Bord des Flugzeugs rechtswidrig verhalten und (i) Straftaten; (ii) die Sicherheit und den Schutz der Zivilluftfahrt bedrohen oder gefährden; (iii) Besatzungsmitglieder oder andere Fluggäste angreift oder bedroht; (iv) den Anweisungen des Flugzeugführers oder eines ihn vertretenden Besatzungsmitglieds zur Gewährleistung der Sicherheit, Aufrechterhaltung der Ordnung oder Disziplin an Bord nicht folgt; (v) Einrichtungen oder Eigentum im Flugzeug beschädigt; (vi) Drogen konsumiert; (vii) im Flugzeug raucht, auch in den Toiletten; (viii) gegen gute Sitten, die öffentliche Ordnung oder andere anerkannte Verhaltensnormen verstößt, so behalten wir uns das Recht vor, alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Handlungen zu unterbinden. Sie können des Flugzeugs verwiesen werden, der zuständigen örtlichen Behörde übergeben werden und Ihnen kann lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum ganz gleich wann die Beförderung im Flugzeug verboten werden, und Sie können wegen an Bord des Flugzeugs begangener Straftaten strafrechtlich verfolgt werden.
12.2. Sie dürfen an Bord unseres Flugzeugs keinen Alkohol konsumieren, es sei denn, er wurde Ihnen von uns serviert. Wir haben das Recht, Ihnen jederzeit und ohne Angabe von Gründen Alkohol zu verweigern oder Alkohol, der Ihnen serviert wurde, wieder einzuziehen.
12.3. Bei Verstößen gegen Artikel 12.1 dieser Beförderungsbedingungen sind wir berechtigt, vom Fluggast Ersatz für alle durch sein Verhalten verursachten Schäden zu verlangen. Dazu zählen unter anderem Kosten, die durch eine Notlandung entstehen, sowie Schäden an Personen oder Sachen, die uns, unseren Agenten, Mitarbeitern, Dienstleistern, anderen Fluggästen oder Dritten entstanden sind.
12.4. Elektronische Geräte
Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung elektronischer Geräte (z. B.: Mobiltelefone, Laptops, Aufnahmegeräte, Radios, MP3-Player, CD-Player, elektronische Spiele, Lasergeräte oder Sende-/Empfangsgeräte wie ferngesteuertes Spielzeug und tragbare Funkgeräte…) an Bord ohne unsere Genehmigung untersagt. Wenn die Nutzung erlaubt wird, hat sie den von uns veröffentlichten Vorschriften zu entsprechen, welche den Fluggästen beim Boarding durch Sicherheitshinweis-Videos, Durchsagen der Kabinenbesatzung sowie durch Sicherheitshinweise an jedem Sitzplatz mitgeteilt werden. Die Verwendung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.
XIII. VEREINBARUNGEN FÜR WEITERE DIENSTLEISTUNGEN
13.1. Sofern keine anderweitigen Vorschriften von uns bestehen, bieten Wir keine Bodenbeförderung zwischen Flughäfen oder von Flughäfen zu anderen Zielen an. Wir haften nicht für die Handlungen oder Unterlassungen der Betreiber solcher Bodentransferdienste und sind daher auch nicht haftbar, wenn unsere Mitarbeiter oder Beauftragten Ihnen bei der Nutzung solcher Dienste behilflich sind.
13.2. Wenn Wir für den Fluggast bei einem Dritten eine Dienstleistung arrangieren, die keine Luftbeförderung ist, einschließlich Straßen-, Bahn- oder Seetransport, oder wenn Wir Tickets oder Gutscheine für solche Drittleistungen wie Hotelreservierungen oder Mietwagen (außer Lufttransport) ausstellen, handeln wir ausschließlich als Vertreter des Fluggastes gegenüber diesem Dritten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Drittanbietern gelten, und wir werden Ihnen gegenüber nicht für diese Dienstleistungen haften, auch nicht für Entscheidung eines Drittanbieters, Dienstleistungen zu kündigen oder abzulehnen, es sei denn, dies wurde durch unsere Fahrlässigkeit verursacht.
13.3. Sofern wir Straßen-, Bahn- oder Seetransporte für den Fluggast bereitstellen, können hierfür zusätzliche Bedingungen gelten.
13.4. Sie müssen neben den im Beförderungsentgelt enthaltenen Servicegebühren weitere Gebühren zahlen.
XIV. VERWALTUNGSFORMALITÄTEN
14.1. ALLGEMEIN
14.1.1. Sie müssen die relevanten Einreisebestimmungen für jedes Land, das Sie besuchen, überprüfen und uns alle erforderlichen Ausweise, Visa, Gesundheitsbescheinigungen (falls zutreffend) und andere Reisedokumente vorlegen.
14.1.2. Sie sind verpflichtet, alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Verfügungen, Verordnungen, Anforderungen und Reisebestimmungen der Länder einzuhalten, von denen aus, in die oder zu denen geflogen oder die überflogen werden.
14.1.3. Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn der Fluggast: (i) notwendige Dokumente wi Reisepass, Visum, Gesundheitszeugnis usw. nicht vorweisen kann, (ii) ungültige oder abgelaufene Dokumente besitzt, oder (iii) die Gesetze, Vorschriften oder Anweisungen der zuständigen Behörden nicht einhält.
14.1.4. Um den Passagieren Unterstützung zu bieten, können unsere Mitarbeiter oder von unsere bevollmächtigten Agenten Hinweise oder Informationen zur Beantragung notwendiger Dokumente oder Visa sowie zu den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Anforderungen, Anordnungen und Weisungen der zuständigen Behörden bezüglich der Reise geben. Solche Hinweise oder Informationen, die von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten in irgendeiner Form bereitgestellt werden, sind nur als Empfehlung zu verstehen.
14.2. Ausweisdokumente
Vor dem Abflug muss der Passagier uns alle Dokumente vorlegen, die gemäß den Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Anforderungen oder sonstigen Bedingungen der betreffenden Staaten verlangt werden, einschließlich Reisepass, Reisedokumente oder sonstige gültige Ein- und Ausreisedokumente sowie alle weiteren erforderlichen Dokumente. Auf unser Verlangen hin muss der Fluggast uns erlauben, seinen Reisepass oder gleichwertige Ausweisdokumente aufzubewahren und zu kopieren; diese Dokumente werden dann einem Besatzungsmitglied zur Verwahrung bis zum Ende des Fluges übergeben. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllt haben oder Ihre Reisedokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen.
14.3. Einreiseverweigerung
Falls einem Fluggast die Einreise in ein Land verweigert wird, trägt dieser alle damit verbundenen Kosten, einschließlich: (i) Bußgelder oder Gebühren, die Wir an die lokalen Behörden zahlen müssen, (ii) Ausgaben für Festsetzung und Kosten für den Transport des Fluggastes aus diesem Land, sowie (iii) alle weiteren angemessenen Kosten. Wir erstatten in diesem Fall weder Servicetarif noch für die „Zuschläge für die Beförderung von Fluggästen zum Ort der verweigerten Einreise oder Ausweisung.
14.4. Verantwortung des Fluggastes für Bußgelder, Festsetzungskosten und erforderliche Tickets gemäß behördlicher Anordnungen
Wenn Wir aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen oder sonstigen Einreise-, Ausreise- oder Durchreisebestimmungen eines betreffenden Landes durch den Fluggast, oder weil der Fluggast nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügt, verpflichtet sind, Geldbußen zu zahlen oder Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, so ist der Fluggast verpflichtet, uns sämtliche von uns gezahlten oder zu zahlenden Beträge vollständig zu erstatten. Wir können für eine solche Zahlung oder Ausgabe den Wert einer unbenutzten Beförderung auf Ihrem Flugschein oder Ihre in unserem Besitz befindlichen Gelder verwenden.
14.5. Zoll oder andere amtliche Kontrollen
Falls erforderlich, müssen Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks durch Zollbeamte oder andere Regierungsbeamte anwesend sein. Wir haften nicht für irgendwelche Verluste oder Schäden, die während der Inspektion oder durch Ihre Nichteinhaltung dieser Anforderungen entstehen, sofern sie nicht durch unsere Fahrlässigkeit verursacht sind.
14.6. Sicherheitskontrolle
Der Fluggast und sein Gepäck müssen sich Sicherheitskontrollen durch uns, Flughafenbehörden oder andere Fluggesellschaft unterziehen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus solchen Sicherheitskontrollen resultieren, sofern sie nicht auf unser eigenes Verschulden zurückzuführen sind; oder für Schäden aufgrund der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen durch den Fluggast.
XV. ANSCHLUSSBEFÖRDERUNG
Die Anschlussbeförderung unterliegt den Bestimmungen des Übereinkommens.
XVI. SCHADENSHAFTUNG
16.1. Allgemeine Bestimmungen
16.1.1. Diese Beförderungsbedingungen und das geltende Recht regeln unsere Haftung Ihnen gegenüber. Sofern auf der Reise des Fluggastes andere Fluggesellschaften beteiligt sind, bestimmt sich deren Haftung nach dem anwendbaren Recht, außer wenn diese Beförderungsbedingungen ausdrücklich andere Regelungen zu deren Haftung vorsehen. Bei anderen Fluggesellschaften können die Haftungsgrenzen niedriger sein.
16.1.2. Das anwendbare Recht kann das Übereinkommen und/oder die in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze umfassen.
16.1.3. Wir haften nur für Schäden, die während der von uns durchgeführten Beförderung entstehen oder für die wir Ihnen gegenüber gesetzlich haften. Wenn wir einen Flugschein für die Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft ausstellen oder Ihr Gepäck zur Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft abfertigen, tun wir dies nur als Vertreter dieser Fluggesellschaft.
16.1.4. Dieser Artikel 16 legt Haftungsgrenzen und eine Zusammenfassung der Bestimmungen fest, die wir gemäß dem anwendbaren Recht anwenden. Bei Widersprüchen zwischen diesem Artikel 16 und dem anwendbaren Recht geht das anwendbare Recht vor.
16.2. Haftung bei Gesundheit oder Tod von Fluggästen
Unsere Haftung für nachgewiesene Schäden im Falle von Tod oder Körperverletzung des Fluggastes infolge eines Flugunfalls während der von uns durchgeführten Beförderung richtet sich nach dem anwendbaren Recht, insbesondere nach dem Übereinkommen, und den folgenden zusätzlichen Bestimmungen:
16.2.1. Die Haftungsgrenzen für jeden Fluggast, der bei einem Unfall verletzt wird oder ums Leben kommt, richten sich nach dem Übereinkommen. Wir haften nicht für Schäden, die irgendeinem Passagier außerhalb der im Übereinkommen festgelegten Grenzen entstehen, wenn wir erfolgreich nachweisen, dass:
(i) Der Schaden nicht durch Fahrlässigkeit, fehlerhaftes Verhalten oder Unterlassungen von uns, unseren Mitarbeitern oder bevollmächtigten Agenten verursacht wurde; oder
(ii) Der Schaden ausschließlich durch Fahrlässigkeit, fehlerhaftes Verhalten oder Unterlassungen eines Dritten verursacht wurde.
16.2.2. Wir haften nur für Personenschäden des Fluggastes, die durch Unfälle verursacht wurden, die sich an Bord des Flugzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignen. Wurde der Schaden vom Passagier selbst verursacht, können Wir ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit werden.
16.2.3. Wir leisten eine Vorauszahlung an den Fluggast oder an die berechtigte Person nach unseren weiteren Vorschriften im Einklang gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Diese Vorauszahlung stellt keine Anerkennung unserer Haftung dar und wird mit einer späteren Entschädigung verrechnet, die auf der Grundlage unserer Haftung gezahlt wird.
16.3. Haftung bei Gepäckschäden
16.3.1. Wir haften nicht für Schäden am Handgepäck (ausgenommen Schäden durch Verspätung), es sei denn, der Schaden wurde durch unser Verschulden oder das Verschulden unsere bevollmächtigten Agenten verursacht.
16.3.2. Gemäß dem anwendbaren Recht übernehmen wir keine Haftung für Schäden aufgrund von natürlichen Mängeln, Qualitätsmängeln oder Fehlern des Gepäcks sowie für gewöhnlichen Verschleiß. Ebenso wenig haften wir für die normale Abnutzung von Gepäck, die sich aus den üblichen und normalen Anforderungen des Lufttransports ergibt.
16.3.3. Unsere Haftung für beschädigtes, zerstörtes, verloren gegangenes oder verspätetes Gepäck (einschließlich Hand- und aufgegebenem Gepäck) ist auf den im Übereinkommen vorgesehenen Betrag oder auf den deklarierten Wert gemäß Artikel 9.7 dieser Beförderungsbedingungen begrenzt (sofern wir nicht nachweisen können, dass der deklarierte Wert den tatsächlichen Wert überschreitet).
16.3.4. Wir werden Sie für Schäden an Ihrem Gepäck nach dem Grundsatz des tatsächlichen Schadensersatzes entschädigen, jedoch nicht über unsere Haftungsgrenze hinaus. Sie sind dafür verantwortlich, den tatsächlichen Schaden an Ihrem Gepäck nachzuweisen.
16.3.5. Die oben genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Gepäckschaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits, unserer Mitarbeiter oder bevollmächtigten Agenten verursacht wurde, und diese Person wusste, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten würde. Handelt es sich um Mitarbeiter oder Agenten, muss nachgewiesen sein, dass diese im Rahmen ihrer Aufgaben handelten.
16.3.6. Die Haftungsbeschränkung für Schäden an nicht aufgegebenem und aufgegebenem Gepäck nach lokalem Recht gilt für Ihr Gepäck, wenn für Ihre Reise das lokale Recht gilt.
16.3.7. Wenn die Reise des Fluggastes nicht in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fällt und das nationale Recht des betreffenden Landes keine Haftungsgrenzen für Schäden an aufgegebenem Gepäck und Handgepäck vorsieht, wenden wir die in Artikel 16.3.3 dieser Beförderungsbedingungen festgelegten Haftungsgrenzen an.
16.3.8. Der Fluggast kann den Wert seines Gepäcks (gemäß Artikel 9.7 dieser Beförderungsbedingungen) deklarieren oder eine separate Versicherung abschließen, wenn der tatsächliche Wert oder die Wiederbeschaffungskosten des aufgegebenen Gepäcks die von uns festgelegte Haftungsgrenze übersteigen.
16.3.9. Sofern auf dem Gepäckschein das Gewicht/ die Anzahl der Gepäckstücke nicht angegeben ist, wird davon ausgegangen, dass das Gesamtgewicht/ die Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke des Fluggastes die für die entsprechende Serviceklasse geltende und von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlichte Freigepäckgrenze nicht überschreitet.
16.3.10. Wir haften nicht für Schäden an Gepäck, die durch Flugverspätungen verursacht wurden, wenn wir nachweisen können, dass wir, unsere Mitarbeiter und bevollmächtigten Agenten (i) alle vernünftigerweise erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um solche Schäden zu vermeiden, oder (ii) nicht in der Lage waren, solche Maßnahmen zu ergreifen.
16.3.11. Wir haften nicht für Verletzungen des Fluggastes oder für Schäden an dessen Gepäck, die durch Gegenstände verursacht wurden, die sich im Gepäck des Fluggastes selbst oder eines anderen befinden. Der Fluggast haftet für alle Schäden, die durch sein Gepäck an anderen Personen oder deren Eigentum verursacht werden, und ist verpflichtet, uns sämtliche Verluste und Kosten zu ersetzen, die uns infolge solcher Schäden entstehen.
16.3.12. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an Gegenständen gemäß Artikel 9.3.3 dieser Beförderungsbedingungen, die sich im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes befinden, jedoch nicht als wertvolles Gepäck deklariert wurden, sowie für Schäden an ähnlichen Gegenständen, unabhängig davon, ob uns deren Inhalt bekannt war oder nicht.
16.3.13. Wir haften nicht für Schäden am Gepäck des Fluggastes, die daraus resultieren, dass der Fluggast die Bestimmungen in Artikel 9.4.6 dieser Beförderungsbedingungen nicht befolgt hat – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen der Fluggast sein Gepäck nicht abholen, nicht erneut einchecken oder nicht mit einem Gepäckanhänger versehen konnte, um es auf einem Flug einer anderen Fluggesellschaft zu befördern, mit der wir keinen Durchgangsbeförderungsvertrag abgeschlossen haben.
16.3.14. Wir haften nicht für Schäden an Ihrem Gepäck, sofern diese nicht durch unser Verschulden verursacht sind. Wenn der Schaden teilweise durch das Verschulden des Fluggastes verursacht wurde, richtet sich unsere Haftung nach dem anwendbaren Recht zur Bestimmung der jeweiligen Anteile der Verantwortung.
16.4. Haftung für Schäden aufgrund von Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen
16.4.1. Unsere Haftung für Schäden, die durch eine Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen entstehen, ist durch das Übereinkommen begrenzt.
16.4.2. Unabhängig davon, ob das Übereinkommen auf den Entschädigungsanspruch des Fluggastes anwendbar ist oder nicht, haften Wir nicht für Schäden, die dem Fluggast durch eine Verspätung entstehen, wenn Wir nachweisen können, dass (i) Wir selbst sowie unsere Mitarbeiter und bevollmächtigter Agent alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um den Schaden zu verhindern, dieser jedoch dennoch eingetreten ist, oder (ii) es uns und ihnen unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
16.5. Andere Bestimmungen
Soweit dies nicht im Widerspruch zu dem Vorstehenden steht und ob das Übereinkommen anwendbar ist oder nicht:
16.5.1. Wir haften nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass wir gesetzliche Vorschriften einhalten oder der Fluggast gesetzliche Bestimmungen nicht einhält.
16.5.2. Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes angegeben ist, ist unsere Haftung auf den von Ihnen nachgewiesenen tatsächlichen Schaden beschränkt und unterliegt den anwendbaren Recht.
16.5.3. Wenn Ihr Alter oder Ihr geistiger oder körperlicher Zustand eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst darstellt, haften wir nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf diesen Zustand zurückzuführen sind, oder für die Verschlechterung dieses Zustands.
16.5.4. Jede Ausschluss- oder Haftungsbegrenzung, die uns zusteht, gilt auch zugunsten unserer Mitarbeiter und unsere bevollmächtigten Agenten sowie der Betreiber der von uns eingesetzten Luftfahrzeuge und deren Mitarbeiter, Bediensteten und Vertreter. Die Gesamthaftung von uns, unseren Mitarbeitern und unseren bevollmächtigten Agenten übersteigt in keinem Fall die in diesen Beförderungsbedingungen und dem anwendbaren Recht festgelegten Haftungsgrenzen.
16.5.5. Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes angegeben ist, gibt es in diesen Beförderungsbedingungen keinen Ausschluss oder keine Beschränkung der Haftung, auf die wir nach dem Übereinkommen oder dem möglicherweise anwendbaren geltenden Recht Anspruch haben.
16.5.6. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.
XVII. REKLAMATIONEN UND KLAGEN
17.1. Frist für die Reklamation von Gepäckstücken
17.1.1. Die Entgegennahme des aufgegebenen Gepäcks durch den Fluggast ohne sofortige Reklamation am Ort der Gepäckausgabe gilt als ausreichender Beweis dafür, dass das Gepäck unbeschädigt und vertragsgemäß übergeben wurde.
17.1.2. Schriftliche Reklamation
Bevor eine Klage wegen Verlusts, Fehlmenge, Beschädigung oder Verspätung des aufgegebenen Gepäcks erhoben wird, müssen Fluggäste oder ihre rechtmäßigen Vertreter innerhalb folgender Fristen schriftlich bei uns reklamieren:
17.1.2.1. Unverzüglich nach Feststellung des Schadens und spätestens innerhalb von 07 (sieben) Tagen ab Erhalt des Gepäcks, falls Gepäck beschädigt wurde oder Gegenstände fehlen.
17.1.2.2. Unverzüglich nach Feststellung des Schadens und spätestens innerhalb von 07 (sieben) Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck hätte eintreffen müssen, im Falle des Verlustes eines oder mehrerer Gepäckstücke.
17.1.2.3. Innerhalb von einundzwanzig Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck der empfangsberechtigten Person tatsächlich übergeben wurde, im Falle verspäteter Gepäckauslieferung.
17.2. Alle Rückmeldungen, Forderungen und Reklamationen von Fluggästen bezüglich der Servicequalität oder Schadenersatzforderungen werden von uns gemäß diesen Beförderungsbedingungen und den anwendbaren Recht angenommen und bearbeitet. Fluggäste können ihre Rückmeldungen und Reklamationen direkt an uns richten oder über unsere Website bzw. unseren Servicecenter-Hotline vornehmen.
17.3. Verjährungsfrist für Klagen
Die Verjährungsfrist für eine Klage im Zusammenhang mit unserer Haftung für Schäden, die Ihnen oder Ihrem Gepäck entstehen, beträgt zwei Jahre, gerechnet ab dem Datum, an dem das Flugzeug den Endbestimmungsort erreicht, das Flugzeug den Endbestimmungsort erreichen soll, oder die Beförderung endet, je nachdem, was später eintritt. Die Berechnungsmethode der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht des Gerichts, an dem der Fall verhandelt wird.
XVIII. GÜLTIGKEIT UND ÄNDERUNGEN
18.1. Diese Beförderungsbedingungen und die Vorschriften des Fluggesellschaft können jederzeit geändert oder modifiziert werden. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Beförderungsbedingungen wird bei den zuständigen Behörden registriert und unmittelbar nach Genehmigung durch die Behörden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht. Die geänderten oder ergänzten Beförderungsbedingungen treten 03 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
18.2. Keiner unserer Mitarbeiter, Angestellten oder Vertreter ist befugt, irgendeine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, zu modifizieren oder außer Kraft zu setzen.
XIX. ANDERE BEDINGUNGEN
Unsere Rechte und Pflichten bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck entsprechen auch allen anderen anwendbaren Gesetzen.
XX. TITEL, ÜBERSCHRIFTEN
Die Titel und die Überschriften der Artikel dieser Beförderungsbedingungen dienen nur der Bezugnahme auf diesen Artikel und sind nicht für die Auslegung des Textes zu verwenden.
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