1. Die Begleitperson ist eine ab 18 Jahren gesunde Person (ab Abflugdatum), die in derselben Serviceklasse mit der Passagier mit eingeschränkter Mobilität reist, nicht mit Kindern reist und keine Sonderleistungen registriert (außer für spezielle Mahlzeiten);
2. Die Begleitperson muss über ausreichende körperliche und geistige Gesundheit verfügen, um Sicherheitsanweisungen zu verstehen und behinderte Passagiere im Notfall zu betreuen und zu unterstützen.