Lithiumbatterien

Die Gegenstände mit Batterien können im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sofern die Menge an Lithium im Lithiummetall oder die Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien den in der folgenden Tabelle aufgeführten Standards muss.

Herausnehmbare und Backup-Batterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.

Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien; oder Gewicht von Lithium (g) in einer Lithium-Metall-Batterie Konfiguration Transport im Handgepäck Transport im aufgegebenen Gepäck

≤100 Wh oder ≤2g 
Verwendet in elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Kameras, Videokameras, Laptops, Uhren, Registrierkassen usw.

Im Gerät
Erlaubt
Bis zu 15 Geräte/Gast

Erlaubt (Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein)

Ersatzbatterie
Erlaubt
Maximal 10 Batterien/Passagier
Nicht erlaubt

Externe Batterie (power bank)

Erlaubt
Maximal 10 Batterien/Passagier

Nicht erlaubt

>100Wh und ≤160Wh oder >2g và ≤8g
Verwendet in Geräten wie persönlichen medizinischen Geräten

In der Geräte

Erlaubt
Maximal 2 Geräte/Passagier.

Erlaubt

Ersatzbatterie (Stromversorgung nur für das Gerät selbst)

Maximal 2 Batterie erlaubt

Nicht erlaubt

>160Wh oder >8g 
In elektronischen Geräte wie Selbstfahrendes Kraftfahrzeug, E-Bike verwendet werden

In der Geräte

Nicht erlaubt

Nicht erlaubt

Backup-Batterie

Nicht erlaubt

Nicht erlaubt

Hinweise für Passagiere bezüglich Powerbanks:

  • Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Powerbanks dürfen nicht im Handgepäck verstaut oder im Gepäckfach über den Sitzen aufbewahrt werden.
  • Powerbanks sollen an einer leicht einsehbaren und kontrollierbaren Stelle platziert werden (z. B. in der Sitztasche vor Ihnen oder direkt bei sich). Sollten Sie ungewöhnliche Auffälligkeiten wie Rauch, erhöhter Temperatur, Feuer feststellen, informieren Sie unverzüglich die Kabinenbesatzung.
  • Die Verwendung von Powerbanks während des gesamten Fluges ist verboten, ebenso das Aufladen über die Stromversorgung im Flugzeug.