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Die Gegenstände mit Batterien können im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sofern die Menge an Lithium im Lithiummetall oder die Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien den in der folgenden Tabelle aufgeführten Standards muss.
Herausnehmbare und Backup-Batterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
≤100 Wh oder ≤2g Verwendet in elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Kameras, Videokameras, Laptops, Uhren, Registrierkassen usw.
Erlaubt (Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein)
Externe Batterie (power bank)
Erlaubt Maximal 10 Batterien/Passagier
Nicht erlaubt
>100Wh und ≤160Wh oder >2g và ≤8g Verwendet in Geräten wie persönlichen medizinischen Geräten
In der Geräte
Erlaubt Maximal 2 Geräte/Passagier.
Erlaubt
Ersatzbatterie (Stromversorgung nur für das Gerät selbst)
Maximal 2 Batterie erlaubt
>160Wh oder >8g In elektronischen Geräte wie Selbstfahrendes Kraftfahrzeug, E-Bike verwendet werden
Backup-Batterie
Hinweise für Passagiere bezüglich Powerbanks:
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