Tragbare elektronische Geräte (Batterien anbringen und Backup-Batterien verwenden)

Tragbare elektronische Geräte (PED), die Batterie enthalten und Backup-Batterie verwenden, umfassen: elektronische medizinische Geräte zur Behandlung von Passagieren, elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch wie Armbanduhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder usw. 

Tragbare elektronische Geräte sind im aufgegebenen Gepäck und/oder Handgepäck erlaubt, sofern Folgendes gegeben ist:

Elektronische Geräte mit Batterien

  • Elektronische Geräte mit Lithium-Metall-/Lithiumlegierungsbatterien mit weniger als 2g Lithium- oder Lithium-Ionen-Batterien mit der Kapazität von nicht mehr als 100Wh. Jeder Gast darf bis zu 15 elektronische Medizingeräte mitbringen (einschließlich Handgepäck und aufgegebenes Gepäck).
  • Elektronische medizinische Geräte sind im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck erlaubt, wenn das Gerät eine Lithium-Metall-/Lithiumlegierungsbatterie mit 2g bis 8g Lithium oder eine Lithium-Ionen-Batterie mit einer Kapazität zwischen 100 und 160Wh.
  • Elektronische Nassbatterien enthaltende Geräte – nicht auslaufen, frei von freier Flüssigkeit, nicht aufgesaugt – dürfen ins Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck, sofern: Batterien müssen eine Stromspannung von weniger als 12V haben, eine Kapazität von weniger als 100Wh haben und einige andere besondere Bestimmungen hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Temperatur, Druck usw. erfüllen.
  • Elektronische Geräte mit Brennstoffzellen sind nur im Handgepäck erlaubt und können während des Fluges nicht aufgeladen werden.

Backup-Batterie der Geräte

  • Herausnehmbare Akkus/Powerbanks dürfen nur ins Handgepäck.
  • Backup-Batterien sind Trockenbatterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien, Lithium-Metall-/Lithiumlegierung-Batterien mit weniger als 2g Lithium, Lithium-Ionen-Batterien mit einer Kapazität von nicht mehr als 100Wh. Jeder Passagier darf bis zu 10 Backup-Batterien dieses Typs mitbringen.
  • Backup-Batterien sind Lithium-Metall-/Lithiumlegierungs-Batterien mit Lithium von 2g mit einer Kapazität mehr als 100Wh jedoch nicht mehr als 160Wh. Jeder Passagier darf bis zu 02 Backup-Batterien dieses Typs mitbringen.
  • Nicht auslaufende Nassbatterien müssen eine Stromspannung von weniger als 12V haben, eine Kapazität von weniger als 100Wh haben und einige andere besondere Bestimmungen hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Temperatur, Druck usw. erfüllen. Jeder Passagier darf bis zu 02 Backup-Batterien dieses Typs mitbringen.
  • Ersatzbrennstoffzellen, die brennbare Flüssigkeiten, ätzende Stoffe, brennbare Flüssiggase, Reaktanten in Gegenwart von Wasser oder Wasserstoffgas in Metallhydrid enthalten, müssen während des Fluges ins Handgepäck und dürfen nicht aufgeladen werden. Jeder Passagier darf bis zu 02 Backup-Batterien dieses Typs mitbringen.

Allgemeine Hinweise

  • Die Batterie enthaltende Geräte müssen vor unbeabsichtigter Aktivierung geschützt werden, oder die Batterie muss abgeklemmt werden und die freiliegenden Anschlüsse müssen elektrisch isoliert werden.
  • Batterien müssen einzeln vor Aktivierung während des Transports geschützt werden, indem sie einzeln in einem Koffer/einer Tasche neu verpackt werden oder freiliegende Anschlüsse mit Klebeband abgeklebt werden, um die Anschlüsse elektrisch zu isolieren.
  • Vor dem Flug müssen Passagiere Vietnam Airlines kontaktieren, um die spezifischen Vorschriften für Batterien und Batterie enthaltende Geräte zu erfahren.