Bei Gepäck handelt es sich um Asche, Überreste oder Leichen

Der Leichnam darf nicht als Hand- oder aufgegebenes Gepäck überführt werden, sondern nur auf Frachtbasis.

Die Urne darf als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck überführt werden.

Das Skelett darf auf aufgegebenem Gepäck transportiert werden, vorausgesetzt, dass sie ordnungsgemäß verpackt sind und in einem festen Sarg aufbewahrt werden, um Beschädigung und Gerüche bei der Überführung zu vermeiden. 

Hinweis: 

  • Diese Bedingungen gelten für Reiserouten mit Flugabschnitten von Vietnam Airlines. Falls Passagiere viele Flugabschnitte mit vielen verschiedenen Fluggesellschaften befördert, müssen sie sich im Voraus mit den entsprechenden Fluggesellschaften und Ländern in Verbindung setzen und bestätigt werden.
  • Der Transport von Urnen und Leichnam erfordert keine Inspektion Genehmigung auf Provinz- oder Stadtebene oder von zuständigen Inspektionsbehörden.