Bei Gepäck handelt es sich um Asche, Überreste oder Leichen

Leichen dürfen nicht als Handgepäck und aufgegebenes Gepäck befördert werden, sondern nur als Fracht.

Überreste in Form von Asche dürfen als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mit einer Quarantänegenehmigung der Gemeinde- oder Provinzgesundheitsbehörde befördert werden.

Überreste in Form von Knochen dürfen nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden, sofern:

  • Für die Überreste muss eine Quarantänegenehmigung der Gemeinde- oder Provinzgesundheitsbehörde oder der Quarantänebehörden vorliegen.
  • Die Überreste müssen gemäß den Anweisungen der Quarantänebehörde unscheinbar verpackt und in einer Hartbox aufbewahrt werden, um Bruch oder Gerüche während des Transports zu vermeiden.

Hinweis: Diese Bedingungen gelten für Reiserouten mit Flugabschnitten von Vietnam Airlines. Falls Passagiere viele Flugabschnitte mit vielen verschiedenen Fluggesellschaften befördert, müssen sie sich im Voraus mit den entsprechenden Fluggesellschaften und Ländern in Verbindung setzen und bestätigt werden.