Medikamente/Make-up/Aerosole für Sport und Familie
Medizinische nicht radioaktive Arzneimittel (einschließlich Sprays) zur Behandlung von Fluggästen, Make-up, Körperhygiene (einschließlich Sprays) wie Haarspray, Parfüm, Sonnenschutzmittel und alkoholhaltige Arzneimittel, alkoholhaltige Desinfektionstücher werden im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt, sofern:
- Eine Flasche/ein Glas/eine Vase mit Volumen/Gewicht darf 0,5kg oder 0,5Liter nicht überschreiten.
- Jeder Passagier darf das Gesamtvolumen/Gewicht dieser Gegenstände nicht mehr als 2kg oder 2Liter tragen (einschließlich Handgepäck und aufgegebenem Gepäck).
- ungiftige, nicht entflammbare Sport- und Haushaltssprays für den Sport- oder den Familiengebrauch: im Handgepäck nicht erlaubt, Passagiere können es als aufgegebenes Gepäck mitnehmen.
- Flaschen/Gläse/Vasen sollten versiegelt werden, um Verschütten zu verhindern.
- Die Ablassventile der Sprühflasche müssen abgedeckt oder ordnungsgemäß vor einer Aktivierung geschützt sein.
Hinweis: Bei Flügen von/in die USA sind solche Gegenstände nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Zugehörige Informationen
Rechtliches
Auszeichnungen
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Unternehmenseintragungsnummer.: 0100107518, 5. Registrierung vom 08/07/2016.
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