Lithiumbatterien
Die Gegenstände mit Batterien können im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sofern die Menge an Lithium im Lithiummetall oder die Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien den in der folgenden Tabelle aufgeführten Standards muss.
Herausnehmbare und Backup-Batterien dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
| Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien; oder Gewicht von Lithium (g) in einer Lithium-Metall-Batterie | Konfiguration | Transport im Handgepäck | Transport im aufgegebenen Gepäck |
|---|---|---|---|
≤100 Wh oder ≤2g |
Im Gerät
|
Erlaubt Bis zu 15 Geräte/Gast | Erlaubt (Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein) |
|
Ersatzbatterie
| Erlaubt Maximal 10 Batterien/Passagier |
Nicht erlaubt
| |
Externe Batterie (power bank) | Erlaubt | Nicht erlaubt | |
>100Wh und ≤160Wh oder >2g và ≤8g | In der Geräte | Erlaubt | Erlaubt |
Ersatzbatterie (Stromversorgung nur für das Gerät selbst) | Maximal 2 Batterie erlaubt | Nicht erlaubt | |
>160Wh oder >8g | In der Geräte | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
Backup-Batterie | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt |
Hinweise für Passagiere bezüglich Powerbanks:
- Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.
- Powerbanks dürfen nicht im Handgepäck verstaut oder im Gepäckfach über den Sitzen aufbewahrt werden.
- Powerbanks sollen an einer leicht einsehbaren und kontrollierbaren Stelle platziert werden (z. B. in der Sitztasche vor Ihnen oder direkt bei sich). Sollten Sie ungewöhnliche Auffälligkeiten wie Rauch, erhöhter Temperatur, Feuer feststellen, informieren Sie unverzüglich die Kabinenbesatzung.
- Die Verwendung von Powerbanks während des gesamten Fluges ist verboten, ebenso das Aufladen über die Stromversorgung im Flugzeug.