Arten Von Ausweispapieren

Fluggäste sind verpflichtet, die für alle Flüge erforderlichen Reisedokumente mitzuführen. Hier finden Sie nähere Informationen zu Reisedokumenten für eine ganz entspannte Reise

Internationalen Flügen mitführen

Passagiere (unabhängig von der Nationalität) auf internationalen Flügen müssen die folgenden Ausweisdokumente mitbringen:

  • Reisepass.
  • Reise- oder andere Dokumente, die gemäß vietnamesischen Recht für die Einreise,
  • Ausreise oder den Transitaufenthalt gültig sind. Darunter zählen z.B. auf Einlegeblatt ausgestellte Visa, Daueraufenthaltskarten, befristete Aufenthaltskarte, Personalausweis (falls es zwischen Vietnam und dem Herkunftsland eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Personalausweise anstelle von Reisepässen gibt). Alle anerkannten Reisedokumente werden nachfolgend „Reisepass“ genannt.
  • Bei Kindern ohne eigenen Reisepass müssen vollständige Namen, Geburtsdatum und Passbild mit Stempel im Reisepass des rechtmäßigen Bevollmächtigten enthalten sein. Rechtmäßige Bevollmächtigte sind leiblicher Vater, leibliche Mutter, Adoptivvater, Adoptivmutter, Erziehungsberechtigte.

Inlandsflüge

1. Nicht vietnamesische Staatsbürger müssen eines der folgenden Dokumente oder E-Daten mit gleichwertigem Rechtswert mitbringen:

  • Reisepass oder gültige Dokumente für internationale Reisen, Dokumente für Aufenthalte in Vietnam wie Visum, Daueraufenthaltskarte, befristete Aufenthaltskarte, APEC-Geschäftsreisekarte (außer bei Befreiung von der Visumpflicht);
  • Personalausweise, die von auswärtigem Amt für Mitglieder von Auslandsvertretungen, Konsulat und Vertreter der internationalen Organisationen ausgestellt werden;
  • Internationaler Führerschein oder Auto-, Motorradführerschein, der von einer zuständigen Behörde in Vietnam ausgestellt wird;
  • Flughafen- und Flugplatz-Sicherheitskontrollkarten sind für die langfristige Nutzung gültig;
  • Mitarbeiterausweis der vietnamesischen Fluggesellschaften;
  • Elektronisches Identifizierungskonto Stufe 2 der Passagiere;
  • Im Falle eines Verlusts des Reisepasses ist entweder eine diplomatische Note von der Auslandsvertretung des Herkunftslandes, oder ein offizielles Schreiben vom Amt für auswärtige Angelegenheit (bzw. von der Polizeistelle des Ortes, wo der Verlust des Reisepasses angezeigt wurde) und mit Passbild und Stempel zur Feststellung der persönlichen Identität erforderlich. Die diplomatische Note oder das offizielle Schreiben ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

2. Vietnamesische Staatsbürger

  • Passagiere ab 14 Jahren müssen eines der folgenden Dokumente oder E-Daten mit gleichwertigem Rechtswert mitbringen:
    1. Reisepass oder anerkanntes Reisedokument;
    2. Auf Einlegeblatt ausgestelltes Visum, Daueraufenthaltskarte, befristete Aufenthaltskarte;
    3. Papierausweis;
    4. Personalausweis;
    5. Militärausweis;
    6. Mitgliedsausweis des Parlaments;
    7. Mitgliedsausweis der Kommunistischen Partei Vietnams;
    8. Presseausweis;
    9. Auto- oder Motorradführerschein, der von einer zuständigen Behörde in Vietnam ausgestellt wird;
    10. Flughafen- und Flugplatz-Sicherheitskontrollkarten sind für die langfristige Nutzung gültig;
    11. Mitgliedsausweis des Nationalkomitees für Luftverkeehrssicherheit;
    12. Mitarbeiterausweis der vietnamesischen Fluggesellschaften; 
    13. Bescheinigung der persönlichen Identität wird von örtlicher Polizei oder Behörde erstellt (das Bestätigungsdokument enthält folgenden Information: Zertifizierungsstelle, zertifizierende Person; Datum, Monat, Jahr der Bestätigung; vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Heimatort, ständiger Wohnsitz der bestätigten Person; Bestätigungsgrund); Die oben genannte Bescheinigung müssen mit Passbild und Stempel versehen sein und sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig;  
    14. Amtliche Bescheinigung über die Beendigung der Haftstrafe für verurteilten Passagiere;
    15. Elektronisches Identifizierungskonto Stufe 2 in der VNeID-Anwendung der Passagiere.
  • Passagiere unter 14 Jahren und ab 14 bis über 14 Jahren für höchstens 20 Tage müssen eines der folgenden Dokumente oder E-Daten mit gleichwertigem Rechtswert mitbringen:
    1. Geburtsurkunde;
    2. Auszug aus dem Personenstand;
    3. Auszug aus der Geburtsurkunde (Auszug aus den Geburtsdaten);
    4. Dokument zur Bestätigung der Personenstandsinformationen;
    5. Geburtsbescheinigung bei Säuglingen unter 02 Monate und noch ohne Geburtsurkunde;
    6. Elektronisches Identifizierungskonto Stufe 2 der Passagiere;
    7. Persönliche Informationen des Passagiers im elektronischen Identitätskonto der Stufe 2 sind von dem Elternteil oder dem mit demselben Flug reisendem Vormund;
    8. Bescheinigung der sozialen Einrichtung, der das Sorgerecht für den Kindern obliegt (gültig ab dem Ausstellungsdatum 06 Monate lang);
    9. Bescheinigung der persönlichen Identität wird von örtlicher Polizei oder Behörde erstellt, in dem das Bestätigungsdokument folgenden Information enthält: Zertifizierungsstelle, zertifizierende Person; Datum, Monat, Jahr der Bestätigung; vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, ständiger Wohnsitz der bestätigten Person; Bestätigungsgrund. Die Bescheinigung sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig;
    10. Papierausweis, Personalausweis, Reisepass (Persönlicher Reisepass oder elterlicher Reisepass).

Voraussetzungen für die Dokumente

  • Im Original und noch gültig.
  • Die Geburtsurkunden oder Geburtsbescheinigung müssen entweder als Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorliegen.
  • Dokumente in den oben genannten Punkten werden nicht akzeptiert, wenn sie keine Fotos enthalten oder nicht dem Gesetz entsprechen (mit Ausnahme von Geburtsurkunden, Geburtsbescheinigung, Papieren zuständiger Behörden zum Nachweis der Begleitung).