Medikamente/Make-up/Aerosole für Sport und Familie

Medizinische nicht radioaktive Arzneimittel (einschließlich Sprays) zur Behandlung von Fluggästen, Make-up, Körperhygiene (einschließlich Sprays) wie Haarspray, Parfüm, Sonnenschutzmittel und alkoholhaltige Arzneimittel, alkoholhaltige Desinfektionstücher werden im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgeführt, sofern:

  • Eine Flasche/ein Glas/eine Vase mit Volumen/Gewicht darf 0,5kg oder 0,5Liter nicht überschreiten.
  • Jeder Passagier darf das Gesamtvolumen/Gewicht dieser Gegenstände nicht mehr als 2kg oder 2Liter tragen (einschließlich Handgepäck und aufgegebenem Gepäck).
  • ungiftige, nicht entflammbare Sport- und Haushaltssprays für den Sport- oder den Familiengebrauch: im Handgepäck nicht erlaubt, Passagiere können es als aufgegebenes Gepäck mitnehmen.
  • Flaschen/Gläse/Vasen sollten versiegelt werden, um Verschütten zu verhindern.
  • Die Ablassventile der Sprühflasche müssen abgedeckt oder ordnungsgemäß vor einer Aktivierung geschützt sein.

Hinweis: Bei Flügen von/in die USA sind solche Gegenstände nur im aufgegebenen Gepäck erlaubt.