Allgemeine Transportbedingungen Business Klasse Passagiere dürfen zwei Handgepäckstücke mit an Bord nehmen. Economy Klasse Passagiere dürfen nur ein Handgepäckstück mit an Bord bringen. Jedes Gepäckstück darf nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen. Die Maße dürfen in ihrer Summe 1,15 Meter nicht überschreiten (56cm x 36 cm x 23 cm/ 22 x 14 x 29 Zoll). Vietnam Airlines behält es sich vor, bei Überschreitung des zulässigen Gewichtes und der Maße sowie Anzahl der Gepäckstücke, den Transport von Handgepäck abzulehnen oder die Passagiere aufzufordern ihr Handgepäck aufzugeben. Dabei folgt Vietnam Airlines generell den internationalen Handgepäcksstandards. Andere Fluggesellschaften können jedoch eigene Bestimmungen für Handgepäck anwenden. Wenn ihre Flugroute Flüge mit anderen Fluggesellschaften beinhaltet, informieren Sie sich bitte vor Abflug über die entsprechenden Bestimmungen der anderen Fluggesellschaften.
Zusätzlich erlaubtes Handgepäck
Außer den angegebenen erlaubten Gepäcksstücken darf jeder
Passagier folgende persönliche Dinge mit an Bord bringen, die die Passagiere selbst aufbewahren müssen:
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Eine Handtasche, ein Damenportemonnaie oder eine Aktenmappe, die nicht in einem Paket verpackt sein dürfen, (ansonsten gelten sie als Gepäckstück);
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Ein Mantel, eine Decke oder einen Schal;
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Ein Regenschirm oder einen Spazierstock (außer Expemplaren mit metallener Spitze)
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Ein Laptop, eine kleine Kamera oder ein Fernglas;
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Eine angemessene Menge an Büchern und ähnlichem Lesematerial;
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Kindernahrung, die während des Fluges verzehrt werden soll;
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Kinderwiege;
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Einen komplett zusammenfaltbaren Rollstuhl.
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Ein Paar Holzkrücken und/oder Arm- und Beinprothesen.
Verbotene Gegenstände Folgende Gegenstände können als Waffen oder gefährliche Objekte betrachtet werden:
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Alle Arten von Messern einschließlich Jadgmessern;
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Schwerter;
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Knüppel, Schlagwaffen oder ähnliche Gegenstände;
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Gegenstände und Dinge, die normalerweise nicht als gefährliche Objekte verwendet werden, können je nach Verwendungszweck trotzdem als gefährlich eingestuft werden, wie beispielsweise Eispickel, Rasiermesser, alle Arten von Scheren, Zangen, Hämmern usw...
Die genannten Gegenstände dürfen nur als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
Schusswaffen und Patronen von Passagieren, die dafür eine Genehmigung haben, oder von Staatsbeamten, die sie für ihre Arbeit benötigen, wie beispielsweise für die Abschiebung von Kriminellen oder die Bewachung von Spitzenpolitikern, müssen als Gepäck aufgegeben werden. Um die Sicherheit beim Flugtransport zu gewährleisten, müssen diese Passagiere vor dem Flug ihre Schusswaffen und Patronen vorzeigen.
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